Durch Löwenzahn Energie gelöste Beschwerde. | 1962 Views | 30.12.2012 | 12:31 Uhr
geschrieben von Tom Kirschberger

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

12-Monats-Vertrag über Stromlieferung - Preiserhöhung und Mahnung

Bestell-/Kundennummer: D10200000123369

Nachdem ich eher zufällig auf diese Website gestossen bin, durch Internet-Recherchen über den Energieversorger Löwenzahn Energie GmbH, Berlin jedoch mittlerweile den Eindruck gewonnen habe, dass dieser Energieversorger eine ganz üble Masche mit seinen (Neu-) Kunden spielt, wollte ich nachfragen, ob sich jemand juristisch so gut auskennt, dass er mir die u. a. Fragen beantworten kann?

SCHLAGWORTE

Kurz zum eigentlichen Fall, wieso ich hier poste:

1) Durch einen im September 2012 abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von geschätzten 3.500 kWh Strom für einen 3-Personen-Haushalt (2 Erwachsene, 1 Kind) wurde mir durch Löwenzahn Energie GmbH eine Pauschale von knapp 500,00 € für einen 12-Monats-Zeitraum berechnet. Zahlbar sofort im voraus. Diese Summe habe ich - wenn auch mit ein bisschen Bedenken - unverzüglich auf das genannte Geschäftskonto der Löwenzahn Energie überwiesen.

2) Wenige Wochen nach unserem Einzug ins neue Heim, für das der o. g. Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde, bekam ich eine E-Mail von Löwenzahn Energie, in der mein geschätzter Jahresverbrauch von 3.500 kWh auf nunmehr über 5.000 kWh "hoch korrigiert" wurde. Die fadenscheinige Begründung lautete, dass der Netzbetreiber (in meinem Fall E.On Bayern) die Löwenzahn Energie über den aktuellen Zählerstand informiert hätte.
(Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, denn vor ein paar Tagen erhielt ich ein offizielles Schreiben des Netzbetreibers E.On Bayern, in dem mein aktueller Stromzählerstand abgefragt wurde mit der Bitte diesen Zählerstand in das Formular einzutragen und bis Mitte Januar 2013 an E.On zurück zu schicken.)

3) Ich widersprach der Preisanpassung sofort schriftlich per Mail über die Löwenzahn Energie Kontakt-Mail (Text habe ich vorsorglich kopiert und in meinem Unterlagen abgespeichert) und wartete auf eine Reaktion.

4) Wenige Tage vor Weihnachten erhielt ich dann eine schriftliche Mahnung per Briefpost, in welcher der angepasste Preis - immerhin knapp 200 Euro - als offene Forderung reklamiert wurde. Diesmal schrieb ich einen Widerspruch bzw. eine rund dreiseitige Richtigstellung und den Hinweis, dass ich bereits für 12 Monate bezahlt und nunmehr diesen Strom gerne geliefert bekommen hätte. Gleichzeitig habe ich mein Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale Bayern in München geschickt.

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5) Heute, am 28.12.12 erhielt ich seitens der Löwenzahn Energie die zweite Mahnung per Briefpost zugestellt. Ich soll weiterhin die 190,92 € bezahlen, zuzüglich Mahngebühren und 11 % Verzugszinsen.

Meine Fragen lauten nun:

Nachdem es sich bei der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin und deren Geschäftsmodell offensichtlich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher handelt (Lockangebot günstiger Strompreis, Vorauskasse für 12 Monate, kurz nach Vertragsabschluss eine vollkommen überzogene Preisanpassung, bei nicht fristgerechter Bezahlung des nachträglich erhöhten Abschlagspreises Mahnungen und Drohung mit Inkassobüro bzw. gerichtlichem Mahnbescheid), würde mich interessieren, ob man den Spiess einfach umdrehen und die Fa. Löwenzahn Energie verklagen kann?

Wäre eine Sammelklage von mehreren Betroffenen (Die Fälle klingen weitestgehend ähnlich - also doch eine bewusste Masche von Löwenzahn?) evtl. unter Einbeziehung einer Verbraucherschutzorganisation hilfreich/möglich?

Muss jeder - aus meiner Sicht vollkommen ungerechtfertigten - schriftlichen Mahnung ebenfalls schriftlich (evtl. als Einschreiben/Rückschein) widersprochen werden?

Was kommt nach der finalen (dritten?) Mahnung? Inkassobüro? Gerichtliches Mahnverfahren?

