Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 735 Views | 19.07.2012 | 16:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1558302

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio GmbH akzeptiert Widerrufsrecht nicht!

Ich habe ein Problem mit der Stromio GmbH.

Ich hatte deren Auftrag 4 Tage nach meine E-Mail-Auftrag fristgerecht storniert, jetzt wollen sie mir trotzdem Strom für die Zeitraum von 01.09.2012 bis 02.09.2012 "andrehen" mit der Begründung das sie mich schon an Netzbetreiber angemeldet hätten blablabla.!

Ich habe 14 Tage Wiederrufsrecht, verstehe deshalb nicht was die jetzt von mir wollen, wenn Stromio mich so schnell beim Netzbetreiber angemeldet hat, ist deren Problem!

Ich habe mit Stromio keinen Vertrag, also muß ich auch nix kaufen oder abnehmen.

Nebenbei, ich habe den Vertrag stroniert weil es beim Online-Anfrage ganz andere Preise aufwies als die Unterlagen die ich per Post bekam.

Mein neue Lieferant ist Löwenzahn-Energie und mit den habe auch ein Vertrag ab voraussichtliche Lieferbeginn zum 01.09.2012 vereinbart.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Vertragsrücknahme wegen 14 Tage Widerrufsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.07.2012 | 11:07
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Bitte teilen Sie uns, für die weitere Bearbeitung, eine Bestell- oder Vertragskontonummer unter der E-Mail Adresse reklamation spider monkey stromio.de mit.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (8)


19.07.2012 | 17:23
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey 4227152
Und jetzt erklären Sie noch in ganz einfachen Worten, wie der BF den Septemberstrom im Juli verbraucht hat.

19.07.2012 | 17:35
von ReclaBoxler-1558302 | Regelverstoß melden
"4227152" Ist doch keine Leistung geflossen, wovon reden Sie!

Was für ne Leistung? Vertrag wurde rechtzeitig storniert, wer lesen kann ist, ist klar im Vorteil!

19.07.2012 | 18:45
von Reinhold | Regelverstoß melden
Naja, ob du da bei löwenzahn besser fährst ist fraglich?

19.07.2012 | 19:56
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Mit Löwenzahn kommen Sie vom Regen in die Traufe: Löwenzahn Energie ist ein 100% Unternehmen der Flexstrom AG. Und lesen Sie mal die unzähligen Beschwerden über Flexstrom und Löwenzahn in der Reclabox!
Danach wird folgendes passieren:
Sie müssen einen (wahrscheinlich überhöhten) Jahresbetrag als Vorausszahlung leisten (falls das Unternehmen dann Konkurs anmeldet: Pech gehabt)
Falls Sie keine 12-monatige Preisgarantie vereinbart und auch schriftlich haben, wird der Preis nach wenigen Monaten erhöht (mit viel Glück bekommen Sie sogar eine Nachricht darüber, sonst merken Sie es erst bei der Jahresabrechnung).
Spätestens nach einem Jahr bekommen Sie eine saftige Strompreiserhöhung.
Ein versprochener Bonus wird nicht ausgezahlt.
Und Ärger, Ärger, Ärger!
Sie sollten auf jeden Fall schon jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei Löwenzahn kündigen.

19.07.2012 | 23:10
von Nicht ärgern | Regelverstoß melden
Lassen sie den Varol doch klagen.
Ich würde dem keinen Cent zahlen!

20.07.2012 | 11:16
von ReclaBoxler-4217024 | Regelverstoß melden
Preisgarantie steht im Vertrag!

20.07.2012 | 11:19
von ReclaBoxler-4217024 | Regelverstoß melden
Antwort heute von Stromio:

"Gern haben wir Ihr Anliegen und Ihre Daten geprüft. Laut unserem Schreiben vom 17.07.2012 bestätigen wir Ihnen den fristgerechten Widerruf und weisen bereits im 3. Satz (2. Absatz) daraufhin, dass die Netzanmeldung bereits bestätigt vorgelegen hat. Somit erfolgt die Belieferung für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 02.09.2012. Hierauf wird auch in den Folgeabsätzen hingewiesen.

Gemäß unserer AGB und der GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) wurde die Abmeldung zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass durch die drastisch gekürzten Wechselfristen zum 01.04.2012 die Netzanmeldungen oft kurz nach Versendung, an den zuständigen Netzbetreiber, beantwortet werden. Auch wenn der Kunde fristgerecht widerruft und noch nicht in Belieferung gegangen ist, die Netzanmeldung dem Lieferanten aber bestätigt vorliegt, der Kunde für einen kurzen Zeitraum in Belieferung geht.

Zum 03.09.2012 können Sie sich gern bei einem Lieferanten Ihrer Wahl neu anmelden.

Informieren Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber bitte über die korrekten Ablesewerte zum 01.09.2012 und 02.09.2012, damit die Abrechnung nicht mit Schätzwerten des Verteilnetzes erfolt.

Ihr Serviceteam dankt für Ihre Anfrage und wünscht Ihnen eine angenehme und sonnige Woche. "

30.07.2012 | 12:10
von ReclaBoxler-1558302 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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