Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin)
Verzögerung Rentenauszahlung
Bestell-/Kundennummer: 49 280952 S 075
Die erste Auszahlung der Rente (Rentenbeginn 01.04.2018) wird ohne stichhaltige Begründung um mindestens einen Monat verzögert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 16.04.2018 (sehr verspätet!) teilten Sie mir den Beginn meiner Regelaltersrente per 01.04.2018 mit. In meinem Rentenbescheid steht, dass ich eine sogenannte Nachzahlung für die Zeit vom 01.04.2018 - 30.04.2018 erhalte, die jedoch nicht ausgezahlt wird. Alle vorangegangenen Aktivitäten habe ich nachweislich termingerecht erbracht. Meine Rückfragen bei Ihnen (Hauptsachbearbeiter Herr Z., Tel. 030 865 694 53 und Frau F., Tel. 030 865 69451) wurden folgendermaßen beantwortet:
Es stehen noch Forderungen aus. Über Höhe und Grund der Forderungen wurde mir die Auskunft verweigert. Mir sind keine Forderungen bekannt - ich habe immer alles bezahlt! In weiteren Gesprächen wurde angedeutet, dass die Mitarbeiter offensichtlich nicht in der Lage waren, die Rentenberechnung und Zahlung termingerecht fertig zu stellen.
Rentenzahlung erfolgt erst im Mai.
Ich gehe davon aus, dass die termingerechte Bearbeitung meines Rentenanspruches nicht erfolgte und dafür fadenscheinige Begründungen wie offen stehende Forderungen, die nicht einmal offen dargelegt werden, genannt wurden.
Ich fordere Sie auf, die Auszahlung meiner Rente für April 2018 im April 2018 durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schulze
Die Forderungen die sie ansprechen sind keine privatrechtlichen Forderungen, sondern damit sind sozialrechtliche Forderungen von anderen Leistungsträgern gemeint. Wenn Sie z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Hartz zeitgleich bekommen hätten schreibt das Gesetz vor, dass der Rentenversicherungsträger diese zeitgleiche Leistung an den Leistungsträger zu ersetzen hat - in Höhe der umgerechnet täglichen Leistung.
So wie ich das beurteile ist alles vom RV Träger korrekt verlaufen.