Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 284 Views | 01.01.2017 | 21:30 Uhr
geschrieben von Matthias Hundt

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio verweigert auch bei mir die Kündigung per FAX

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 000123257054

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 04.11.2016 habe ich per Telefax meinen Stromvertrag bei Grünwelt Energie gekündigt.

Das Telefax wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit gewahrt.

Wie bei anderen hat sich STROMIO über den §126 BGB hinweg gesetzt.

In den AGB wird lediglich das Computerfax und ähnliche Formen erwähnt, welche die eigenhändige Unterschrift nicht unterstützen. Dies war bei mir nicht der Fall.

Ich erhielt am 04.11.2016 wahrscheinlich die Standard-E-Mail:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Dies scheint ein Masche des Unternehmens zu sein (Mehrere Fälle hier zu lesen). Ich habe Ihnen die Chance gegeben, ohne Beschwerde die Kündigung zu akzeptieren, aber bisher keine Reaktion. Also muss ich es veröffentlichen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Kündigungsbestätigung zum 31.01.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2017 | 12:44
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Hundt,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.01.2017 | 14:35
von Matthias Hundt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung zum 31.01.2017 wurde akzeptiert.




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