Samsung Electronics GmbH (Schwalbach / Ts.)
Kein Entgegenkommen bei ständiger Reparatur
Bestell-/Kundennummer: S/N: ZAEY93ES800018E
Hiermit beschwere ich mich über die Abhandlung der Reparatur meines Samsung Notebooks Q320-AS04DE mit der obigen Seriennummer.
Zum 14.02.11 musste ich das Gerät das erste Mal einschicken, da das DVD Laufwerk einen Defekt aufwies. Das Notebook wurde mir dann mit neu entstandenen Mängeln zurückgeschickt. Der Deckel wurde zerkratzt und am Topcover zwischen Tastatur und Monitor entstanden Beulen. Diese beiden Mängel waren vor der Reparatur nicht vorhanden.
Daraufhin habe ich es am 23.02.11 erneut einschicken müssen um diese Mängel beheben zu lassen.
Kaum ein halbes Jahr später wies das DVD Laufwerk erneut den gleichen Fehler auf. Deswegen habe ich es am 24.09.11 wieder einschicken müssen, mit der bitte mir Aufgrund des erneuten gleichen Fehlers ein Austauschgerät anzubieten. Auf diese Bitte wurde nicht eingegangen.
Als das Notebook nach der Reparatur zurück geschickt wurde, ist duch die Reparatur erneute eine Beule am Topcover entstanden und das eingebaute Mikrofon funktioniert nicht mehr.
Nun, am 30.10.12 ist das zum zweiten Mal ausgetauschte DVD Laufwerk wieder defekt! Ich habe daraufhin Samsung erneut um Hilfe gebeten. Leider ist die Garantiezeit abgelaufen, da das Kaufdatum der 24.9.09 war.
Ich habe Samsung gebeten mir entgegen zu kommen, da ich das Gerät nun ein viertes Mal reparieren lassen müsste und ich jedes Mal auf das Gerät verzichten muss. Leider benötige ich das Gerät für mein Studium und für die Arbeit. Demnach entstehen bei jedem Einschicken zusätzliche Kosten für mich.
Samsungs Antwort lautete: "Ihr Gerät ist außerhalb der Garantiezeit. Es wurde während der Garantie mehrfach repariert. "
Ich bin sehr enttäuscht. Der Hersteller Samsung spielt bei der Wahl neuer Elektrogeräte keine Rolle mehr.
Nun muss ich darunter leiden, dass Samsung mir defekte Geräte verbaut.
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Zitat:
" Im Gewährleistungsfall hat der Kunde die Wahl:
•Nachbesserung: Der Händler soll die Ware reparieren.
•Ersatzlieferung: Der Kunde gibt den Artikel zurück und erhält im Austausch die gleiche Neuware.
•Preisminderung: Der Kunde behält seine Ware und lässt sich einen Teil des Kaufpreises erstatten.
•Rücktritt: Er macht den Kauf rückgängig und bekommt sein Geld zurück.
Diese Wahlfreiheit gilt jedoch nur eingeschränkt.
Denn der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnimäßig hohen Kosten verbunden ist.
Im Alltag läuft es oft auf eine Reparatur hinaus.
Dann aber darf der Verkäufer sich nur zwei Nachbesserungsversuche leisten.
Geht das Gerät dann noch einmal kaputt, kann der Kunde unter den verbliebenen drei Möglichkeiten wählen, also: Ersatzlieferung, Preisminderung, Rücktritt. "
Was muss ich dafür tun?