Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 372 Views | 17.12.2015 | 19:01 Uhr
geschrieben von Tekaat

Stromio GmbH (Kaarst)

Abschlussrechnung fehlerhaft; zugesagte Rückerstattung unterlasse

Bestell-/Kundennummer: 122771021

Nach Beendigung des Vertrages keine Erstellung der Abschlussrechung; erst nach erheblichem Aufwand und Einschaltung der Schlichtungsstelle. Abschlussrechnung unterschlägt Abschlagszahlugen aus 2014. Fehlerhafter Erstattungsbetrag entgegen der AGB eine Woche später zur Erstattung angegeben; bis heute nicht überwiesen.

Schlichtungsstelle weiterhin eingeschaltet.

Heute Strafanzeige/ Strafantrag erstattet.

Zivilklage wird vorbereitet, da hier eindeutig gegen die AGB verstoßen wird und wissentlich Beträge unterschlagen werden bzw. gegenüber der Schlichtungsstelle unwahre Tatsachenbehauptungen stattgefunden haben.

Absolute Vorsicht gegenüber diesem Anbieter, da bereits die Stromlieferung zu Beginn nicht funktionierte (Schlichtungsstelle musste eingeschaltet werden). Nun dieses Vorgehen. DAs hat anscheinend System.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Vollständige Erstattung der tatsächlichen Abschlagszahlung nebst Zinsen am Säumnisdatum


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.12.2015 | 08:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Tekaat,

gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen erneut mit, dass Ihre Schlussrechnung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist laut § 40 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetztes korrekt erstellt wurde und keine Verzögerung vorlag.

Des Weiteren wurden Ihre Abschlagszahlungen in voller Höhe berücksichtigt und das Guthaben haben wir bereits am 03.12.2015 fristgerecht an Sie überwiesen.

Insofern verweisen wir auf das laufende Schlichtungsverfahren.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.12.2015 | 12:41
von Tekaat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ihre Aussagen sind schlichtweg nicht wahr; das Schlichtungsverfahren ist seit Wochen beendet weil Strafanzeige erstattet ist und zudem sind Ihre eigenen Aufzeichnungen fehlerhaft, was durch Banküberweisungsbelege zweifelsfrei belegbar ist.


25.01.2016 | 14:17
von Tekaat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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