gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Magdeburg / Kaarst)
Kündigung per Fax zum 28.02.2017 wird nicht akzeptiert
Bestell-/Kundennummer: 14473394
Am 16.01.2017 habe ich fristgerecht ein eigenhändig unterschriebenes Kündigungsschreiben per Fax an gas.de Magdeburg gesandt. Der Faxeingang wurde mir per E-Mail am 17.01.2017 bestätigt, allerdings mit dem Hinweis, dass meine Kündigung per Fax nicht anerkannt werden könne, da es sich um ein Computer-Fax o. ä. handeln würde. Ich antwortete daraufhin per E-mail, dass es sich bei dem Fax um ein eigenhändig unterschriebenes Fax handele und eben nicht um ein Computer-Fax etc. Daher ist die Kündigung per Fax rechtswirksam. Dies ist auch gem. diverser BGH-Urteile bestätigt. Zur Sicherheit habe ich das Original-Kündigungsschreiben noch einmal per Einschreiben an gas.de geschickt, mit dem Hinweis, dass die Kündigung bereits am 16.01.2017 vorab per Fax erfolgte.
Am 24.01.2017 bekam ich eine neue E-Mail von gas.de, dass ein neues Dokument in meinem gas.de Online-Portal hinterlegt sei. Hier bestätigt gas.de meine Kündigung zum 28.02.2018! Eine absolute Frechheit!
Ich habe daraufhin sofort am 24.01.2017 wieder eine E-Mail an gas.de geschickt, mit der höflichen Bitte, diesen Fehler unverzüglich zu korrigieren und richtigzustellen: Richtiges Datum meiner Kündigung sei der 28.02.2017.
Seitdem habe ich nichts mehr von gas.de gehört! Es ist offensichtlich, das der Kunde bei gas.de mittels Hinhaltetaktik zum Verbleib in einem teuren Tarif genötigt werden soll. Ein solches Geschäftsgebaren taugt in keinster Weise zum weiterempfehlen und daher werde ich mich ggfs. mit meinem Rechtsanwalt kurzschließen müssen. Alles in Allem sehr traurig!