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432 Views | 17.10.2015 | 15:16 Uhr
geschrieben von Alfred Schmaus
Bestell-/Kundennummer: 02 15 27 69
Den Gaslieferungsvertrag habe ich fristgerecht gekündigt. Eine Zustimmung für einen kostenpflichtigten Schutzbrief habe ich nie erteilt. Trotzdem erhalte ich nun eine Beitragsrechnung. Die Entgeltklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist m. E. als sog. Überraschungsklausel rechtswidrig nach § 305 c BGB.
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH:
ExtraEnergie soll diese Entgeltklausel in den AVB streichen und auf Forderungen aus Altfällen verzichten.
ofortantwort
19.10.2015 | 18:26
Firmen-Antwort von:
ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Schmaus,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Es freut uns, dass wir Ihr Anliegen so schnell klären konnten. Sollten sich bei Ihnen Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Kann mich über Extraenergie nicht mehr beschwerden