773 Views | 04.04.2016 | 14:30 Uhr
geschrieben von Vjestica Vjestica

ZOXS.de (Wesel)

Rechtschutz - Klage

Nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen, wird weiterhin stoisch behauptet, beim Iphone könne kein Defekt nachgewiesen werden. Apple bestätigt Defekt mit Herkunftsland: Albanien. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wird konsequent abgelehnt.

Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung. Wehrt euch, schon aus Prinzip, zum Schutze unwissender Käufer, die nach uns kommen.

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Meine Forderung an ZOXS.de: Rückerstattung der kompletten Kaufsumme


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Kommentare und Trackbacks (3)


05.04.2016 | 21:15
von Matthias H. | Regelverstoß melden
Fast genauso wie in meinem Fall. Auch hier wurde ein nachgewiesener Defekt unter fadenscheinigen Gründen abgestritten. Was folgte, war eine reine Hinhalte- und Täuschtaktik.

Der Kunde soll scheinbar so lange hingehalten werden, bis dieser irgendwann - natürlich zugunsten von Zoxs - das Handtuch wirft!

Lasst Euch das nicht gefallen! Oder besser, lasst die Finger von Geschäften mit dieser Firma! Das spart Euch so einiges an Nerven.

Und wenn ihr ZOXS doch auf den Leim gegangen seid, geht gleich zum Anwalt - eine konstruktive Lösungsfindung mit dem Support scheint (aufgrund eigener Erfahrung) generell nicht möglich.!

11.04.2016 | 21:07
von Vjestica Vjestica noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, nichts ist gelöst. Anbieter verweigert die Geld-zurück-Garantie. Klage in Vorbereitung.


27.05.2016 | 15:00
von Raffael Nunes | Regelverstoß melden
Ein wichtiger Hinweis an alle, die von ZOXS hingehalten oder zum Aufgeben verleitet werden:

Eine Klage beim zuständigen Amtsgericht Wesel kann über Ihr jew. lokales Amtsgericht eingereicht werden. Ihr Amtsgericht ist zur Weiterleitung der Klage verpflichtet und man wird Ihnen dort helfen. Einen Anwalt zu konsultieren ist zwar ratsam, aber zur Klageerhebung nicht notwendig. Wichtig ist, dass Sie Ihren Rücktritt resp. Widerspruch erklärt und bei nicht erfolgter Reaktion ZOXS zwei Mal schriftlich angemahnt haben, am Besten per Einschrieben. Bewahren Sie die Kommunikation (Emails etc.) auf und nehmen Sie Ausdrucke von Kommunikation, Mahnungen usw. sowie die Einschreibebelege mit zu Ihrem Gerichtstermin.

Die Gerichtskosten bemessen sich dabei am jeweiligen Streitwert, und müssen erst einmal vom Kläger vorgestreckt werden. Diese können aber problemlos von ZOXS eingeklagt werden. Bitte verzagen Sie nicht und haben Sie vor Allem keine Angst. Kämpfen Sie für Ihr Recht und helfen Sie dabei mit, solchen Firmen nach und nach das Handwerk zu legen.

Meine eigene Klage erfolgt am kommenden Montag, bei Interesse gebe i h dann hier gerne Auskunft über den Verlauf. MfGRaffael Nunes



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