Lohnt sich jetzt schon die Einschaltung eines Fachanwalts für Verbraucherrecht? Ich bin rechtschutzversichert.

Für Antworten, Hinweise, juristische Empfehlungen wäre ich allen MitleserInnen äußerst dankbar und wünsche allen ein schönes Wochenende und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

T. K.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Rücknahme der unberechtigten Mahnungen und Erfüllung des Stromliefervertrags durch Löwenzahn


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Kommentare und Trackbacks (15)


30.12.2012 | 13:02
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Also, Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.

Ich hätte bei einer Vorauszahlung aufgrund der inzwischen vorhandenen Ereignisse auf dem Billigstrommarkt die Befürchtung, dass mein Geld aufgrund einer möglichen Insolvenz verloren sein könnte.

Ich würde, genau wie Sie es jetzt machen, die Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Forderung bestreiten. Letztlich kann man ja warten, bis ein Mahnbescheid erlassen wird und dem dann widersprechen. Ich schließe es wirklich aus, dass dieser Laden, sofern Ihre Verbrauchsdaten nachvollziehbar sind, dann klagen würde.

Das was die machen ist eine reine Kapitalbeschaffungsmaßnahme. Ich würde mir da bezüglich der Solvenz schon Gedanken machen.

Es kann natürlich nichts kosten, im Vorwege von der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage einzuholen, sofern dieser Laden tatsächlich nach einem Widerspruch auf den Mahnbescheid klagen sollte.

Mein Abschlusssatz, sofern Sie denen noch einmal etwas schreibe, wäre:

"Einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer suspekten Forderung sehen meine Rechtschutzversicherung und ich äußerst gelassen entgegen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass diese Angelegenheit keine weitere Korrespondenz mehr verträgt. Deswegen werde ich auf weitere Schreiben Ihres Hauses oder eines etwaigen Inkassounternehmens vor einem mir zugestellten Mahnbescheid nicht mehr reagieren. "

Ebenfalls einen guten Rutsch.

30.12.2012 | 14:48
von S. L. | Regelverstoß melden
Hier sind weitere Betroffene zu finden www.strom-magazin.de/forum/board-loewenzahn-energie-110.html

Die ersten Plätze in den Stromportalen sind mit solchen Gau***firmen belegt und täglich wird sich auch neue Kundschaft finden.

31.12.2012 | 12:36
von Klaus B. | Regelverstoß melden
Das Übel an der ganzen Sache ist, sobald die Machenschaften dieser am Markt befindlichen Unternehmer auffliegt, gründen diese gleich eine neue Firma und fangen die Neukunden gleich wieder ein.

Inzwischen dachte ich, dass alle Machenschaften im Internet angeprangert werden. Aber es gibt immer neue Erfahrungen und für Menschen, die sich eben nicht so genau auskennen, wird es zunehmend schwieriger.

Guter Rat am Rande:

Wenn ein Wechsel bevorsteht und man sich für einen Anbieter entscheiden will, unbedingt auf der Internetseite des Anbieters das Impressum aufrufen. Dort den Namen der Geschäftsführer/innen (inkl. deren Vertreter/innen) dann bei google.de (Name + Erfahrungen) eingeben. Danach werden die vielen Firmen ganz schnell sichtbar und man kann schnell feststellen, wie seriös dieses Unternehmen wiklich sein wird.

Habe gerade die Erfahrung mit dem neuen Anbieter EVD (Energieversorger Deutschland gemacht). Bisher gibt es kaum Erfahrungen im Netz mit EVD. Aber mit dem Namen des Geschäftsführers wird schnell klar wer sich hinter diesem Unternehmen befindet. Habe mich schnell für einen anderen Anbieter entschieden.

31.12.2012 | 14:45
von Th. Kirschberger | Regelverstoß melden
Mein Abschlusssatz, sofern Sie denen noch einmal etwas schreibe, wäre:

"Einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer suspekten Forderung sehen meine Rechtschutzversicherung und ich äußerst gelassen entgegen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass diese Angelegenheit keine weitere Korrespondenz mehr verträgt. Deswegen werde ich auf weitere Schreiben Ihres Hauses oder eines etwaigen Inkassounternehmens vor einem mir zugestellten Mahnbescheid nicht mehr reagieren. "

Hallo Recla-Boxler-433661,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Besonders der von mir oben zitierte Satz gefällt mir ausgesprochen gut. :-)
Ich denke, dass ich nach dem Feiertag mal meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren werde. Vielleicht muss man tatsächlich mal den Klageweg gegen solche "Billig-Energie-Versorger" beschreiten, damit denen das Handwerk gelegt wird.
Sonst kommen die mit ihren schmutzigen Tricks immer wieder an gutgläubige Kundschaft - und somit an gutes Geld für schlechte Leistung.

