RSW Beratung (Münster)
Abmahnung durch Rechtsanwälte wegen Dienstleistungsvertrag
Wer eine Schufa-Auskunft kostenlos will, aber nicht bei der Schufa ankommt, der landet meistens bei windigen Geschäftemacher
In meinem Fall geht es um meine Frau, sie wollte eine "Schufa"- Auskunft über sich anfordern, um eine Übersicht zu bekommen. Sie hat dazu ein Webformular bei "ihreselbstauskunft.de" (Supernova Advertising GmbH (vertr. durch Cremer & Ermair) ) ausgefüllt und abgesendet.
Eine Bestätigungsmail kam an, eine Rechnung nie. Die Rechnung landete offenbar in den Spam-Ordner, auf den meine Frau nicht zugreifen konnte, weil das E-Mail System dies für Benutzer des Netzwerks sperrte und außerdem den Inhalt des Spam-Ordner standardmäßig lokal wie per Request auf den Server löscht.
Na jedenfalls kam zeitnah Post eines RA H. (RSW Beratung) mit einer überteuerten Abmahnung. Gegen diese haben wir Widerspruch eingelegt.
Auf den Widerspruch hin wurde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, auch dagegen haben wir Widerspruch eingelegt, sodann ging es vor dem Augsburger Zivilgericht weiter.
Gemeinsam mit unserem Anwalt haben wir uns geeinigt, dass meine Frau am Ende zahlen soll, damit sie aus der Schussbahn kommt, denn ich habe mehr herausgefunden als mir lieb war.
Zusammen mit anderen Personen arbeite ich seither daran, die Öffentlichkeit detailliert über diese Tricks aufzuklären, insbesondere über die Hintermänner, Geldflüsse, Bilanzen, Strukturen, und vor allem die Funktionen der Websites.
Dies führte dazu, dass Herr RA P. H. mich verklagen will, dazu gibt es einen Termin vor dem LG München 1, 33. Zivilkammer. Denn, die Gegenseite will mich mundtot machen. Da ich mich zu wehren weiß, lasse ich es darauf ankommen.
Auf WebDisc.net habe ich dazu Ergebnisse veröffentlicht und es folgen weitere interessante Ergebnisse. Und dabei betrifft es Abzocker dieser Klasse.