CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
Kfz Versicherungswechsel über CHECK24
Ich habe bei CHECK24 einen Versicherungswechsel für Kfz Versicherung beantragt.
Mir wurde per E-Mail geschrieben, dass ich mich um nichts kümmern muss.
Die Vorversicherung hat aber die Kündigung nicht akzeptiert, bei CHECK24 angerufen wegen der Kündigungsgarantie leider nur lapidare Auskunft erhalten " ja Pech gehabt" ich muss die alte Versicherung behalten und dann noch die neue widerrufen. Nochmals per E-Mail an CHECK24 geschrieben (persönlichen Berater, auch hier glaube ich das ich nur abgezockt wurde) keine Reaktion von CHECK24
Ihre persönliche Ansprechpartnerin
J.R.
Meine Versicherungen | Mein Konto Wichtige Information zu Ihrer Kündigung bei der HUK24.
Sehr geehrter Herr S., unsere Kunden haben uns berichtet, dass die HUK24 vereinzelt Kündigungen abgelehnt hat. Machen Sie sich keine Sorgen: Ihre Kündigung über CHECK24 ist gültig und rechtskonform. Im Rahmen unserer Kündigungsgarantie sichern wir Ihnen zu, dass Ihr Vertrag fristgerecht beendet wird. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Sollten Sie ein günstigeres Gegenangebot der HUK24 erhalten haben, prüfen Sie dieses bitte sorgfältig auf versteckte Leistungsanpassungen (z. B. mit Telematik oder neu vereinbarter Werkstattbindung). Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrer Kündigung oder einem Angebot haben. Mit freundlichen Grüßen J. R.
Leiterin Kundenberatung Kfz
27.01.2020 | 11:03
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Wir bedauern sehr, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind.
Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und Ihnen in einer gesonderten Mail direkt darauf geantwortet.
Beste Grüße
Jessica, Kfz-Team
Die wichtigste Frage: Haben sie wirksam bei der HUK gekündigt? Falls ja, stellen sie die Zahlungen an die HUK ein. Die müsste sie im schlimmsten Fall verklagen. Wenn sie Check24 wirksam die Vollmacht erteilt haben, in ihrem Namen bei der HUK zu kündigen, ist die Kündigung wirksam. Einer Anerkennung bedarf diese nicht, es ist eine einseitige Willensbekundung.
Ob die Vollmachtserteilung an Check24 korrekt war, kann ich ihnen nicht beantworten. Dies müsste sich im Zweifel ein Anwalt ansehen. Ob sie den Aufwand, und falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt auch diese Kosten, auf sich nehmen wollen, müssen sie selbst entscheiden.
Wenn sie Mitglied in einem Automobilclub sind, so bieten etliche der Clubs kostenlose Erstberatungen bei Anwälten an. Fragen sie dort ggf. nach, ob dies auch in ihrem konkreten Fall möglich ist. Auch ein Termin bei einer Verbraucherzentrale kann hier sehr hilfreich sein und kostet nur sehr wenig.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern sehr, dass Ihre Beschwerde für Sie noch nicht ausreichend bearbeitet wurde.
Wir haben Ihnen soeben eine persönliche Nachricht gesendet.
Gerne können Sie sich alternativ mit uns unter der Mailadresse kfzcheck24.de in Verbindung setzen.
Beste Grüße,
Jessica, Kfz-Team