Durch FlexGas gelöste Beschwerde. | 5887 Views | 03.04.2012 | 00:00 Uhr
geschrieben von FlexGas-Kunde AZ

FlexGas GmbH (Berlin)

Falsche Abrechnung durch FlexGas

Bestell-/Kundennummer: 900001486730

Seit 01.01.2011 war ich Kunde bei FlexGas, Berlin. Anfangs schien alles in Ordnung zu sein. Ich hatte einen Vorauskasse-Tarif mit 160 Euro Neukunden-Bonus.

SCHLAGWORTE

Da der Jahresabschlag für das am 01.01.2012 beginnende zweite Belieferungsjahr deutlich teurer war als der bisherige Tarif, kündigte ich fristgerecht zum 01.01.2012.

Das böse Erwachen kam mit der Jahresabrechnung:

1) Wie ich aus der Abrechnung erfuhr, hatte sich der Arbeitspreis zum 01.07.2011 von 3,40 Ct/kWh um 82% (!) auf 6,19 Ct/kWh erhöht. Da kein Zählerstand abgefragt worden war, wurde das Verhältnis auch noch zu meinen Ungunsten geschätzt.

Die Preiserhöhungsankündigung soll angeblich im Mai 2012 an mich geschickt worden sein. Ich habe diese jedoch nie erhalten. Bei einer derart drastischen Erhöhung hätte ich selbstverständlich sofort von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Nach Recherchen im Internet ist die Preisänderungsankündigung möglicherweise in einem als Werbung aufgemachten Flyer versteckt gewesen. Diese ist laut VZ so jedoch nicht rechtskräftig geworden.

Ich habe FlexGas aufgefordert, mir eine Kopie des Preiserhöhungsschreibens zuzusenden.

2) Der Neukundenbonus stünde mir nicht zu, da der Vertrag gekündigt wurde. Dies stünde in meinen AGBs. Die mir bei Vertragsabschluss überlassenen AGBs (Stand 19. Mai 2010) besagen jedoch unter Punkt 7.3 das Gegenteil:

„Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres fällig.“

Anstelle mir mein Restguthaben in Höhe von 282,34 Euro zu erstatten, überzieht mich Flexgas mit einer Nachforderung in Höhe von 370,85 Euro.

Ich habe Flexgas eine Frist bis zum 16.04.2012 zur Zahlung des fälligen Betrages gesetzt. Bei Nichterfüllung werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen diese Firma in Gang setzen.

Ich werde an dieser Stelle über die weitere Entwicklung berichten.

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Meine Forderung an FlexGas GmbH: Korrekte Abrechnung ohne die nicht rechtmäßig zustande gekommene Preiserhöhung und inkl. Bonus


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Kommentare und Trackbacks (16)


05.04.2012 | 11:46
von FlexGas-Kunde AZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, bisher kommen nur ablehnende, drohende E-Mails. Zitat: "Sollten die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, sind wir gezwungen, den Vorgang an unser Forderungsmanagement zu übergeben."

Da wir unsererseits eine Zahlungsfrist gesetzt haben, wird die Sache wohl gerichtlich ausgetragen werden müssen.


17.04.2012 | 10:40
von FlexGas-Kunde AZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexGas hat die gesetzte Frist (16.04.2012) zur Rückzahlung des zu viel bezahlten Betrages in Höhe von 282,34 Euro verstreichen lassen.

Auf unsere Aufforderung, uns eine Kopie des angeblichen Preiserhöhungsschreibens zuzusenden, haben wir lediglich eine E-Mail mit dem angeblichen Inhalt vom Mai 2011 erhalten. Darin können sie allerdings alles und nichts behaupten, es hat keinerlei Beweiskraft.

Da wir mittlerweile davon ausgehen, dass FlexGas seine Preiserhöhungsschreiben möglicherweise wie die Schwesterfirma Flexstrom als Werbeflyer "getarnt" hat, wären wir dankbar, wenn jemand, dem es ähnlich erging und der dieses Schreiben noch besitzt, mit uns Kontakt aufnehmen könnte (ist über Reclabox möglich). Unsere Preiserhöhung des Arbeitspreises um 82% sollte zum 1. Juli 2011 wirksam werden.

