voxenergie GmbH (Berlin)
Kurz vor Beginn des Vertrages Preise angehoben
Bestell-/Kundennummer: 8790293923
Ich weise Ihre Mahnung incl. der Rücklastschrift- und Mahngebühren auf das schärfste zurück.
Die Begründung: Ich habe am 19.01.2021, nach Erhalt Ihres Briefes vom 15.01.2021, wo Sie eine Grundpreiserhöhung und eine Arbeitspreiserhöhung gegenüber Ihrem Bestätigungsschreiben vom 03.09.2020 vornehmen, von meinem Sonderkündigungsrecht nach $ 41 Absatz drei EnWG „ Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“ Gebrauch gemacht.
In Ihrem Angebot vom 03.09.2020 bestätigen Sie:
Grundpreis 13,00 € Monat. Arbeitspreis 30,75 Cent/KWh. Jährlich 25,00 € Treuebonus.
Vertragsbeginn 01.02.2021. Dieses Angebot habe ich so auch angenommen.
In Ihrem nächsten Brief vom 15.01.2021, der als „Terminbestätigung“ deklariert ist, erhöhen Sie auf einmal die im Angebot vom 03.09.2020 festgelegten Konditionen auf diese Preise.
Grundpreis 16,01 € Monat= Erhöhung um 23%. Arbeitspreis 34,45 Cent/KWh= Erhöhung um 12 %. Jährlich 25,00 € Treuebonus. = Entfällt komplett.
Ich habe in meinem Brief vom 19.01.2021 von meinem Sonderkündigungsrecht nach $ 41 Absatz drei Gebrauch gemacht und mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Auf dieses Schreiben vom 19.01.2021 habe ich bis heute keine Rückinfo Ihrerseits bekommen.
Am 31.01.2021 schrieb ich Ihnen mit folgenden Text per Mail und auch wieder per Post erneut an. Die Mail wurde von Ihnen am 01.02.2021 gelesen, auf meinem Brief erhielt ich am 04.02.2021 das Schreiben, dass Sie mein Anliegen an die entsprechende Fachabteilung weiter geleitet haben und sie sich schnellstmöglich zurückmelden. Wir haben heute den 11.02.2021 und ich habe immer noch keine Reaktionen auf meine Briefe/Mails.
Deshalb habe ich, nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt, meine Bank beauftragt, den unrechtmäßig abgebuchten Betrag zurück zu holen.
Ich weise Sie daraufhin, dass ich diesen Brief in Kopie an meinen Rechtsanwalt weiterleite. Nach Ablauf der vier wöchigen Frist werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Da ich Ihnen mit Schreiben vom 31.01.2021 die Einzugsermächtigung entzog, untersage ich Ihnen hiermit nochmals ausdrücklich, am 22.02.2021 den, nach meiner Ansicht nach unberechtigten Betrag, da der Vertrag ja fristlos meinerseits gekündigt wurde, in Höhe von 138,50 € von meinem Konto abzubuchen.
18.03.2021 | 12:07
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Pfalzgraff,
vor Kurzem wurden wir von Ihnen um Überprüfung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung gebeten.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren Abschlag gesenkt haben. Ihr neuer Abschlag wird erstmalig fällig für den Monat April.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.