Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 385 Views | 03.04.2012 | 20:08 Uhr
geschrieben von Thomas Drobnik

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

EON Bayern macht keine Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 282008262642 Vertagskonto

Seit Januar 2012 versuche ich eine Klärung meines Kundenkontos.

Nachdem mein Endstand des Zählers niedriger ist als der geschätzte Wert zu Beginn meiner Mietzeit ist E.ON Bayern nicht in er Lage den Fehler zu finden. Anscheinend wurde bereits die Vormieterin um Ihr Geld betrogen und ein zu hoher Wert als Endstand der Vormieterin berechnet.

Laut dem Zähler habe ich E.ON Bayern ca. 1.500 Kilowatt Strom geliefert und daher natürlich auch zu unrecht Gebühren bezahlt. Ich möchte nun endlich eine Abrechnung welche die "Fachabteilung" seit vier Monaten nicht auf die Reihe bekommt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Ca. 400 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.04.2012 | 15:58
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Drobnik,

wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Sie haben Recht: der Zählerstand zu Ihrem Einzug bzw. zum Auszug Ihrer Vormieterin wurde rechnerisch ermittelt. Bisher wurde uns dazu auch keine Korrektur mitgeteilt. In diesen Fällen sind wir immer auf die Unterstützung unserer Kunden angewiesen.

Ihren gemeldeten Auszugs-Zählerstand haben wir nun an den Netzbetreiber mit der Bitte um Korrektur des Einzugs-Zählerstands übermittelt. Für die Klärung brauchen wir noch etwas Zeit.

Wir melden uns dann bei Ihnen. Es tut uns leid, dass wir heute keine bessere Nachricht für Sie haben.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


05.04.2012 | 19:56
von Thomas Drobnik | Regelverstoß melden
Sehr geehrte EON,

In wieweit seit Ihr auf die Mithilfe der Kunden angewiesen? Ich habe keine Aufforderung zur Klärung erhalten sondern nur Mahnungen für einen nicht mehr bestehenden Anschluss. Und die Vormieterin, welche ich so gut wie täglich sehe, hat mir versichert das Sie weder eine Aufforderung noch eine Mitteilung erhalten hat Betreff des Zählers. Sie wurde von euch nicht mal informiert, dass Sie zuviel gezahlt hat und ich möchte fast wetten das Sie auch nicht informiert wird dass Ihr noch Geld schuldig seit.

So gesehen kann ich diese Aussage von Ihnen nur als weitere Ausrede werten um das Geld nicht auszahlen zu müssen. Wenn Sie es erst JETZT dem Netzbetreiber melden, dann stellt sich mir die Frage was haben Sie die letzten 4 Monate gemacht? Also Briefe, ausser die Mahnungen, habt Ihr nicht versendet und sonst wurde auch keine Anstallt von euch gemacht die Angelegenheit zu klären in den 4 Monaten.

Tut mir Leid wenn ich diese weitere "Hinhalte Taktik" nicht für gut befinde und nicht gewillt bin weitere Monate auf mein Geld zu warten, besonders da Ihr mit Mahnungen ja sehr schnell seit solltet Ihr euch auch bemühen im ungekehrten Fall auch schnell zu handeln.

Gruß

Thomas Drobnik

13.04.2012 | 21:08
von Thomas Drobnik gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!