Durch reBuy endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1712 Views | 04.11.2014 | 15:49 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6132384

reBuy (Berlin-Mahlsdorf)

Apple Iphone nicht in Originalverpackung zurückerhalten

Bestell-/Kundennummer: TRN11538266

Wollte mein gut gepflegtes aber natürlich gebrauchte IPhone 3G, 16 GB weiss an reBuy verkaufen und habe es in Originalverpackung mit allen Teilen / Beschreibungen und in der Original-Display-Schutzfolie von Apple und dem Apple-Microfaser-Tuch an das Unternehmen geschickt.

SCHLAGWORTE

Vom ursprünglichen Angebot über 47 Euro sind nach Sichtkontrolle noch 6 Euro übrig geblieben, weil die 2 mm grosse Chromkappe der Stummschalttaste fehlt, Taste funktioniert aber problemlos bzw. das gesamte Gerät ist in gebrauchtem aber einwandfreiem Zustand. Aufgrund dieser Masche (konnte diesen "Defekt" in der Einlieferung auch nicht separat dokumentieren!) habe ich dem Verkauf letztlich nicht zugestimmt und mir das Gerät zurücksenden lassen.

Heute kommt das Gerät ohne Schutzfolie und Microfaser-Tuch zurück, das Ladekabel extrem geknickt, fast gebrochen - nach Telefonat mit dem Kundenservice wurde mir erklärt, dass das Gerät im Lieferzustand zurückgegeben wurde und "Gerätebeigaben" als "Spende" für reBuy angesehen werden und eine vielleicht nicht optimale Kabelwicklung im Paket natürlich bedauert wird. Die mir fehlenden Komponenten der Verpackung können mir nicht mehr zur Verfügung gestellt werden - UNGLAUGBLICH!

So geht es natürlich auch, das nenne ich Diebstahl und mutwillige Sachbeschädigung!

KANN NUR JEDEN WARNEN AUF REBUY ZU VERTRAUEN UND DORT GUT GEPFLEGTE GERÄTE IN PERFEKTER ORIGINALVERPACKUNG EINZULIEFERN!

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Meine Forderung an reBuy: Rücksendung der fehlenden Komponenten!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.11.2014 | 13:46
Firmen-Antwort von: reBuy
Abteilung: Kundensupport

Liebe Kundin (aus Datenschutzgründen ist der Name nicht genannt),

gern lassen wir Ihnen zum Sachverhalt nochmals eine E-Mail zu.

Selbstverständlich liegt es uns fern, Sie zu verärgern und Ihr Eigentum einzubehalten.

Viele Grüße

Ihr reBuy. de-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.11.2014 | 08:17
von ReclaBoxler-6132384 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rebuy lehnt die geforderte Rücksendung mit Hinweis auf "eine Spende" nach AGB ab und bietet statt dessen einen Einkaufsgutschein von 5 Euro an.
Nachdem ich aufgrund der Erfahrung in KEINEM Fall mehr mit dieser Firma in Geschäftsbeziehung treten werde und der Gutscheinbetrag nicht im entferntesten den Wert des Verlusts der Orginalverpackung darstellt habe ich dies abgelehnt und die sofortige unwiderrufliche Löschung meiner Daten verlangt.

Anbei die Antwortemail von Rebuy meine Reaktion hierauf:

Sehr geehrte Frau Hxxx,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Wie von mir zugesichert habe ich Ihre Anfrage an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung ist es leider nicht mehr möglich das entsprechende Zubehör Ihnen nach zusenden. Für die Unannehmlichkeit entschuldige ich mich bei Ihnen. Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 2 Ankauf, informieren wir Sie, sollten Sie uns abweichend von Ziff. 1. - 3. zusätzliche Produkte in das Paket legen, so werden diese Produkte als Spende angesehen. Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, möchte ich Ihnen gerne einen Gutschein in Höhe von 5,00 € anbieten.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und hoffe sehr, dass die vorgeschlagene Lösung für Sie in Ordnung ist und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße,
Mxxxxxx Txxxxx
reBuy.de Team

Sehr geehrte Frau Txxxxx,
nochmal - es handelt sich dabei nicht um eine „BEIGABE“ sondern es sind Teile der Originalverpackung des Apple Iphones 3G, die mir von Ihnen vorenthalten werden.
Diesen Sachverhalt hatte ich Ihnen bereits nach ewigem Warten in der Telefonschleife Ihres Hauses mehrfach persönlich im Gespräch erörtert.
Nachdem bei Ihnen abgabegemäß der Diebstahl System hat, liegt es mir fern mich künftig nochmals in Geschäftsbeziehung mit Ihnen zu begeben.
Ihren Almosen-Gutschein (der übrigens nicht im entferntesten den Wert darstellt der den Verlust der Originalverpackung ausmacht!) lehne ich ab.
Ich hoffe das aufgrund meiner Veröffentlichung des Falles auf Reclabox.de viele Menschen über Ihre Geschäftspraktiken informiert werden und sich dann künftig direkt gegen Sie entscheiden können.
In einer separaten Aufforderung via E-Mail hatte ich Ihr Haus angewiesen meine Kundendaten/mein Kundenkonto SOFORT und UNWIDERRUFLICH zu löschen und mir dieses zu bestätigen.
Personenbezogene Daten müssen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen gelöscht (§§20 ABs. 2, 35 Abs. 2 BDSG) werden, wenn Ihre Speicherung unzulässig ist oder die Kenntnis der Daten nicht mehr für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung erforderlich ist.
Abgesehen davon sind die Daten wie angewiesen von öffentlichen Stellen zu löschen wenn dieses vom der betroffenen Person verlangt wird. Besondere Nutzungsrechte liegen für Sie bezüglich meiner persönlichen Daten NICHT vor.
Dies ist bis heute nicht erfolgt. Ich erwarte die Erledigung dessen mit Bestätigung bis spätestens 12.11.2014. Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, das ich bei Nichterledigung dieser Aufforderung den Datenschutzbeauftragten des Bundes und die Verbraucherschutzorganisationen informieren werde, daneben behalte ich mir vor rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Hochachtungsvoll


18.11.2014 | 14:04
von ReclaBoxler-6132384 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat sich nicht wie angekündigt nochmals bei mir gemeldet um die Beschwerde zu klären.
Final habe ich nur die Bestätigung der Löschung meiner Daten bei Rebuy erhalten. Der systematische Diebstahl mit Sachbeschädigung bleibt demnach dauerhaft ungelöst.




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