Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 628 Views | 25.09.2015 | 15:33 Uhr
geschrieben von A. Seewald

Stromio GmbH (Hamburg)

Stromio akzeptiert Kündigung nicht, angeblich Frist verpasst

Bestell-/Kundennummer: 122685465

Ich habe meinen Stromvertrag bei Stromio am 18.09.2015 fristgerecht (6 Wochen Kündigungsfrist) zum 01.11.2015 über die online Plattform check24.de mit dem verbundenen Anbieterwechsel gekündigt. Heute (am 23.09.2015) habe ich die Bestätigung zum 01.11.2016 erhalten:

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrter Herr Seewald

mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung zum nächstmöglichen Termin, dem 31.10.2016, von Ihrem neuen Lieferanten rhenag Rheinisch Energie Aktiengesellschaft erhalten. Diese bestätigen wir Ihnen hiermit. " und so weiter und so fort.

Ich habe daraufhin den Support angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, dass der Anbieterwechsel 3 Tage zu spät eingegangen ist. Wie das?

Des Weiteren möchte ich hier auf das Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen 6 U 76/01, 2002) hinweisen. Darin wird festgelegt, dass Kündigungsfristen von über einem Monat rechtswidrig sind. Das entsprechende Urteil bezieht sich auf Paragraph 9 des AGBG in der Fassung vom 9. Dezember 1976.

Daher bitte ich bei meiner Kündigung um Kulanz und dass diese nun zum 01.11.2015 akzeptiert und mir in Schriftform bestätigt wird.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung meiner Kündigung zum 01.11.2015 seitens Stromio sowie Kündigungsbestätigung in Schriftform


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.09.2015 | 14:24
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


28.09.2015 | 15:27
von A. Seewald gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat dankenswerterweise Kulanz bewiesen. Vielen Dank hierfür




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!