251 Views | 12.03.2021 | 08:41 Uhr
geschrieben von Benjamin Wagener

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Parship - alle 11 Minuten zahlt ein Single zu viel!

Bestell-/Kundennummer: ID PSLN2NMV

Ich habe mich bei Parship angemeldet und wenige Stunden später über die Seite www.shoop.de eine 6-Monats-Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Wenn man innerhalb der ersten 48 Stunden nach Anmeldung eine Premiumsmitgliedschaft abschließt, zahlt man für den ersten Monat 50 % weniger (nichtfür die ganze Laufzeit).

Also habe ich das Ganze über shoop gemacht, ohne den kleinen Vermerk zu lesen, dass die 30 % Cashback nur auf volle Beträge gelten. Ergo wurde mir das Cashback jetzt komplett abgelehnt. Es geht hier um 96,-- EUR, welche mir abgelehnt wurden! Sprich, ich hätte am 3. Tag das ganze über shoop machen können und dann hätte es funktioniert.

So kleinlich zu sein bei den gesalzenen Preisen ist schon eine Frechheit! Ich bin absolut nicht zufrieden. Es gibt wenig Single-Frauen in der Nähe, gut die Hälfte davon war das letzte mal vor Wochen online und kommen vermutlich auch nicht mehr online, weil sie es eben nur "mal ausprobiert" haben. Die andere Hälfte kommt zu 90 % aus individuellen Gründen nicht in Frage. Also kann man dann zum Highend-Preis 10 % von den Singles anschreiben, hoffen, dass sie antwortet und dann wiederum hoffen, dass man sich versteht.

Also, bevor sich ein Single alle 11 Minuten dort verliebt, zahlt er eher alle 11 Minuten zu viel!

Ich bin sehr enttäuscht!

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Statt 96,-- EUR Cashback eben nur 61,-- EUR Rückzahlung. Die 35-EUR-Differenz, ist der "riesen" Betrag, den ich mir durch die schnelle Anmeldung in den ersten 48 Stunden sparte.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


19.03.2021 | 09:44
von Benjamin Wagener noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat sich niemand gemeldet.


02.04.2021 | 10:48
von Benjamin Wagener noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2021 | 11:30
von Benjamin Wagener noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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