45 Views | 16.12.2019 | 18:42 Uhr
geschrieben von Wolf-Dieter Schroer

Deutsche Postbank AG (Bonn)

Komplette Pfändung erlaubt trotz P-Konto

Endlich wieder Arbeit. Eine Woche vor Gehaltseingang stellte Ich fest, die Postbank hat mein Guthaben/-und P-Konto auf 721,00 ins Minus gesetzt.! Schnell war klar, dass ein Gläubiger von mir der Grund war! Mir war direkt klar, kommt mein Gehalt (1250,00) wird mein Konto nur noch 500,00 im Plus sein (Verrechnung) und Ich somit weniger als wie ALG II zur Verfügung haben. Mal den menschlichen Aspekt außer Betracht gelassen (Arbeitsplatzgefährdung, Gefährdung meines Obdachs, Gefährdung meiner Mobilität, usw.) kann es doch nicht legal sein? Hab nach feststellen des Minusstandes mehrfach versucht über Hotline, Filialberater usw. darauf hinzuweisen, um es Rückgängig zu machen. Ohne Erfolg.

SCHLAGWORTE

Dazu kommt, dass Ich seit zwei Monaten keinen Online-Zugang mehr habe, da Ich mein Sicherheitsverfahren deaktiviert habe und ohne keinen Zugang bekomme. Auch dieses Problem konnte bislang nicht gelöst werden! Postbank behauptet, Ich hätte dreimal falsches Passwort eingegeben? Angeblich könne Ich das Pfändungsproblem nur über Pfändungsabteilung klären, wo Ich mich aber nicht legitimieren kann, weil Ich auch da angeblich dreimal meinen Telefon-Banking-Code falsch eingegeben hätte. Ich musste 45 Minuten überhaupt erstmal in der Warteschleife verbringen, bis jemand zur Verfügung stand!

Seit der Privatisierung der Postbank, Krankenhäuser, usw. läuft in Deutschland so einiges Verbraucherungerecht! Ich schäme mich Deutscher zu sein!

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Meine Forderung an Deutsche Postbank AG: Stornierung der Pfändung, Einbehaltung des Betrages über Limit


 
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