Durch TomTom International gelöste Beschwerde. | 562 Views | 22.12.2010 | 09:20 Uhr
geschrieben von Matthias Pauli

TomTom International B.V. (CT Amsterdam)

Irreführende Werbung/Angebotspreise auf Kartenkauf

Bestell-/Kundennummer: 101216-007618

Am 13. Dezember erhielt ich eine Werbemail von der Firma TomTom.

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3 Bilder

Dort wurde ab dem 16.02.2010 eine Angebotspreis auf alle Karten von 30% Rabatt beworben. Diesen Newsletter erhielten alle TomTom Kunden, auch die, die das gleiche TomTom Carminat (integrierte Fahrzeugnavigation) wie ich besitzen.

Am 16.12.2010 versuchte ich eine Karte zum Angebotspreis zukaufen und stelle dabei fest, dass es nicht möglich war. Darauf schrieb am selben Tag den Support an und fragte nach, warum für mein Gerät der Kauf zum Angebotspreis nicht möglich wäre, obwohl groß und breit beworben.

Darauf hin erhielt ich folgende Information:

"Sehr geehrter Herr Pauli,

es tut mir wirklich leid, Ihnen das mitteilen zu müssen, aber da die Carminat Karten nur im HOME
Programm zu bestellen sind, sind sie von der Aktion ausgeschlossen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Probleme haben, können Sie sich gerne wieder an mich oder einen meiner Kollegen wenden - wir helfen gerne!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr TomTom Kundendienst"

Ich schrieb daraufhin den Support an, das ich trotzdem das Angebot annehmen möchte und notfalls mit nachträglicher Gutschrift und es sich ansonsten um irreführende Werbung handelt. Weil nach der Werbung im Newsletters und auf der Homapage keine Einschränkung vorhanden sind. Trotzdem erhielt ich wiederum eine Absage.

Als "Nachtritt" erhielt ich (wie alle anderen auch) am 18.12.2010 wieder einen Newsletter und dort wurde wieder mit dem Angebotspreise ohne Einschränkung auf bestimmte Geräte geworben, und wieder konnte ich die Karte nicht zum Angebotspreis kaufen.

Es ist für alle Besitzer des TomTom Carminat eine Enttäuschung, weil alle anderen Kunden Angebotsvorteile nutzen können, aber Carminat-Besitzer Kunden zweiter Klasse sind oder zu mindestens sich so fühlen.

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Meine Forderung an TomTom International B.V.: Kauf der Karten zum Angebotspreis für das TomTom Carminat oder Abschaltung der Werbung


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Kommentare und Trackbacks (10)


24.12.2010 | 06:40
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Wo steht denn bei der Werbung, dass die Karten für alle Modelle reduziert sind?
Es werden Preissenkungen für Karten angepreist, aber nirgends wird erwähnt, dass dies für alle Modelle gilt.

24.12.2010 | 09:15
von Matthias Pauli | Regelverstoß melden
 spider monkey Klabautermann

Genau das ist es doch, was Sie gerade erkannt haben. Es steht nirgendwo eine Einschränkung. Der Verbraucher wird durch diese Werbung getäuscht und das ist irreführende Werbung bzw. unlauterer Wettbewerb.

Zitat Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:

Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer. bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt.

Ein Beispiel: Eine Autowerkstatt wirbt in der ganzen Stadt und Umgebung mit Inspektion inkl. Material für 59 Euro. Also fahren viele Verbraucher zu dieser Werkstatt und auf einmal sagt ihnen der Meister. Der Preis ist nur für den FIAT Panda und nicht für Ihren VW Golf oder den BMW, sondern Sie müssen 119 Euro zahlen. Sie als Golf Fahrer sind nun extra 20km zu dieser Werkstatt gefahren und die Werbung war sozusagen nur ein Lockangebot. Wie würden Sie sich als Verbraucher fühlen?

Genau dafür gibt es das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, was uns Verbraucher schützt. Darin ist geregelt, dass bei Werbung genau definiert wird, für welche Produkte eine Verkaufsförderung erfolgt. Meist wird ja ein Sternchen an den Preis gemacht und dann steht irgendwo im Kleingedruckten die Einschränkungen. Auch verhindert das Gesetz, dass Lockangebote nur aus einer geringen Stückzahl bestehen. Wer kennt das denn nicht, dass ein Discounter mit tollen Angeboten wirbt, und bereits nach Ladenöffnung ist es ausverkauft, obwohl lt. Gesetz für mind. zwei Tage das Angebot verfügbar sein muss. Mit diesem Gesetz schützt man uns Verbraucher.

