Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 779 Views | 08.06.2012 | 16:47 Uhr
geschrieben von Andreas Okonnek

ExtraEnergie GmbH (Chemnitz)

Unternehmen weigert sich, den Abschlagsbetrag zu senken

Bestell-/Kundennummer: 00365998

Ich habe vor einigen Wochen - fast zwei Monate zu spät und erst nach mehrfacher Aufforderung - meine Jahresabrechnung bekommen. Dort stellte sich heraus, dass HitEnergie mir mehr als 120 € schuldet. Es wurde mir angeboten, diesen Betrag durch Nichtzahlung der Abschlagsbeträge zu erlassen. So weit, so "gut".

Seit Wochen habe ich darum gebeten, den Abschlagsbetrag zu senken. Per Mail bekam ich die Antwort, dies sei nicht möglich (warum bitte sehr?). Telefonisch sah es vor mehr als vier Wochen anders aus: Es werde geprüft, ob dies möglich sei. Bis jetzt keine Antwort.

Heute sagte mir ein Mitarbeiter im pampigen Ton, dass dies nicht möglich sei, weil es nun mal so wäre. Vollkommen inakzeptabel.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Die sofortige Senkung des Abschlagsbetrags von viel zu hohen € 47 auf € 35 im Monat


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
16.07.2012 | 15:02
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wahrscheinlich lag Ihr Jahresverbrauch unter dem Verbrauch den Sie uns bei Vertragsabschluss gemeldet hatten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Abschlagshöhe erst ab einer signifikanten Abweichung anpassen: Abweichungen über einen bestimmten Schwellenwert hinaus führen bei der Berechnung der neuen Abschlagshöhe zu Anpassungen nach unten. Liegt die Abweichung noch innerhalb des Toleranzbereiches, werden sie als Schwankungen bewertet, die sich im Folgejahr z. B. aufgrund von veränderten Wetterbedingungen oder individuellen Schwankungen pro Haushalt durchaus wieder in die andere Richtung entwickeln können. Wenn der Abschlag dann bereits gesenkt worden wäre, könnten evtl. hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (10)


08.06.2012 | 17:31
von Ehemalige Kundin | Regelverstoß melden
Hitenergie schriflich auffordern, geltende Gesetze einzuhalten und Ihnen sachlich mitzuteilen, warum der Abschlag nicht gesenkt werden kann. ..

---------------------Nach § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz muss sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten.

-----------------------Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ----------------------

Schlichtungsstelle Energie informieren www.schlichtungsstelle-energie.de/

08.06.2012 | 21:33
von Cv | Regelverstoß melden
Vorauszahlungen und Abschläge sind entsprechend des Verbrauchs der vorherigen Abrechnungsperiode zu berechnen, wobei der vereinbarte Preis die Grundlage bildet.

Es kann aber auch ein durchschnittlicher Verbrauch vergleichbarer Kunden als Kalkulationsgrundlage dienen – etwa dann, wenn der Verbraucher erstmalig eine eigene Wohnung bezieht u. keine vorhergehende Abrechnungsperiode als Basis berücksichtigt werden kann.

Vom Energieversorger ist zu berücksichtigen, dass der Verbraucher Abschlagszahlungen nach unten korrigieren möchte, wenn er das nachvollziehbar begründet, beispielsweise wenn sich der Haushalt verkleinert hat, durch eine effizientere Heizungsanlage usw.

vgl. Verbraucherzentrale NRW "Rechnungen für Strom und Gas: Was die Energieversorger mitteilen müssen" (Stand 19.01.12)

www.vz-nrw.de/UNIQ133918381125982/Rechnungen-fuer-Strom-und-Gas-Was-die-Energieversorger-mitteilen-muessen

Auf seiner Internetseite erklärt Hitenergie sehr gut, wie sie den Abschlag berechnen (wollen? ). .

www.hitenergie.de/service-center/abschlag.html

Zitat: "Im Idealfall basiert diese Berechnung auf Ihrer individuellen Verbrauchsmenge im letzten Abrechnungszeitraum. "

11.06.2012 | 19:46
von ReclaBoxler-4025222 | Regelverstoß melden
Können die mir, wenn ich einfach nur noch 35 € überweise, wenn sie es nicht freiwillig senken wollen, keine Mahngebühren aufdrücken bzw. sind die dann rechtmäßig?

12.06.2012 | 08:34
von Ehemaliger Kunde | Regelverstoß melden
Ich bin kein Jurist, sondern Laie. Gebe aber folgendes zu überlegen:

Da sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden nach § 41 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz richten MUSS, verstoßen doch nicht Sie gegen ein geltendes Gesetz / Recht, wenn Sie den Abschlag - nach vorheriger Mitteilung sowie Aufforderung an Hitenergie, den Abschlag entsprechend dem Vorjahresverbrauch zu berechnen / zu senken - nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums berechnen (aktuellen Preis berücksichtigen) und zahlen sondern Ihr Vertrags"partner". ...

