Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 843 Views | 18.04.2012 | 21:11 Uhr
geschrieben von Klaus Vosseler

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Andere Verbrauchspreise in der Endabrechnung als im Vertrag

Bestell-/Kundennummer: 121524982

Mir wurde mit Stomliefervertragsabschluss am 16.12.10 für den Lieferbeginn ab 01.02.11 ein Gesamtarbeitspreis (brutto) von 0,187 Euro/kWh mit Preisgarantie von 12 Monaten zugesichert. Dies entspricht einem Gesamtarbeitspreis (netto) von 0,1571 Euro/kWh.

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Ich erhielt am 12. Januar 2011 ein Schreiben über eine Strompreiserhöhung in Höhe der Anpassung der EEG-Umlage zum 01.01.2011. Dieser habe ich taggleich per Email widersprochen und um Verifiziergung meines geschlossenen Vertrages nachgefragt, da bei Vertragsabschluss entsprechende EEG-Umlage bereits seit geraumer Zeit bekannt war (die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen).

Ich erhielt von Stromio dann ein Schreiben vom 21.01.2011, in dem Vertragsbeginn und die genannten Preise vom 16.12.2010 nochmal bestätigt wurden. Allerdings waren die in dem Schreiben aufgeführten monatlichen Abschläge deutlich zu hoch angesetzt. Ich habe deshalb schriftlich um entsprechende Anpassung dieser gebeten.

SCHLAGWORTE

Trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung um Anpassung des Monatsabschlages erfolgte keinerlei Reaktion seitens Stromio, worauf ich dann meine Drohung wahr gemacht habe und Stromio die Einzugssermächting entzog, sowie den zuletzt abgebuchten monatlichen Abschlag per Rücklastschrift zurückgeholt habe.

Nach weiterem zahlreichem Schriftverkehr wurde der Stromliefervertrag außerordentlich zum 30.05.2012 beendet. Die aus dem geschlossenen Stromliefervertrag vom 16.12.2010 und mit Schreiben vom 21.01.2011 von Stromio nochmals bestätigten Grund- und Arbeitspreise wurden für den Verbrauchszeitraum bis 30.05.2012 von mir bezahlt.

Stromio berechnete allerdings noch zusätzlich
- Rücklastschriftgebühren
- Mahngebühren
- Verzugszinsen
- Mahnauslagen
- Kontoführungsgebühren

Seit Oktober 2011 ist auch die Tesch Inkasso Forderungsmanagement in der Sache tätig. Tesch "versucht" nun deren
- Bearbeitungskosten &
- Auslagenpauschale
zusätzlich noch mit einzutrieben.

Tesch hat mir zwischenzeitlich sogar zwei Mal "kulanterweise" reduzierte Vergleichsangebote gemacht, welche ich jeweils abgelehnt habe. Ich bin schon sehr gespannt, wie mich Stromio & Co. beim nächsten Versuch motivieren wollen, deren unrechtmäßige Forderungen zu begleichen.

Sportlichen Ehrgeiz und Kreativität kann man den "Akteuren" sicherlich nicht absprechen, allerdings ist dies für mich keine Basis, deren "Drängen" nachzugeben. Einem Gerichtsurteil würde ich mich ja beugen, hierfür scheints allerdings nicht zu reichen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Beendigung des Forderungsverfahrens wg. unberechtigter Forderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.04.2012 | 13:06
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Vosseler

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


18.04.2012 | 21:25
von Stromio, nie wieder | Regelverstoß melden
Ich drücke ihnen die Daumen, bleiben sie stark und halten sie durch.

Wann schlägt endlich mal einer dem Ömer auf die klebrigen Fingerchen!

18.04.2012 | 21:28
von Thomas Maier | Regelverstoß melden
Ich habe nahezu das gleiche mit meinem "Billig-Stromanbieter" erlebt. Das sind äußert fragwürdige Geschäftspraktiken, welche sich meines Erachtens leider Teil der Geschäftsmodelle derartiger Stromanbieter und Inkassounternhmen etabliert haben. Diese scheinen wohl zu oft mit Ihren Methoden durchzukommen. Ich kann Sie zu Ihrem Durchhaltevermögen nur beglückwünschen und anspronen keinesfalls ungerechtfertigte Forderungen zu zahlen.

04.05.2012 | 21:04
von Klaus Vosseler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wer hätte es gedacht. Stromio verzichtet auf die "Ansprüche". Das ist ja ok. Die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ist jedoch lächerlich. Die gestellten Forderungen haben kein vertragliches Fundament. Ich kann nur jeden ermuntern, bei gleich gelagerten Fällen dagegen zu halten!


13.05.2012 | 11:46
von Siegfried Rudolph Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Bei mir ist genau das Gleiche passiert, zusätzlich habe ich noch erheblichen Ärger, weil die versprochenen BonusKWH und der versprochene Bonus nicht richtig angerechnet wurde. Erst nach mühsamen, zeitaufwändigen Reklamationen. Man will mich nicht aus dem Vertrag lassen, obwohl Stromio für mich nicht mehr akzeptabel ist.

04.07.2012 | 20:18
von Hella Berthold Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Bei mir ist der Fall - ungefähr zur gleichen Zeit - genauso gelaufen.
Es kam m.E. kein Vetrag zustande, so dass die Stromlieferung nach 2 Monaten beendet wurde (auf mein Drängen). Die Endabrechnung war falsch! Trotz mehrfacher Versuche mit der Fa. Stromio schriftlich in Kontakt zu treten, erhielt ich keine Antwort. Stattdessen wurde sofort Tech Inkasso eingeschaltet. Nach einem Jahr - ich legte Einspruch gegen die ungerechtfertigte Forderung ein - will man mir jetzt ein "Angebot" machen, dass ich "nur" 40,-- Euro zahlen solle, weil stromio das Recht hätte, Preise jederzeit zu ändern! Das halte ich für sittenwidrig!



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