EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Hamburg)
EVD bestätigt keine Kündigung, weder per Mail, Fax noch Post
Bestell-/Kundennummer: 56307 GAS-Liefervertrag
Nach erfolgter fristgerechter Kündigung per Email und Fax wird mir die Kündigungsbestätigung versagt mit Hinweis per Email auf die AGB, in welchen ausschliesslich postalisch zu kündigen sei.
Aufgrund div. Gerichtsurteile, die gegen diese Praxis von EVD und anderer Unternehmen für den Verbraucher positiv entschieden, verlange ich die Bestätgung, da ich ansonsten automatisch an den stätischen Grundversorger käme, da mein Versorgungslieferantenwunsch nicht rechtzeitig bearbietet werden kann.
Da ich dieses Geschäftsgebahren nicht gut heisse, werde ich NIE wieder diese Firma beauftragen, weder für Strom, Gas oder sonstige Belieferungen.
Weiterhin behalte ich mir vor ohne weiter Ankündigungen das anwaltliche Verrfahren gegen EVD einzuleiten und sämtliche Kosten eintreiben zu lassen, falls die Abrechnungen und Schlussrechnungen mit den ggf. fälligen Rückzahlungen und Boni nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem 01.01.2015 auf meinem Girokonto gutgeschrieben wurden. Für jeden Tag werden Verzugszinsen und ggf. Strafanzeige wegen Betrugsversuch gestellt.
20.11.2014 | 09:39
Abteilung: Produktmanagement
Sehr geehrter Herr Sieg,
mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Jedoch gab es hierfür keinen Anlass, da wir bereits am 17.11.2014 per E-Mail Ihnen die Kündigung Ihres Gaslieferungsvertrages zum 31.12.2014 bestätigt haben. Die Kündigungsbestätigung wurde am 17.11.2014 um 6.59 Uhr versandt.
Seien Sie versichert, dass die Schlussrechnung innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 6 Wochen erstellt wird und alsbald Ihr ggfs. bestehendes Guthaben auf die uns bekannte Bankverbindung überwiesen wird.
Teilen Sie uns hierfür einfach zeitnah zum 31.12.2014 Ihren Endzählerstand mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EVD
EnergieVersorgung Deutschland GmbH
vorab - auch ich hatte große Probleme mit EVD (keine rechtzeitige Jahresabrechnung) und bin gewiss kein Freund dieses Unternehmens.
Aber:
Sie werden keine Kündigungsbestätigung bekommen, weil Sie nicht korrekt gekündigt haben. Die Kündigung ist postalisch (zur Sicherheit per Einschreiben/Rückschein) einzureichen. Fax und Mail müssen nicht akzeptiert werden. Das ist auch keine Benachteiligung Ihrerseits.
Was Recht ist, muss auch Recht bleiben!
mitlerweile wurde die Vertragskündigung bestätigt und der neue Lieferant hat die Belieferung zum entsprechenden Termin bestätigt.
Ob jedoch die Abrechnung erfolgen wird ist noch nicht geklärt, somit harre ich in den nächsten Wochen der Dinge, die da von EVD noch offen sind. Dank an das Forum für das Interesse bzgl. BGB §126 ff und entsprechender Urteile.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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