ZOXS.de (Wesel)
Ankauf: weder Bearbeitung noch Erstattung oder Rücksendung
Bestell-/Kundennummer: 179407G1M0T10
"Alle Jahre wieder"; so oder ähnlich, aber zumindest für ein Unternehmen in Deutschland scheint sich Weihnachten, und damit verbunden eine höhere Kundenfrequenz, völlig überraschend zu ereignen: nämlich für die ZOXS GmbH.
Gerade um die (Vor-) Weihnachtszeit und auch danach wird stark mit dem Ankauf vermeintlich unliebsamer Geschenke geworben - ebenso mit den vermeintlichen Vorteilen, die der Kunden bei der ZOXS GmbH genösse; von schneller Bearbeitung und Auszahlung ist werbewirksam die Rede.
Ernüchternde Realität: Wareneingang zum Ankauf am 13.01.2016, dann lange Zeit nichts; auf Nachfrage per E-Mail vom 18.01.2016 dann die Antwort am 19.01.2016: man sei "leicht verzögert in der Bearbeitung" bedingt durch die Vorweihnachtszeit; außerdem habe man zwei kurze Arbeitswochen über Weihnachten und Neujahr gehabt und werde sich melden, "sobald die Prüfabteilung Ihre Sendung bearbeitet".
Auf diese - aus Kundensicht - völlig unzureichenden Antwort per E-Mail am 19.01.2016 gebeten, bitte die eingesendete Ware unverzüglich zurückzusenden; vorsorglich mit Frist zum 26.01.2016. Dies beantwortete man am 20.01.2016 mit ablehnender Antwort, denn man könne den Rückversand nur "nach der Prüfung und auch nur bei unstimmigen Artikeln" vornehmen. Und die übliche Hinhaltefloskel zum Ende: "Wir werden Sie per Email kontaktieren, sobald Ihre Sendung geprüft wird. "
Hierauf erfolgte nochmals per Telefax vom 19.01.2016 die Aufforderung zurück Rücksendung mit Fristsetzung zum 26.01.2016. Stand 25.01.2016: keinerlei Antwort oder Kontaktaufnahme; daher Erinnerung an den Fristablauf zum 26.01.2016 unter Hinweis auf die angekündigten Schritte. Davon abgesehen habe ich angeboten, eine DHL-Marke zu übersenden!
Ich werde, sollte die ZOXS GmbH den Rückversand nicht fristgemäß einleiten und die Ware auf den Versandweg geben (also nicht nur die DHL-Marke frankieren und das Paket weiter liegen lassen), ohne weitere Ankündigung Strafanzeige gegen alle Beteiligten stellen namentlich die Geschäftsführung sowie die namentlich bekannten Mitarbeiter. Zudem werde ich nach fruchtlosem Fristablauf anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung der Ansprüche, aufgrund Verzuges zu Lasten der ZOXS GmbH, in Anspruch nehmen.
Es ist eine Sache, völlig am Kunden vorbei zu handeln, aber entgegen der eigenen Werbeversprechen ("Vorteile") und entgegen der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 3 Nr. 7 AGB) hinsichtlich der maximalen Bearbeitungsdauer, Letzteres ist zumindest als verbindliche Zusicherung zu verstehen, aber eine Rücksendung zu verweigern, obwohl hierfür keine Rechtsgrundlage bestehe (auch keine Regelung in den AGB enthalten), ist aus Kundensicht nicht hinnehmbar. Es ist lediglich von "neuen Angeboten" die Rede, welche abgelehnt werden könnten, jedoch greifen diese nicht bei einem erklärten Rücktritt (noch vor Prüfung der Ware), beispielsweise aufgrund Vertragsverletzungen wie hier der Fall.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Aus genannten gründen erwarte ich die unverzügliche Rücksendung meines Eigentums - und keine Vertröstereien auf unbestimmte Zeit!
Wenn man aufgrund der Vorjahre weiß, dem Anstrum ggf. nicht gerecht werden zu können, sollte man einen Hinweis auf der Homepage veröffentlichen (Ankaufsperre) oder die Kunden ausdrücklich vor Einsendung auf lange Wartezeiten - entgegen der eigenen Werbung und AGB - einstellen.
Wer dann einsendet, ist selbst schuld. so geht das aber leider nicht. Und bitte nicht beschweren, sollte es aufgrund fruchtlosen Fristablaufs zu rechtlichen Konsequenzen kommen.