MY-HAMMER Aktiengesellschaft (Immenstadt)
Änderung zum Nachteil aller Firmeninhaber in der Plattform
My Hammer dehnen wir schon gekündigt haben und am 2.7. austreten, hat Änderungen vorgenommen die nach meiner Meinung nicht Rechtes sind.
In der AGB steht, das jeder, der die Plattform nutzt, mit der Datenschutzgrundverordnung einverstanden ist.
Also wer nicht Einspruch dagegen gemacht hat, ist also Einverstanden, und jetzt sehe ich nicht mal die Schwarzarbeiter als auch die Kollegen, die in meinen Gewerk sind, die mitbieten.
Was ist das Problem will MY Hammer die Schwarzarbeit unterbinden? oder fördern?
Wir als Unternehmer haben eigentlich kein Probleme damit unsere Daten öffentlich zu zeigen, weil wir auch nichts verbergen müssen. Jetzt aber hat das MY Hammer gemacht die Firmen nicht mehr sichtbar zu machen beim Bieten. Jetzt haben sie damit Tür und Tor offen gemacht, dass die Schwarzarbeiter sich in Scharen in der Plattform Rumtummeln können.
Als langjähriger Kunde werde wir von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen da es mit der AGB nicht mehr im Einklang steht.
Ich als Firma will endscheiden können, ob ich mitbiete wenn der oder der mitbietet.
Man sieht nur noch Bieter es kann ein Maler sein ein Hilfsarbeit oder sonst noch was, ist es das was ihr wollt?
Ich bin platt was aus dieser Plattform geworden ist, zum GLÜCK bin ich bald weg.
Ich bin nicht abhängig von dieser Plattform, da ich gute Planer habe von denn ich die Aufträge bekomme, aber was da gerade abgeht ist erstaunlich.
Meine Kontakte nutze ich kaum noch, da ich recht viele Kunden habe von dehnen wir Aufträge erhalten und Aufträge bekommt man in MY Hammer kaum noch außer Rechnungen über Kontaktgebühren die keiner versteht wie die entstehen oder berechnet werden.
Wir sehen dies als eine Wettbewerbwerbsverzerrung
Man kann sagen Abzocke passt gut.
Mit freundlichen Grüßen
S. A.D. I Elektrotechnik Stefani
24.02.2020 | 16:00
Abteilung: Kommunikation
Hallo Herr Stefani,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben diese Funktion abgeschaltet, da die weitere Veröffentlichung der Betriebe, die sich auf einen Auftrag bewerben, wie bereits mitgeteilt datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft.
Denn die – regelmäßig inhabergeführten – Unternehmen unterfallen dem Schutz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Veröffentlichung, welcher Betrieb sich auf welchen Auftrag bewirbt, ist also in Bezug auf den Firmeninhaber personenbezogen. Ein personenbezogenes Datum kann aber nur unter den Voraussetzungen des Artikels 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet, d. h. hier veröffentlicht werden. Hierfür fehlt es aber an einer rechtlichen Grundlage.
Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, diese Funktion zu deaktivieren, denn bei einer Datenweitergabe ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage können uns auch empfindliche Bußgelder drohen.
Was die Bekämpfung von Schwarzarbeit betrifft, haben wir bereits eine Reihe von Mechanismen eingeführt, um Mißbrauch zu verhindern und arbeiten daran diese weiter zu verbessern.
Mit besten Grüßen
Brigitte Schmitz
bin froh wenn ich am 2.7 euch verlasse.
Hallo Herr Stefani,
Da haben wir eine unterschiedliche Interpretation der Datenschutzgrundverordnung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an den Ratschlag unserer Rechtsabteilung halten und den Datenschutz unserer Kunden in den Vordergrund stellen.
Wir bedauern, dass Sie uns verlassen möchten und wünschen Ihnen für Ihre Zukunft Alles Gute.
Mit besten Grüßen
Brigitte Schmitz
Aus diesem grund unterstütze ich das auch nicht sonder gehe da gegen vor.
Mit freundlichen Grüssen
Geschäftsleitung Stefani
My Hammer muss umdenken, jetzt kommen schwierige Zeiten auf MyHammer zu und jetzt wäre es an der Zeit um zu denken
Gehen einmal die besten Firmen dann kann MyHammer die Tür zu machen.
Die Aktien Fall Kündigungen drohen ja und jetzt wird es Realität
Uns gab es vorher und auch nachher das ist sicher.
Mit freundlichen Grüßen
Elektrotechnik Stefani
Wenn die Auftraggeber kein Geld mehr verdienen fallen auch kaum Aufträge an und dann wär es mit MyHammer.
Mit freundlichen Grüßen
Elektrotechnik Stefani