Durch eBay endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 378 Views | 05.01.2017 | 09:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8488328

eBay (Kleinmachnow)

Machtlos als Verkäufer bei Paypal-"Käuferschutz"

Bestell-/Kundennummer: 152263234320

EBay bestraft Verkäufer dreifach: Verkaufsgebühren, Versandkosten und entgangener Verkaufspreis müssen vom Verkäufer getragen werden, obwohl "Käufer" Adresse falsch angegeben hat und daher nicht erreicht werden konnte.

SCHLAGWORTE

Liebe eBay. de-Liker und Nutzer, vielleicht interessiert euch der folgende Post, denn es ist eine Geschichte, welche mir als privater Verkäufer unlängst bei der Nutzung der "Dienste" von eBay wiederfahren ist. Long story short: ich habe ein altes Handy bei eBay versteigert und es nach Erhalt der vollständigen Zahlung an den Käufer verschickt. Dieser hatte leider eine Adresse in einem Industriegebiet, welche von der dhl nicht gefunden werden konnte, angegeben, weswegen das Päckchen wieder an mich zurückgeschicht wurde. Nachdem mit dem Käufer auch nach langem Hin und Her keine Einigung zu erzielen war (d. h. erneuter Versand gegen Begleichung der zusätzlichen Portokosten) und dieser zunehmend ausfälliger wurde, nahm der Käufer den paypal Käuferschutz in Anspruch. Trotz ausführlicher Dokumentation des Sachverhalts, entschied der eBay-Kundenservice, dass es rechtens sei, dem Käufer den gesamten Kaufpreis inklusive Versandgebühren wieder zu erstatten. Einspruch meinerseits gegen diese "endgültige" Entscheidung natürlich zwecklos, da die zu treffende Entscheidung laut Email des Kundenservices vornehmlich "schnell und unkompliziert sein soll" - anscheinend auch, wenn dies laut der eigenen Vorgaben (siehe Punkte 1, 4.1 & 4.3 der PayPal-Käuferschutzrichtlinien) nicht gerechtfertigt ist. Eine negative Bewertung aufgrund all dieser Umstände konnte ich dem Käufer übrigens nicht geben, nachdem man im Falle einer nicht-positiven Bewertung den Umstand lediglich bei eBay melden kann und dies dann wiederum "geprüft" wird. Kurzum: besagter Käufer hat nach wie vor ausschließlich positive Bewertungen.

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Mit dieser undurchsichtigen Vorgehensweise bei gleichzeitiger Progagierung größtmöglicher Transparenz sowie dem krassen Ungleichgewicht im Umgang mit Käufern bzw. Verkäufern bin ich ausdrücklich nicht einverstanden. Ich werde daher darauf verzichten, in Zukunft über eBay Geschäfte zu tätigen und habe mein Konto - nach einer von eBay auferlegten Wartezeit von 30 Tagen, welche aber in Wirklichkeit bereits bald drei Monate dauert - bei dieser Firma gekündigt.

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Meine Forderung an eBay: Ich würde zumindest eine Rückerstattung der 4 Euro Versandgebühren erwarten, da es nicht meine Schuld war, dass das Päckchen den "Käufer" nicht erreichen konnte.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


12.01.2017 | 14:37
von ReclaBoxler-8488328 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EBay gibt sich aalglatt und verweist immer wieder auf die Regelungen zum paypal-Käuferschutz, gegen welche sie nachweislich verstoßen haben. Nachfragen dazu werden ignoriert oder mit Allgemeinplätzen abgewiegelt.


22.01.2017 | 21:38
von Willy Wucher | Regelverstoß melden
So ganz nachvollziehen kann ich deine Geschichte ehrlich gesagt nicht.

Durch den Päckchenversand hättest du die Zustellung, bzw. die unmögliche Zustellung nachweisen können. Und zwar gleich zweimal!

Es ist ein Irrtum, dass DHL-Päckchen keine Möglichkeit der Nachverfolgung haben.

Päckchen werden bei der Einlieferung genauso behandelt wie Pakete. Sie erhalten einen Strichcode mit dem von der ersten Minute an der Weg des Päckchens dokumentiert wird.

Der Unterschied zum versicherten Paketversand besteht lediglich in der Haftungsfrage. DHL haftet nicht für den Inhalt und den Verlust des Päckchens. Dadurch gilt ein DHL-Päckchen auch als zugestellt wenn es der Zusteller einfach im Treppenhaus ablegt.

Allerings wird auch in diesem Fall Ort und Datum der Zustellung dokumentiert. Anhand der Nummer auf dem Einlieferungsbeleg kann DHL den Sendungsverlauf nachvollziehen. In der Regel kann der Absender anhand die Nummer auf dem Einlieferungsbeleg aber auch selbst über die DHL eine Sendungsverfolgung starten.

Selbst wenn das Päckchen geklaut wird, es kommt für private Verkäufer bei PayPal und eBay in erster Linie darauf an die Ware nachweislich verschickt zu haben.

In deinem Fall hattest du aber auch durch DHL den Nachweis, dass eine Zustellung nicht möglich war. Letztendlich ist aber der Käufer dafür verantwortlich eine erreichbare Lieferadresse bei eBay zu hinterlegen.

Du hättest über "Probleme klären" den Sachverhalt schildern und entsprechende Fotos mit dem Hinweis der Retoure an eBay senden können. Ich denke nicht, dass man dies einfach ignoriert hätte.

Im Grunde genommen hätte auch der Einlieferungsbeleg gereicht um nachzuweisen, dass du die Ware verschickt hast.

Von diesen Möglichkeiten hast du aber offensichtlich keinen Gebrauch gemacht. Warum nicht?

Tipp: Wer Päckchen versenden will, sollte die Frankierung über das Internet erledigen. Dort bietet DHL das 2 Kg Päckchen für nur 50 Cent Aufpreis mit versichertem Inhalt und Sendungsnummer an.

16.07.2018 | 18:21
von ReclaBoxler-8488328 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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