02.01.2013 | 16:46
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
Habe heute eine Mail von Löwenzahn Energie GmbH, Berlin bekommen:

"Wir haben Ihre Beschwerde aus der ReclaBox vom 30.12.2012 erhalten und nehmen wie folgt Stellung.

Die Jahresangabe des Netzbetreibers ist in der Regel sehr zutreffend und wir müssen uns gemäß Energiewirtschaftsgesetz nach dieser Prognose richten.
Aufgrund Ihres Widerspruchs werden wir uns mit Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber E.ON Bayern AG in Verbindung setzen, um dessen Angabe zu klären und gegebenenfalls eine Änderung zu veranlassen.

Um eine Klärung zu erwirken, benötigen wir zunächst einen aktuellen Zählerstand von Ihnen. Bitte teilen Sie uns diesen bis zum 09.01.2013 mit. "

Ich habe aufgrund dieser Mail nun erst mal eine Mail an E.On Bayern geschickt um den Sachverhalt zu klären, ob es überhaupt statthaft ist, dass der Netzbetreiber (zu dem ich ja kein Vertragsverhältnis habe) einfach eine Jahresverbrauchsprognose für unseren 3-Personen-Haushalt erstellt. Wieso sollte er das - vor allem ohne unsere ausdrückliche Zustimmung - tun? Was hätte er davon?

Bis die Antwort von E.On Bayern bei mir eintrifft, warte ich erst mal in aller Ruhe ab.

T. K.

02.01.2013 | 16:58
von ReclaBoxler-6984641 | Regelverstoß melden
Und warum sollte E-ON keine Jahresverbrauchsprognose stellen?

Ihre dahingehend geäußerten Ansichten sind doch völlig verquert. Wenn nicht der Netzbetreiber (als Netzinhaber) und wirtschaftlich nur mittelbar Beteiligtem sollte denn sonst eine statistisch halbwegs sichere Prognose stellen können.

Warum soll er es nicht dürfen?
Und warum sollte er Ihre Zustimmung erhalten?
Diese Fragen sind unsinnig. Wenn Ihnen das nicht passt, wenden Sie sich einfach an den Gesetzgeber.

02.01.2013 | 17:03
von ReclaBoxler-6984641 | Regelverstoß melden
Übrigens:

Wie ich gerade gelesen habe, sind Sie "in Ihr neues Heim eingezogen". Also von einer Wohnung in ein Einfamilienhaus.

Wenn das so ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Stromverbrauch durchaus von 3.500 auf 5000 kWh steigen wird. Warum das so ist, könnte ich Ihnen gerne erläutern.

03.01.2013 | 09:44
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6984641:

Wieso sollte der NETZBETREIBER - zu dem ich kein Vertragsverhältnis habe - eine Verbrauchsprognose über den Stromverbrauch in meinem Haushalt erstellen und diesen an den STROMLIEFERANTEN melden?

Zu Ihrer Information: Auf der Website des STROMLIEFERANTEN gab es einige Möglichkeiten, seinen ca. -Jahresverbrauch selbst einzuschätzen. U.a. waren bei einer 3-köpfigen Familie 3.500 kWh angegeben.

Nachdem wir in der Vergangenheit wesentlich weniger als die prognostizierten 3.500 kWh verbrauchten, war ich der Meinung, dass bei einem Umzug von einer 4-Zimmer-Wohnung in ein 5-Zimmer-Haus die 3.500 kWh (die lt. Website des Stromlieferanten bei einer 3-köpfigen Familie ja scheinbar sehr realistisch sein sollten) für 12 Monate ausreichend sein sollten.

Schließlich benutzen wir in dem Haus nicht mehr Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Fernseher, Stereoanlagen, usw. als in der 4-Zimmer-Wohnung.

Ist das nun halbwegs verständlich erklärt, oder halten Sie nach wie vor an Ihren eigenartigen "Argumenten" fest?

 spider monkey Reclabochsler- 4711-WC:

Danke für Ihren sachlichen Kommentar.

Ja, ich bleibe gelassen, weil mir das bisherige Geschäftsgebahren der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin mittlerweile mehr und mehr den Eindruck vermittelt, dass es sich hierbei um - vorsichtig ausgedrückt - fragwürdige Methoden zur Kundengewinnung handelt.

