Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 725 Views | 18.05.2015 | 22:44 Uhr
geschrieben von Dieter Pestrup

Stromio GmbH (Kaarst)

Werbeflyer als Strom/Gaserhöhung getarnt

SCHLAGWORTE

Da die Firmen Stromio und Gas.de noch nie eine gesetzeskonforme Strom/Gaserhöhung gemäß OLG-Urteil versendet haben, können sie die erhöhenden Werbeflyer, wo im kleingedruckten die Erhöhung versteckt ist, ganz leicht vermeiden. Da jede Strom/Gas-Erhöhung rechtswidrig ist, lassen Sie sich nicht durch Mahnung, Rechtsanwalt oder Mahnbescheid drohen. Vor Gericht zieht dieses Unternehmen nicht, da hier Strafanzeige gegen jeden einzelnen Mitarbeiter droht. Sie teilen der Firma Stromio oder gas.de gemäß BGH-Urteil vom 16.02.1973, AZ: I ZR 160/71 einfach mit, dass sie keine Werbung, egal per E-Mail, per Post oder telefonisch haben möchten. Bei Verstößen drohen bis zu 250.000 € Strafe. Sollten sie trotz alledem eine Werbe-E-Mail bekommen, können Sie ohne Rechtsanwalt Klage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schriftlich einreichen. Dieses funktioniert mit Sicherheit auch bei anderen Stromanbietern mit Online-Portal oder bei nervenden Werbeunternehmen wie 1&1, Sky und vielen anderen. Viel Erfolg.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrekturen sämtlicher falschen Endabrechnungen aller Kunden der letzten Jahren in ganz Deutschlang


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.05.2015 | 15:15
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren erneuten Eintrag.

Gern haben wir Ihr Anliegen nochmals geprüft und verweisen diesbezüglich auf Ihre bereits vorgenommenen Reclaboxeinträge unter der ID-75365, ID-83623 und ID-84789 und den damit erfolgten Schriftwechsel.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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