Durch Sky Deutschland Fernsehen gelöste Beschwerde. | 758 Views | 17.02.2016 | 12:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6550186

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Unterföhring)

Beschneidung der Kundenrechte

Ich erhielt kürzlich Post von Sky, mit der Ankündigung einer allgemeinen Preiserhöhung zum 01.04.2016.

Ich nahm das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Anspruch und diese wurde von Sky mit dem Hinweis auf eine Klausel in den AGB abgewiesen. Diese Klausel besagt, dass erst bei einer Preiserhöhung ab 5% des jeweiligen Abopreises ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Nach meinen Recherchen stieß ich auf ein Urteil des BGH, welches eindeutig sagt, bei Dauerschuldverhältnissen darf ein Sonderkündigungsrecht nicht eingeschränkt werden. Diese AGB- Klausel in den Sky- AGB ist schlichtweg unwirksam.

Glaubt Sky außerhalb des Gesetzes zu stehen, oder irre ich mich etwa?

Ich jedenfalls war mal Sky- Kunde, obwohl ich jetzt noch ein Jahr schauen muss.

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Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG: Haltet euch an die Gesetze.


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Kommentare und Trackbacks (3)


24.02.2016 | 19:26
von ReclaBoxler-6550186 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach meinen Erfahrungen mit dem Kundendienst wird diese Beschwerde wohl auch ungelöst/ unbeantwortet bleiben.


13.03.2016 | 12:20
von ReclaBoxler-6550186 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.04.2016 | 10:21
von ReclaBoxler-6550186 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sky ist mir nach Beschwerde bei der Geschäftsführung doch noch entgegen gekommen.




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