Grüner Funke (Hamburg)
Neukundenbonusverweigerung wegen Gewerbe
Bestell-/Kundennummer: EGGF3347125134
Ich war bis 31.01.2017 Gaskunde bei Grüner Funke. Ich habe eine telefonische Rückfrage gemacht, da auf meiner Schlussrechnung (erst am 03.04.2017 erhalten!) kein vertragsmäßig vereinbarter Neukundenbonus aufgeführt ist. Die Information von Grüner Funke ist, das ich keinen Anspruch laut AGB 8.4 habe, weil an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist.
In den für mich gültigen AGB heisst es:
8.4 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.
Unter BGB § 13 ist die Eigenschaft als Verbraucher jedoch wie folgt definiert:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wer ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Dafür ist der zeitliche Anteil der privaten Nutzung, nicht das Maß der Kostendeckung durch den anderen Nutzungsanteil entscheidend.
Ich habe das Gas in meiner Eigenschaft als Verbraucher bezogen und es an der Belieferungsstelle zu diesem Zweck verbraucht, deshalb ist eine Verweigerung des Neukundenbonus unzulässig. Dass an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist, spielt hierbei keine Rolle, da das Gas nicht zum Zweck der gewerblichen Nutzung bezogen wurde. Die Gaslieferung ist alleinig dem Zweck der privaten Bedarfsdeckung (sonst wäre meine Frau und meine drei Kinder im "Kalten" gewesen) zuzuordnen, daher ist ein Ausschluss der Neukundenbonuszahlung nicht zulässig.
Ich erwarte die korrigierte Gasschlussrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 14.04.2017.
06.04.2017 | 11:26
Abteilung: Leitung Kundenservice
Lieber Herr Breyer,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team