FlexGas GmbH (Berlin)
Falsche Abrechnung durch FlexGas
Bestell-/Kundennummer: 900001486730
Seit 01.01.2011 war ich Kunde bei FlexGas, Berlin. Anfangs schien alles in Ordnung zu sein. Ich hatte einen Vorauskasse-Tarif mit 160 Euro Neukunden-Bonus.
Da der Jahresabschlag für das am 01.01.2012 beginnende zweite Belieferungsjahr deutlich teurer war als der bisherige Tarif, kündigte ich fristgerecht zum 01.01.2012.
Das böse Erwachen kam mit der Jahresabrechnung:
1) Wie ich aus der Abrechnung erfuhr, hatte sich der Arbeitspreis zum 01.07.2011 von 3,40 Ct/kWh um 82% (!) auf 6,19 Ct/kWh erhöht. Da kein Zählerstand abgefragt worden war, wurde das Verhältnis auch noch zu meinen Ungunsten geschätzt.
Die Preiserhöhungsankündigung soll angeblich im Mai 2012 an mich geschickt worden sein. Ich habe diese jedoch nie erhalten. Bei einer derart drastischen Erhöhung hätte ich selbstverständlich sofort von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Nach Recherchen im Internet ist die Preisänderungsankündigung möglicherweise in einem als Werbung aufgemachten Flyer versteckt gewesen. Diese ist laut VZ so jedoch nicht rechtskräftig geworden.
Ich habe FlexGas aufgefordert, mir eine Kopie des Preiserhöhungsschreibens zuzusenden.
2) Der Neukundenbonus stünde mir nicht zu, da der Vertrag gekündigt wurde. Dies stünde in meinen AGBs. Die mir bei Vertragsabschluss überlassenen AGBs (Stand 19. Mai 2010) besagen jedoch unter Punkt 7.3 das Gegenteil:
„Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres fällig.“
Anstelle mir mein Restguthaben in Höhe von 282,34 Euro zu erstatten, überzieht mich Flexgas mit einer Nachforderung in Höhe von 370,85 Euro.
Ich habe Flexgas eine Frist bis zum 16.04.2012 zur Zahlung des fälligen Betrages gesetzt. Bei Nichterfüllung werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen diese Firma in Gang setzen.
Ich werde an dieser Stelle über die weitere Entwicklung berichten.
Da wir unsererseits eine Zahlungsfrist gesetzt haben, wird die Sache wohl gerichtlich ausgetragen werden müssen.
Auf unsere Aufforderung, uns eine Kopie des angeblichen Preiserhöhungsschreibens zuzusenden, haben wir lediglich eine E-Mail mit dem angeblichen Inhalt vom Mai 2011 erhalten. Darin können sie allerdings alles und nichts behaupten, es hat keinerlei Beweiskraft.
Da wir mittlerweile davon ausgehen, dass FlexGas seine Preiserhöhungsschreiben möglicherweise wie die Schwesterfirma Flexstrom als Werbeflyer "getarnt" hat, wären wir dankbar, wenn jemand, dem es ähnlich erging und der dieses Schreiben noch besitzt, mit uns Kontakt aufnehmen könnte (ist über Reclabox möglich). Unsere Preiserhöhung des Arbeitspreises um 82% sollte zum 1. Juli 2011 wirksam werden.
Was die Gewährung des Neukundenbonus in Höhe von 160 Euro angeht, stellt sich Fa. Flexgas in zwei E-Mails weiterhin stur, indem sie behauptet, er stünde uns nicht zu.
Dies widerspricht auch laut Aussage der VZ BaWue eindeutig unseren AGBs (Zitat: "Der Bonus entfällt (...) es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.")
Ansonsten werden wir jetzt den Rechtsweg gegen FlexGas beschreiten.