Was die Gewährung des Neukundenbonus in Höhe von 160 Euro angeht, stellt sich Fa. Flexgas in zwei E-Mails weiterhin stur, indem sie behauptet, er stünde uns nicht zu.
Dies widerspricht auch laut Aussage der VZ BaWue eindeutig unseren AGBs (Zitat: "Der Bonus entfällt (...) es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.")

Ansonsten werden wir jetzt den Rechtsweg gegen FlexGas beschreiten.


18.04.2012 | 20:02
von Melanie Werner | Regelverstoß melden
Ich sehe schon, ich bin nicht alleine!
Auch ich habe gestern eine Jahresabrechnung ohne Bonuserstattung und mit 327 Euro Nachzahlung erhalten, weil ich angeblich ab 1.6.11 einen fast doppelt so teuren Tarif genutzt habe. Von dieser Tarifumstellung wurde ich aber leider nie informiert :-(
Werde nun auch erst mal ne Beschwerde mit Bitte um Zusendung des Preiserhöhungschreibens schicken. Mal sehen.
Aber allzu viele Hoffnungen auf Einlenken von FlexGas habe ich nicht :-(
Bin nämlich schon genervter (mittlerweile Ex-) FlexStrom-Kunde

16.05.2012 | 11:41
von FlexGas-Kunde AZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexGas meldete sich am 30.04.2012 mit folgender E-Mail:
"Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.04.2012.

Selbstverständlich wird die Zahlung in Höhe von 122,34 Euro zu Ihren Gunsten angewiesen und innerhalb der nächsten 14 Tage Ihrem uns bekannten Bankkonto gutgeschrieben."

Bis gestern, 15.05.2012, ging keine Überweisung von FlexGas ein.

Der Fall ist deshalb bisher nicht gelöst und wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor.


21.05.2012 | 19:01
von FlexGas-Kunde AZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute wurde der Teil des zurückgeforderten Betrages auf unser Konto überwiesen, der auf die nicht wirksame Preiserhöhung zurückzuführen ist.
Allerdings wurde der uns zustehende Bonus in Höhe von 160 Euro noch nicht bezahlt.

Hierzu nochmals der Schiedsspruch der Schlichtungsstelle Energie, in dem ein Urteil zitiert wird (Az 12 O 76/10), das von "Bauernfängerei" spricht:

www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/Empfehlung_des_Ombudsmannes_vom_30.12.pdf

Wir werden also weiter für unser Recht kämpfen!
Über den Fortgang wird berichtet.


21.05.2012 | 21:46
von Gerald Frank | Regelverstoß melden
Bei mir ist der Fall ähnlich. Ich habe von der Preiserhöhung zum 1.7.11 zufällig erfahren. Da mein Vertrag nur bis Ende Oktober 11 lief, akzeptierte ich die Preiserhöhung, zumal mein Verbrauch im Sommer sehr gering ist. Zum 1.7. hatte ich dann den aktuellen Zählerstand im Online-Portal eingetragen. Dieser wurde jedoch bei der Schlussrechnung, auf die ich acht Monate warten musste, nicht verwendet. Anstelle des tatsächlichen Zählerstandes zum 1.7 wurde dieser rechnerisch von Flexgas ermittelt. Jedoch - so vermute ich - vorsätzlich falsch. Bei der Berechnung wurde zugrunde gelegt, dass an jedem Tag des Jahres der Verbrauch gleich hoch ist, was natürlich aufgrund der Aussentemperaturschwankungen nicht der Fall ist. Die richtige Vorgehensweise zur rechnerischen Ermittlung des Zählerstandes ist hier zu finden www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ133762683123602/link892051A.html.
Die Bonuszahlung verweigert Flexgas ebenfalls. Gegen Flexstrom habe ich in der gleichen Angelegenheit bereits Klage eingereicht.

07.06.2012 | 21:43
von FlexGas-Kunde AZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexGas hat die zur Zahlung des Bonus gesetzte Frist verstreichen lassen.
Stattdessen kam am 06.06.2012 per E-Mail folgende Antwort:

„Erneut müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer
7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.

Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.

Freundliche Grüße“

Sollte FlexGas nun die erneut und letztmals bis 15.06.2012 zur Zahlung des Bonus gesetzte Frist verstreichen lassen, werden wir den Gerichtsweg beschreiten.


