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61 Views | 12.01.2022 | 18:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1968941
immergrün stellte plötzlich zum 19.10.2021 die Belieferung an meiner Wohnadresse ein.
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In der Endabrechnung fordert immergrün unberechtigterweise einen Nichterfüllungsschaden datiert auf den 18.11.2021.
Auf meine E-Mail, in der ich dargelegt habe, weshalb der Nichterfüllungsschaden unberechtigt ist, ging das Unternehmen nicht ein.
Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH:
Rücknahme der Forderung eines Nichterfüllungsschadens und Korrektur der Rechnung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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