232 Views | 18.12.2019 | 12:31 Uhr
geschrieben von Chajim Kusserow
Laubbläser außerhalb der erlaubten Zeit. Verstoß gegen die geregelten Zeiten. Am 16.12.2019 ab 07:58!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte hiermit eine Beschwerde gegen die Stadt Bremen einreichen, da sich nicht a. d. geltende Regelung gehalten wird, einen Laubbläser erst zwischen 09:00 - 13:00 Uhr am Morgen bzw. am Mittag, einzusetzen. Bereits kurz vor 08:00 h - am 16.12.2019 -wurde im Goosekamp (28197 Bremen) ein solches Gerät zur Gehwegreinigung benutzt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die geregelten Zeiten für den Einsatz dieser Geräte und ist somit Lärmbelästigung. Mit der Bitte, dem nach zu gehen.
MfG
Chajim Kusserow
Meine Forderung an Stadt Bremen:
Gegen Verstoß vorgehen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich muss mich korrigieren.
Laubbläser und Freischneider dürfen tatsächlich erst ab 09:00 Uhr benutzt werden, während Rasenmäher, Heckenscheren und Kettensägen schon ab 07:00 Uhr benutzt werden dürfen.
Das verstehe, wer will.
Aber dann kommen die städtischen Mitarbeiter demnächst schon um 07:00 Uhr zu Ihnen, mähen Rasenstreifen, schneiden Hecken und fällen Bäume. Den Unrat wegpusten dürfen sie ja erst ab 09:00 Uhr.
Tja, was wohl lauter ist?