Von gas.de beantwortete Beschwerde. | 261 Views | 18.10.2016 | 10:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5367777

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Schikanen bei Kündigung

Gas.de will mich nicht aus Vertrag entlassen

Ich habe meinen Gasliefervertrag form- und fristgerecht bei gas.de gekündigt, mit allerhand Tricks und Fehlinformationen wird versucht, dies zu verhinden.

In meinem Fall sind die AGBs noch von 2013, somit ist Kündigung in Schriftform erforderlich (was ja bei einem reinen Onlineanbieter schon genug Schikane ist).
In den AGBs von 2015 wurde das dann erweitert, daß auch per PDF zugesandte Dokumente nicht ausreichend sind.

Von mir wird trotzdem eine Kündigung ver Post verlangt.

Damit das Drama ein Ende hat, habe ich das nun auch gemacht.

Interessanterweise wurde mir nach zwei horrenden Presierhöhungen dann ganz plötzlich noch ein attraktiver "Bestandskundentarif" angeboten. Unseriöser gehts nimmer.

Fazit: Übles Abzockerunternehmen, bin froh daß ich zum 01. Oktober weg bin.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Fristgerechte Beendigung meines Vertrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2016 | 13:57
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2016 | 14:39
von Tom Kintzinger | Regelverstoß melden
Es gibt ein BGH Urteil bezüglich der in den Gas.de AGB verlangten Textform. Der BGH macht hier keinen Unterschied zwischen Brief und Fax. und mit kleinen Einschränkungen auch per E-Mail.In den AGBs von Gas.de bis Mitte Oktober 16 steht: Kündigung hat in Textform zu erfolgen, wobei eine Kündigung durch Brief nicht ausgeschlossen ist.
Da fragt man sich, wer hier für Unklarheit sorgen will zum Nachteil des Kunden. Mir sollte eine Kündigung per Fax verwehrt werden. Der Hinweis auf einen Verstoß gegen geltende Rechtssprechung hat dann aber schnell Beine gemacht.



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