25.12.2010 | 07:49
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Doch, es gibt eine Einschränkung, auf jeder Seite steht BIS zu 30% Rabatt und nicht 30% auf alles.
Wie viel auf die jeweils passende Version gilt, wird nicht geschrieben. Das kann halt auch mal 0% sein.

27.12.2010 | 13:48
von Matthias | Regelverstoß melden
 spider monkey
Ok, dann greifen wir mein Beispiel auf. Also darf jede Autowerkstatt mit bis zu 100% Rabatt werben? Darf man also alle Kunden anlügen und wenn die dann im Laden stehen, sage ich Ihnen "tut mir Leid, aber ausgerechnet ihr Modell ist nicht in der Aktion, aber wenn Sie schon da sind..."

Wie gut, das werde ich meinen Verwandten mit Ihrem Unternehmen empfehlen, so können Sie ja ohne Ende Neukunden generieren ohne schlechtes Gewissen und der eine oder andere wird allein wegen dem weiten Weg schon was kaufen.

27.12.2010 | 20:08
von Matthias | Regelverstoß melden
 spider monkey Klabautermann
Im ersten Bild kann man aber sehen, dass ich eine Werbung bekommen habe, auf der die Karte Europa preiswerter sein sollte. Aber ich kann diese Karte nicht kaufen und dort ist es nicht auf ein Gerät eingeschränkt.

28.12.2010 | 08:08
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Auch auf der ersten Werbung steht deutlich - BIS zu 30 % Rabatt, dann folgt der Satz: meistverkaufte Karten ihrer Region, wohlgemerkt, Region, nicht Ihres Modells!
Nirgends wird auch nur erwähnt, dass die Aktion für alle Modelle gilt.

30.12.2010 | 15:28
von Matthias Pauli noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


30.12.2010 | 17:00
von Matthias | Regelverstoß melden
 spider monkey Klabautermann

Diese Werbung ist auf mich personalisiert und ich bin nur mit diesem Gerät bei TomTom registriert. Die oben genannten Karten sind die Karten, die für mein Gerät zum Kauf zur Verfügung stehen. Mit Region meint TomTom Europa oder Nordamerika usw.

Aber dann sagen Sie, ob mein Beispiel dann nach Ihrer Auffassung richtig wäre? Darf also jeder mit fiktiven Angeboten bis zu 100% massenwirksam werben und dann dem Kunden sagen. Nö, nicht für Sie oder genau Ihren Produkt, weil steht ja nur bis zu? Wo ist da die Grenze?

Eine Grenze gibt es ja, ansonsten hätten wir den Briefkasten voll mit Discounterwerbung, die uns sagt "vom 29.02. bis zum 31.02. bekommen Sie bis zu 90% Prozent auf alle Lebensmittel". Mal schauen, was passieren würde. Steht ja nicht, welches Jahr... ^

---
Klar habe ich kein Recht, dass TomTom mir die Karten verkauft, weil es sich um ein "Invitatio ad offerendum" handelt, aber selbst da sind sich die Urteile der Gerichte oder des EUGH bei einem so personalisierten Newsletter (Werbung) nicht einigt, da ich den Newsletter nur für mein Gerät bestellt habe.
Schlussendlich ging es mir um die irreführende Werbung für einen Preis, welcher nicht für alle gehalten wird obwohl es den Anschein macht und das benachteiligt den gutgläubigen Verbraucher und andere Unternehmen gleicher Branche (Navigon usw.).

Wegen 15 Euro werde ich nicht mehr Zeit investieren und habe eine andere Lösung für mich gefunden.

Der schale Beigeschmack bleibt natürlich trotzdem und TomTom kann sich ja hier dazu äußern. Sollten Sie es nicht machen, bleibt es anderen Besucher, die durch Suchbegriffe hierher finden, überlassen, sich Ihre Meinung zu bilden.

20.01.2011 | 11:03
von Matthias Pauli noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine Antwort und nichts passiert. Eine Anpassung des Angebotes oder Hinzufügen der Ausschlüsse hat nicht stattgefunden.


10.02.2011 | 13:42
von Matthias Pauli gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es zwar nun gelöst, weil sich manche Dinge auch einfach mit der Zeit erledigen. Dies ist natürlich die bequemste Art für ein Unternehmen, Beschwerden auszusitzen.




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