Kommentare vom 08.06.12 lesen de.reclabox.com/beschwerde/50064-hitenergie-neuss-nach-4-monaten-noch-keine-rechnung#comment130787

12.06.2012 | 16:07
von Elli | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite von Hitenergie heißt es bei dem Thema "Berechnung der Abschlagszahlungen"

www.hitenergie.de/service-center/abschlag.html

Zitat: "Die ------ jährlichen ------- Verbrauchskosten für unsere HitStrom- und HitGas-Tarife, geteilt durch die Anzahl der Abschlagstermine bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung (11 Abschlagszahlungen + 1 Jahresrechnung) bilden die Berechnungsgrundlage der Abschlagsbeträge.

Der errechnete Bruttowert wird auf den vollen Betrag gerundet. Die Summe der jährlichen Verbrauchskosten ergibt sich aus Ihrem jährlichen Grundpreis und dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde. "

Berechnen Sie die Abschläge (wie von Hitenergie angegeben) auf der Grundlage des Jahresverbrauchs gemäß der letzten Jahresabrechnung von Hitenergie - dann wie oben schon beschrieben.

13.06.2012 | 11:18
von Nikolaus | Regelverstoß melden
HitGas ist mit Abschlägen leider sehr aggressiv. Ich habe etliche Mahnschreiben von ihnen erhalten, weil ich die Abschläge von unwirklich hohen 145 Euro auf realistische 90 abgesenkt habe. Ich denke, die Firma ist finanziell knapp auf der Brust. Insofern ist es ein Abwägen zwischen Ärger mit denen (rechtlich ist es unproblematisch, weil es nur Vorauszahlungen sind - Du weigerst dich ja nicht, generell zu zahlen, und es passt ja mit Deinem Vorjahresverbrauch zusammen) und einer TelDaFax-Situtation, wo Du die überzahlten Abschläge nie wieder siehst.

17.06.2012 | 21:39
von ReclaBoxler-8218424 | Regelverstoß melden
Extraenergie sucht einen Qualitätsmanager (Prozess-Optimierer, der auch Personalschulungen und -überwachung vornehmen soll) für den Bereich Kundenmanagement mit Dienstsitz in Chemnitz. ..

vgl. www.jobsintown.de/job_b23_qualitaetsmanager_prozess-optimierer_m-w_95758.html

... wenn der Qualitätsmanager gefunden und eingearbeitet ist, wird alles besser und auch Ihr Anliegen zügig bearbeitet werden. ..

05.07.2012 | 09:44
von Ehemaliger Kunde | Regelverstoß melden
Am 04.07.12 wurde in der ARD in der Sendunge Plusminus der Bericht "Rückschau: Strompreise - Richtig billig funktioniert nicht mehr" gesendet.

Hierin hieß es unter anderem Zitat: ". . Plusminus läßt renommierte Wirtschaftsprüfer die Bilanzen und Finanzdaten einiger Billiganbieter prüfen.

Ergebnis: Der Versorger ExtraEnergie ist überschuldet, hat hohe Anzahlungen seiner Kunden erhalten und diese als Darlehen an seine Gesellschafterin weitergegeben – bedenklich. . "

24.07.2012 | 22:29
von Andreas Okonnek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Antwort von ExtraEnergie ist leider unzureichend.
Ob ich bereit bin Nachzahlungen zu zahlen, möchte ich gerne selbst entscheiden. Es sieht allerdings nicht danach aus, ganz im Gegenteil: Ich werde viel im Aussendienst sein und habe stromsparende Geräte angeschafft. Aufgrund meiner festen Anstellung und meines Verdienstes bin ich sehr wohl in der Lage sein eine Nachzahlung begleichen zu können.
Eine Senkung um 12 € im Monat ist aufgrund der hohen Nachzahlung, die mir nach der ersten Jahresrechnung zusteht, gerechtfertigt. Bitte nennen Sie mir eine rechtliche Grundlage auf die Sie sich berufen, die gegen die Senkung spricht.

Das alles, sowie meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin, habe ich Ihnen vor 4 Wochen in Absprache mit dem Verbraucherschutz Stuttgart per Einschreiben/Rückschein zugesendet - und bis jetzt von Ihnen keine Antwort erhalten, obwohl ich darum gebeten habe und das Schreiben definitiv eingegangen ist.

Sollten Sie bis Ende der Woche nicht die Kündigung bestätigen und sich nicht bezüglich der Abschlagszahlungen zu meinen Gunsten äußern, werde ich ein Verfahren bei der SE einleiten.

MfG


26.07.2012 | 20:35
von Andreas Okonnek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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