Auch ich habe gestern eine Jahresabrechnung ohne Bonuserstattung und mit 327 Euro Nachzahlung erhalten, weil ich angeblich ab 1.6.11 einen fast doppelt so teuren Tarif genutzt habe. Von dieser Tarifumstellung wurde ich aber leider nie informiert :-(
Werde nun auch erst mal ne Beschwerde mit Bitte um Zusendung des Preiserhöhungschreibens schicken. Mal sehen.
Aber allzu viele Hoffnungen auf Einlenken von FlexGas habe ich nicht :-(
Bin nämlich schon genervter (mittlerweile Ex-) FlexStrom-Kunde
"Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.04.2012.
Selbstverständlich wird die Zahlung in Höhe von 122,34 Euro zu Ihren Gunsten angewiesen und innerhalb der nächsten 14 Tage Ihrem uns bekannten Bankkonto gutgeschrieben."
Bis gestern, 15.05.2012, ging keine Überweisung von FlexGas ein.
Der Fall ist deshalb bisher nicht gelöst und wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor.
Allerdings wurde der uns zustehende Bonus in Höhe von 160 Euro noch nicht bezahlt.
Hierzu nochmals der Schiedsspruch der Schlichtungsstelle Energie, in dem ein Urteil zitiert wird (Az 12 O 76/10), das von "Bauernfängerei" spricht:
www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/Empfehlung_des_Ombudsmannes_vom_30.12.pdf
Wir werden also weiter für unser Recht kämpfen!
Über den Fortgang wird berichtet.
Die Bonuszahlung verweigert Flexgas ebenfalls. Gegen Flexstrom habe ich in der gleichen Angelegenheit bereits Klage eingereicht.
Stattdessen kam am 06.06.2012 per E-Mail folgende Antwort:
„Erneut müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer
7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.
Freundliche Grüße“
Sollte FlexGas nun die erneut und letztmals bis 15.06.2012 zur Zahlung des Bonus gesetzte Frist verstreichen lassen, werden wir den Gerichtsweg beschreiten.
Jetzt wird der gerichtliche Mahnbescheid beantragt
(unter https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=29990-1334825907190&Command=start)
Wir berichten weiter.
Jetzt wird der gerichtliche Mahnbescheid beantragt (unter https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=29990-1334825907190&Command=start)
Wir berichten weiter.
auch ich bin betroffen. Habe einen Tarif "DeutschlandsBest" mit Lieferbeginn 01.03.2011 abgeschlossen, der ein Jahr Mindestlaufzeit hat. Mit einem Schreiben am 02.05. wurde dieser Tarif durch Flexgas geändert in "Flexgas jährlich", der erheblich teurer ist. Dieses Schreiben habe ich aber nie erhalten.
Stehe jetzt noch in Korrespondenz mit Flexgas, werde aber die Mehrkosten nicht bezahlen.
Die Antworten von flexgas sind vorformuliert und immer dieselben inhaltsleeren. Man setzt auf Einschüchterungstaktik. Wenn nur ein gewisser Prozentsatz sich davon beeindruckt zeigt, ist das doch schon bares Geld.
Zum Trost kann ich sagen: Ich hatte vorher schon ein Jahr Flexstrom bezogen und da gab's natürlich genau denselben Ärger. Zum Glück hatte ich so kalkuliert, dass die Nachzahlung höher war als der Bonus, musste also nichts zurückfordern. Nach vielen Mahnungen und Drohbriefen, ist jetzt Ruhe.
Auch bei flexgas werde ich hartnäckig bleiben und die Sache notfalls gerichtlich durchziehen. Der oben genannte Link www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/Empfehlung_des_Ombudsmannes_vom_30.12.pdf ist sehr brauchbar - auch als Klagebegründung!
LG
Ab 17.07.2012 hätten wir den Vollstreckungsbescheid auf den Weg gebracht.
wenden Sie sich an die Pressestelle der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Alternativ können Sie sich auch mit mir über unten "dem Autor eine Nachricht schreiben" in Verbindung setzen.