Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 165 Views | 17.02.2023 | 12:13 Uhr
geschrieben von Frau A. Peters

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON weigert sich, eine Schlussrechnung zu stellen

Bestell-/Kundennummer: 401235570

Trotz Lieferende im letzten Jahr bleibt eine Schlussrechnung aus.

Mein Stromliefervertrag endete am 31.12.2022 und während E.ON in der Vergangenheit immer binnen drei Tagen eine Rechnung stellte, bleibt diese auch in der siebten Woche nach Lieferende aus.

Sämtliche Versuche, eine Rechnung zu erhalten, blieben bisher erfolglos.

Zweimal kam ich nach jeweils 45 Minuten Warteschleife an Mitarbeiter, die mir jeweils den kurzfristigen Versand versprachen. Zweimal ist nichts passiert, und auf schriftliche Anfrage reagiert E.ON einfach erst gar nicht; schiebt es auf eine angespannte Lage am Energiemarkt, die sich (das wissen wir alle, die Zeitung lesen) längst entspannt hat.

Gemäß meinen Verbrauchswerten wird die Schlussrechnung ein Guthaben ausweisen, was der Grund für E.ON's Weigerung auf Ausstellung einer Schlussrechnung ist.

Wie ich hier gelesen habe, wohl kein Einzelfall, dabei ist E.ON gesetzlich verpflichtet, spätestens nach sechs Wochen eine ordnungsgemäße Schlussrechnung erstellt zu haben.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ausstellung der Schlussrechnung mit anschließender Schlussabrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2023 | 12:13
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Frau Peters,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.

Es tut uns leid, dass sich die Erstellung Ihrer Schlussabrechnung so ungewöhnlich verzögert, bitte entschuldigen Sie. Anhand Ihrer Abrechnungsdaten können wir sehen, dass es einen technisches Problem gegeben hat, dass die automatische Abrechnung verhindert. Unser Fachbereich kümmert sich aber bereits darum, Ihren Vertrag abzurechnen.

Bitte haben Sie noch ein klein wenig (mehr) Geduld, Ihre Rechnung wird sich jetzt so schnell wie möglich auf den Weg zu Ihnen machen.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.02.2023 | 19:25
von Frau A. Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbstverständlich ist die Beschwerde noch nicht gelöst worden; wie schon zuvor Versprechungen, die bisher nicht eingehalten wurden.
EON kümmert sich weiterhin nicht um seine eigenen AGB´s, schert sich nicht um gesetzliche Fristen und sitzt auf einem Guthaben, dass sie sich weigern abzurechnen.
Seriös geht anders!


01.03.2023 | 20:07
von Frau A. Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundendienst von eon hat ja schnell geantwortet (wahrscheinlich wollte er kundenorientiert wirken) aber eine Rechnung habe ich immer noch nicht. Seltsam ist, dass ich heute eine druckfrische Rechnung von eon für unsere Firma erhalten und in die Buchhaltung gegeben habe. Wahrscheinlich haben die die Rechnung auch nur deshalb geschickt, weil die Firma etwas über 400 Euro nachzahlen muss. Ich als Privatperson mit einem wahrscheinlich kleinen Guthaben, erhalte keine Rechnung. Ob da jetzt mal ein Anwalt ran muss? In Verzug sind sie schon deutlich per Gesetz. Wer macht mit? Wer schließt sich einer Sammelklage an?


24.03.2023 | 00:36
von Frau A. Peters noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin schweigt E.On wo es nur geht und zur Lösung der Angelegenheit ist inzwischen ein Anwalt beauftragt, der die Kosten für diesen nicht reagierenden Laden hoffentlich gut in die Höhe treibt.




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