662 Views | 21.12.2015 | 19:36 Uhr
geschrieben von Barbara Philipps

Commerzbank Aktiengesellschaft (Frankfurt am Main)

Ungerechtfertigte Kündigung Giro wg. 2-monatiger Arbeitslosigkeit

Bestell-/Kundennummer: DE70700400410553815200

Anfang August 2015 Konto eröffent. Gehaltseingäge sowie Bestätigung der Firma lagen der Bank vor. Gehalt kam letztmalig im September. Dann hat sich der Arbeitsplatz aufgelöst und ich teilte mit, daß ich erst wieder im Januar 2016 einen neuen Arbeitsplatz haben werde und den Arbeitsvertrag dann vorzeigen werde.

Da ich einen Dispo mit € 4.000 hatte und diesen bis auf 2.000 € genutzt hatte, wurde mir fristlos das Konto gekündigt. Das geht natürlich auch an die Schufa. Begründung: Keine Gehaltseingänge. Allerdings habe ich bereits einen Tag vorher selbst gekündigt.

Unfassbar von dieser Bank, zumal ich von Denen auch noch Aktien habe und diese durch deren Loser bzw. Chaoten nur noch als Kloopapier nutzen. Waren für meine Altersvorsorge gedacht.

Habe die Bank angeschrieben, die Situation nochmals erläutert und versichert, den Saldo Anfang nächsten Jahres mit meinem Gehalt in großen Tranchen auszugleichen.

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Meine Forderung an Commerzbank Aktiengesellschaft: Keine Meldung an die Schufa, da zahlungswillig


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


01.02.2016 | 19:54
von Barbara Philipps noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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