BEV Insolvenz (München)
Bonus wird verweigert
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 1782455 Kd. 2004103
Auf Grund der Empfehlung von Verivox schloss ich am 7.11.18 über Verivox mit der BEV Energie einen Versorgungsvertrag für Strom zum 01.01.2019. Sofortbonus 170,00€ und einmaliger Bonus 15% laut Vertrag, 12 Monate Laufzeit, 6 Wochen Kündigungsfrist, mtl. Zahlung 108,00€. Die Zusage laut Vertrag und der BEV Doku hier 210,00€ Bonus (Anhang) ist widersprüchlich. Ich gehe davon aus, dass zum Vertragsabschluss sich die Insolvenz schon abzeichnete.
Der Vertrag musste auf Grund der Insolvenz der BEV aufgelöst werden. Man riet mir zurück zum Hauptversorger in den Grundversorgungstarif zu gehen. Um diese Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, musste ich den Vertrag zum 01.02.2019 mit der BEV, die mir vorher mitgeteilt hat, die Versorgung nicht mehr übernehmen zu können, kündigen. Meine Einzahlung betrug 108,00€ für den Monat Januar.
Am 26.07. erhielt ich eine Forderung in Höhe von 22,22€ als Nachzahlung der BEV. Eine Verrechnung zu mindestens mit einem anteiligen Guthaben 210,00€/12 17,50€ (mein Vorschlag) wurde nicht vorgenommen. Ich habe den Insolvenzverwalter Herrn B. den Sachverhalt geschildert und erhielt eine Absage zur Verrechnung des Sofortbonus. Grund: der Vertrag bestand keine 12 Monate.
Aber erstens habe ich die Insolvenz nicht zu vertreten und fühle mich im Abschluss betrogen und zweitens liegt hier unlauterer Wettbewerb vor, wenn mit Sofortbonus geworben wird, der letztlich nicht gezahlt wird oder widersprüchlich in Werbung und Auszahlung ist.
Ich bin mir mangels Vertrauen in das System aber noch unschlüssig, ob ich auch weiterhin auf den Neukundenbonus bestehen soll.
Meines Erachtens sagen die AGB (Punkt 7.5) ganz eindeutig, dass man nur in der Endabrechnung Anspruch auf Verrechnung von Boni hat. Kein Wort von einer Voraussetzung von einem Jahr Laufzeit dafür.
Könnten Sie mich evtl. auf die Sammelbeschwerde der Verbraucherzentrale verweisen? Ich habe nichts in der Richtung gefunden.
Nun gilt es den Ausgang dieser Klage vor dem OLG München abzuwarten.
Dies kann dauern. Aber nach derzeitiger Rechtslage sieht es für die Verbraucher gar nicht so schlecht aus.
Mein Dank dem Team der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes und auch der Verbraucherzentrale in Magdeburg für die sehr gute Beratung und das ständige Engagement.