20.06.2012 | 11:07
von FlexGas-Kunde AZ | Regelverstoß melden
FlexGas hat die Frist zur Zahlung des Bonus verstreichen lassen (15.06.2012).
Jetzt wird der gerichtliche Mahnbescheid beantragt
(unter https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=29990-1334825907190&Command=start)

Wir berichten weiter.

20.06.2012 | 11:10
von FlexGas-Kunde AZ noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexGas hat die Frist zur Zahlung des Bonus verstreichen lassen (15.06.2012).

Jetzt wird der gerichtliche Mahnbescheid beantragt (unter https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=29990-1334825907190&Command=start)

Wir berichten weiter.


09.07.2012 | 11:23
von Kuddel | Regelverstoß melden
Hallo,

auch ich bin betroffen. Habe einen Tarif "DeutschlandsBest" mit Lieferbeginn 01.03.2011 abgeschlossen, der ein Jahr Mindestlaufzeit hat. Mit einem Schreiben am 02.05. wurde dieser Tarif durch Flexgas geändert in "Flexgas jährlich", der erheblich teurer ist. Dieses Schreiben habe ich aber nie erhalten.
Stehe jetzt noch in Korrespondenz mit Flexgas, werde aber die Mehrkosten nicht bezahlen.

11.07.2012 | 14:06
von Okka Grulich-Sorn | Regelverstoß melden
Ich habe "nur" das Problem "Bonuszahlung nach einjähriger Bezugszeit", da ich eine einjährige Preisbindung mitbezahlt hatte. Nach der Kündigung erhielt ich außerdem irgendwann eine Mahnung über 1500 €, weil sich Vertrag angeblich verlängert hätte. Diese Forderung wurde nach mehreren Mails schließlich "mit Bedauern" zurückgenommen.
Die Antworten von flexgas sind vorformuliert und immer dieselben inhaltsleeren. Man setzt auf Einschüchterungstaktik. Wenn nur ein gewisser Prozentsatz sich davon beeindruckt zeigt, ist das doch schon bares Geld.
Zum Trost kann ich sagen: Ich hatte vorher schon ein Jahr Flexstrom bezogen und da gab's natürlich genau denselben Ärger. Zum Glück hatte ich so kalkuliert, dass die Nachzahlung höher war als der Bonus, musste also nichts zurückfordern. Nach vielen Mahnungen und Drohbriefen, ist jetzt Ruhe.
Auch bei flexgas werde ich hartnäckig bleiben und die Sache notfalls gerichtlich durchziehen. Der oben genannte Link www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/Empfehlung_des_Ombudsmannes_vom_30.12.pdf ist sehr brauchbar - auch als Klagebegründung!

20.07.2012 | 11:48
von Agnieszka | Regelverstoß melden
Hallo! Habe das gleiche problem. Jahresabrechnung für 2011,244,12 Euro nachzahlung! Die meinen das ich die Preisanpassung in Kenntnis genommen. Haben auch Kopie geschickt! Ich vermute das war wieder Flyer Trick. Habe Widerspruch abgeschickt und warte. Habe schon Mahnung bekommt und habe bissen angst. Was kann passieren? habe schon bissen angst. Gibst welche Musterbriefe für das problem?
LG

21.07.2012 | 16:04
von FlexGas-Kunde AZ
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.07.2012 | 16:07
von FlexGas-Kunde AZ gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexGas hat nach dem gerichtlichen Mahnbescheid in letzter Minute den Bonus und die Kosten für den Mahnbescheid am 16.07.2012 vollständig überwiesen.

Ab 17.07.2012 hätten wir den Vollstreckungsbescheid auf den Weg gebracht.


25.07.2012 | 18:14
von Agnieszka Haumann | Regelverstoß melden
Herzliche Glückwünsch "FlexGas Kunde AZ". Ich habe heute wieder Mahnung bekommen, habe mich auch schon bei der Schlichtungstelle gemeldet. Abwartet.

25.07.2012 | 23:19
von FlexGas-Kunde AZ | Regelverstoß melden
Hallo Agnieszka,

wenden Sie sich an die Pressestelle der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Alternativ können Sie sich auch mit mir über unten "dem Autor eine Nachricht schreiben" in Verbindung setzen.



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