232 Views | 18.12.2019 | 12:31 Uhr
geschrieben von Chajim Kusserow

Stadt Bremen (Bremen)

Laubbläser um 07:58 h im Goosekamp, Bremen!

Laubbläser außerhalb der erlaubten Zeit. Verstoß gegen die geregelten Zeiten. Am 16.12.2019 ab 07:58!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte hiermit eine Beschwerde gegen die Stadt Bremen einreichen, da sich nicht a. d. geltende Regelung gehalten wird, einen Laubbläser erst zwischen 09:00 - 13:00 Uhr am Morgen bzw. am Mittag, einzusetzen. Bereits kurz vor 08:00 h - am 16.12.2019 -wurde im Goosekamp (28197 Bremen) ein solches Gerät zur Gehwegreinigung benutzt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die geregelten Zeiten für den Einsatz dieser Geräte und ist somit Lärmbelästigung. Mit der Bitte, dem nach zu gehen.

MfG

Chajim Kusserow

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Meine Forderung an Stadt Bremen: Gegen Verstoß vorgehen


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Kommentare und Trackbacks (3)


29.12.2019 | 18:58
von Chajim Kusserow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.12.2019 | 15:43
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Wo ist die von Ihnen genannten Zeiten festgelegt? Können Sie bitte einmal die Quelle nennen? In der Lärmschutzssatzung zumindest steht das nicht drin.

30.12.2019 | 15:51
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
https://www.dmb-niedersachsen-bremen.de/index.php?id=464&MP=14-670

Ich muss mich korrigieren.

Laubbläser und Freischneider dürfen tatsächlich erst ab 09:00 Uhr benutzt werden, während Rasenmäher, Heckenscheren und Kettensägen schon ab 07:00 Uhr benutzt werden dürfen.

Das verstehe, wer will.

Aber dann kommen die städtischen Mitarbeiter demnächst schon um 07:00 Uhr zu Ihnen, mähen Rasenstreifen, schneiden Hecken und fällen Bäume. Den Unrat wegpusten dürfen sie ja erst ab 09:00 Uhr.

Tja, was wohl lauter ist?



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