Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 432 Views | 17.10.2015 | 15:16 Uhr
geschrieben von Alfred Schmaus

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Schutzbriefklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Bestell-/Kundennummer: 02 15 27 69

Den Gaslieferungsvertrag habe ich fristgerecht gekündigt. Eine Zustimmung für einen kostenpflichtigten Schutzbrief habe ich nie erteilt. Trotzdem erhalte ich nun eine Beitragsrechnung. Die Entgeltklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist m. E. als sog. Überraschungsklausel rechtswidrig nach § 305 c BGB.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: ExtraEnergie soll diese Entgeltklausel in den AVB streichen und auf Forderungen aus Altfällen verzichten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2015 | 18:26
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schmaus,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Es freut uns, dass wir Ihr Anliegen so schnell klären konnten. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.10.2015 | 14:35
von Alfred Schmaus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ExtraEnergie hat meiner Beschwerde abgeholfen, den kostenpflichtigen Schutzbrief storniert und auf weitere Forderungen verzichtet.
Kann mich über Extraenergie nicht mehr beschwerden




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