Durch Amazon.de gelöste Beschwerde. | 740 Views | 01.03.2015 | 12:21 Uhr
geschrieben von ReklaboxuserZYX XYZ

Amazon.de (Luxemburg)

Amazon Aktionsgutschein-Betrug

Bestell-/Kundennummer: 028-3552843-0609954

Beim Abschluss meines T-Mobile Vertrags über Amazon wurde eine Prämie in Form eines Amazon Aktions-Gutscheins in Höhe von 50€ versprochen.

SCHLAGWORTE

Diesen habe ich einige Tage später auch zugeschickt bekommen.

Jetzt habe ich mir, nichts schlimmes ahnend, unter automatischer Verrechung des Aktionsgutscheines eine Computermaus bestellt. Diese wurde auch kurz darauf geliefert.

Soweit so gut! Nun hatte diese Maus aber einen Defekt, also habe ich, selbstverständlicherweise die Maus reklamiert und an Amazon zurück gesendet.

Da ich gleichzeitig erfahren hatte, dass es sich wohl um einen Serienfehler des Maustyps handelt, habe ich einfach eine neue bestellt (parallel).

Als meine 1. Maus (die reklamierte) nun zurück bei Amazon war, wurde mir zwar der Differenzbertrag der über den 50€-Gutschein hinausging erstattet, der Gutschein selbst aber nicht.

Auch ein Nachfragen beim Kundensupport blieb erfolglos.

In den AGB des Gutscheins steht (wie im Nachhinein dann erfahren), weit unten im Kleingedruckten (das man ja eigentlich nicht penibel durchliest, da man auf Amazons Kundenfreundlichkeit vertaut), dass der Gutschein bei Reklamation oder Rücksendung verfällt.

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Erstens, wenn ich einen DEFEKTEN Artikel geliefert bekomme und diesen zurücksende, wieso muss ich dann darunter leiden? Diese 50€ Ermäßigung war ein Versprechen Seitn Amazons und daran sollte sich auch gehalten werden.

Zweitens: Man will wohl die Kunden für dumm verkaufen, bzw. linken! Wie kann man einen Gutschein mir solchen Bedingungen rausbringen?

Drittens: Amazon wirbt am Ende jeder Mail damit, das Kudenfreundlichste Unternehmen der Welt sein zu wollen, konzipiert man dann SO einen Gutschein, bei dem der Kunde sämtliche Ansprüche verliert wenn er einen defekten Artikel reklamiert?

Es ist ein Jammer und ich habe mittlerweile mehrere Rückmeldungen aus dem Bekanntenkreis die dasselbe Problem mit Amazon und diesem Gutschein haben.

Fazit: WENN man seinen Kunden einen Gutschein verspricht, dann sollte man Ihnen auch die Möglichkeit geben einen Gegenwert für den Gutschein zu bekommen.

Nach meiner Reklamation hat man mir diesen Gegenwert einfach ersatzlos gestrichen.

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Meine Forderung an Amazon.de: Erneute Bereitstellung des Gutscheins. Schluss mit der Kundenschikane - Solche Gutscheine sind NICHT kundenfreundlich,


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


01.03.2015 | 18:44
von ReklaboxuserZYX XYZ gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Über die Facebook Seite von Amazon bin ich an Kompetente und freundliche Mitarbeiter geraten die mir meinen Gutschein erstattet haben und gesagt haben, dass es ein Irrtum der anderen Abteilung gewesen sei.

Zum Glück ein guter Ausgang


11.07.2015 | 20:02
von ReclaBoxler-9364785 | Regelverstoß melden
Da hast du wohl Glück gehabt. Mir gegenüber wurde heute im Chat dasselbe behauptet wie du erst beschrieben hast. Ich glaube da nicht an einen Fehler. Ich werde jedenfalls die Tage auch noch mal auf anderem Wege versuchen, meine 50€ (auch diese Telekom-Aktion) zurückzuerhalten (Telefon und sonst wie du schreibst: Facebook). In meinem Fall habe ich ein Headset gekauft, welches mir nicht zusagte (unbequem). Wäre mir der Verlust des 50€ Gutscheins vor der Rücksendung bewusst gewesen, hätte ich das Headset natürlich bei eBay verkauft und nicht an Amazon zurückgesendet. Das Lustigste daran: Noch in der Gutschrift-Bestätigungs-E-Mail steht folgendes: >Wenn Sie in Ihrer Bestellung Aktionsgutscheine verwendet haben, erhalten Sie dafür keine Erstattung, da dieser Betrag von der ursprünglichen Bestellung abgezogen wurde. Aktionsgutscheine, die noch nicht abgelaufen sind, werden auf Ihr Kundenkonto gebucht und können für spätere Käufe verwendet werden. Bitte beachten Sie das Ablaufdatum des Aktionsgutscheins. Vonwegen. Ewig hab ich darauf gewartet. Und heute: Im Chat wurde ich abgewimmelt und zwar nach dem Motto "das steht so in den Bedingungen". Dafür muss man nur.: Dem Link "Aktionsbedingungen" in der Gutschein-E-Mail folgen. Dort dann dem Sternchen zur Fußnote folgen. Dort dann wiederum einen Link anklicken und dann eine Ewigkeit scrollen und findet folgendes: >Bei Rückgabe von Artikeln: Wenn Sie einen oder mehrere Artikel zurückgeben, wird jeweils der ermäßigte Kaufpreis des/r zurückgegebenen Artikel/s erstattet. Wenn Sie bei einer Aktion, für die ein Mindestbestellwert galt, einen oder mehrere Artikel zurückgeben und dadurch den Mindestbestellwert nachträglich unterschreiten, kann der Aktionsgutschein nicht angerechnet werden. Das heißt, bei der Erstattung für die zurückgegebenen Artikel ziehen wir den Preisnachlass für die Artikel, welche Sie behalten, vollständig ab. Ein Anspruch auf einen anteiligen oder vollständigen Ersatz eines Aktionsgutscheins besteht nicht. Selbst nachdem ich das jetzt gelesen hab, habe ich den letzten Satz erst so interpretiert, als ob er irgendwie auf den Mindestbestellwert bezogen wäre. Falsch.In der E-Mail mit dem *Aktions*-Gutschein (auf das "Aktion" hat die Dame im Chat sehr viel wert gelegt) steht am Ende folgendes: >Das 'Kleingedruckte': >-------------------->Dieser Gutschein kann bei www.amazon.de für Produkte mit Verkauf und Versand durch Amazon, jedoch nicht für Bücher (inkl. eBooks), Warehouse Deals, Geschenkgutscheine oder Versandkosten verwendet werden und nur von volljährigen Personen eingelöst werden. Der Gutschein kann nicht für Angebote von Drittanbietern eingelöst werden. >Es gelten weitere Einlösebedingungen für Aktionsgutscheine. Diese finden Sie auf der folgenden Seite: > https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201272320Vonwegen das "Kleingedruckte". Das ECHTE Kleingedruckte ist nämlich dort im Link versteckt. Aber warum sollte ich da noch draufklicken? Ich habe ja schon viel weiter oben die "Aktionsbedingungen" gelesen. Dachte ich. Danke, kundenfreundlichstes Unternehmen der Welt, welches einem Studenten 50€ streitig macht. Von Ansehen 100 auf 0 in 10 Minuten *Daumen hoch*

PS: Ich hatte mir sowas die AGB angeschaut. Aber darin steht dazu natürlich nichts.



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