Durch DAK-Gesundheit endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 951 Views | 28.11.2015 | 16:57 Uhr
geschrieben von Horst Fisbeck

DAK-Gesundheit (Hamburg)

Verordnung einer Krankenfahrt abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: H 427849089-750343-00000-Pi

Mein Hausarzt hat eine Krankenfahrt zur Kontrolluntersuchung in das UKGM verordnet, die der Genehmigung durch die DAK bedarf.

SCHLAGWORTE

Die hat das u. a. mit dem Hinweis abgelehnt "... das Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen seien". Ausnahmefälle seien u. a. Zugehörigkeit zur Pflegestufe II-III oder das Vorliegen einer Schwerbehinderung mit entsprechenden Merkzeichen." Es gibt aber Ausnahmefälle.

Bei mir wurde am 18.10.2015 ein chronisches Subduralhämatom operiert mit Entleerung über eine Bohrlochtrepanation. Am 06.11.2015 wurde ich zur Verlaufskontrolle einbestellt. Krankenfahrt zur Klinik wurde genehmigt. Bei der Kontrolluntersuchung wurden neue Einblutungen festgestellt und sofort operiert. Eine weitere Kontrolluntersuchung war am 16.11.2015, Krankenfahrt wurde genehmigt.

Nun wurde ich zur Wiedervorstellung am 30.11.2015 zur neuroradiologischen Verlaufskontrolle mit Schädel-CT einbestellt. Aufgrund meiner Gangunsicherheiten mit Sturzgefahr stellte mein Hausarzt einen Krankentransportschein aus. Dieser wurde abgelehnt.

Das Schreiben endete mit: Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Meine Frage war dann, wie ich in die Klinik kommen ich soll, ich kann weder Bahn noch Bus benutzen. Antwort: Dann müssen Sie ein Taxi nehmen und von ihrer Rente bezahlen.

Da ich aufgrund des Krankheitsbildes sicher noch einige Verlufskontrollen erwarte, fordere ich Kostenübernahme der Krankenfahrten.

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Übernahme der Krankenfahrten


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.12.2015 | 17:12
von Horst Fisbeck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz fachärztlicher Ausfürung: . Stand-und Gangsitution mit Sturzgefahr. Und Verlaufskontrolle mit Schädel CT ist die DAK nicht bereit eine Krankenfahrt zu genemigen


19.12.2015 | 17:19
von Horst Fisbeck endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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