Wie ich bereits in meinem letzten Kommentar schrieb, warte ich erst mal auf die Antwort von E.On Bayern auf meine Anfrage über die Prognosenerstellung des Jahresstromverbrauchs.

04.01.2013 | 13:56
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Natürlich stammt der Kommentar von ReclaBoxler-6984641 von einem Firmenmitarbeiter. Sollte man vielleicht sogar Verständnis für haben, da sein Arbeitsplatz bei einer Insolvenz den Bach runtergeht.

Aber wenn alle Mitarbeiter mit solchen disqualifizierten Äußerungen ihr täglich Brot verdienen, wäre eine Insolvenz auch deswegen eine logische Schlussfolgerung.

06.01.2013 | 12:38
von Tom Kirschberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin wurde zwar eine E-Mail an mich geschickt, in der um Mitteilung des aktuellen Zählerstands gebeten wurde, die Reklamation als solche ist jedoch noch nicht gelöst.


06.01.2013 | 17:54
von Christa Werner | Regelverstoß melden
Bezüglich der Verbrauchsprognose ist hier eine falsche Darstellungwiedergegeben. Richtig ist: Die Verbrauchsprognose erstellt der Netzbetreiber (meist ist er gleichzeitig auch der Messstellenbetreiber). Im gehört der Stromzähler.Es stimmt das sie selber nicht in einem Vertragsverhältnis zum Netzbetreiber stehen.
Der Fremde hat aber schon einen Vertrag. Und dazu gehört auch die Datenübermittlungvon Verbrauchsprognose und fortlaufend der Zählerstände. Bei einem Neueinzug geht es nach Richtwerten je Personen. Gerne können Sie ihrem örtlichen Versorger auch eine eigeneVerbrauchsprognose plausibel machen. Die Verbrauchsprognose gehört zu den Daten die der Netzbetreiberfür die fremden Anbieter zur Verfügung stellen muss. Daher reicht es nicht sich nur beim Fremden über eine falsche Prognoseaufzuregen. Erster Ansprechpartener ist immer der örtliche Versorger. Als Nachweis ist sind die Jahresrechnungen der vergangenen Jahre hilfreich. mfg

07.01.2013 | 21:31
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
 spider monkey Christa Werner:
Dem Netzbetreiber (in meinem Fall E.On Bayern) gehört der Stromzähler in meinem Haus und er schickt mir ein mal jährlich eine offizielle Zählerstandsmeldung, die ich mit dem aktuellen Zählerstand ergänzen und bis zu einem bestimmten Datum an ihn zurückschicken muss.
So weit, so gut.
Was mir jedoch überhaupt nicht einleuchtet - und in der Vergangenheit auch noch nie von einem Stromlieferanten, der nicht gleichzeitig Netzbetreiber ist, verlangt wurde - ist eine Prognose über meinen voraussichtlichen Jahresstromverbrauch, der vom Netzbetreiber erstellt und an den Stromlieferanten übermittelt wird.
Was mich wiederum zu der Frage bringt:
Wieso sollte der Netzbetreiber eine realistische Verbrauchsprognose erstellen können, wenn ich erst seit wenigen Wochen in meinem neuen Zuhause wohne und der Stromverbrauch in dieser kurzen Zeit noch gar keinen realistischen Wert über den zu erwartenden Verbrauch für einen 12-Monats-Zeitraum zulässt?
Die Fa. Löwenzahn Energie GmbH "argumentiert" schließlich mit einem "Verbrauch, der deutlich über dem von mir prognostizierten 12-Monats-Verbrauch liegt", wobei ich mich vor Vertragsabschluss mit Löwenzahn an dem auf der Löwenzahn-Website vorgeschlagenen Verbrauch für einen 3-Personen-Haushalt orientiert habe.
Hat Löwenzahn also bewusst geringe Durchschnittsverbräuche auf der eigenen Website veröffentlicht, damit möglichst viele Neukunden durch ein extrem günstiges Angebot einen Vertrag mit ihnen abschließen? Fast könnte man es glauben.

09.01.2013 | 11:44
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
Gestern erhielt ich ein Schreiben der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin per Post.
Darin schreibt mir die Assistentin der Geschäftsleitung - in einer sehr höflichen und sachlichen Art und Weise - dass man ihr mein Schreiben vom Dezember 2012 zur Bearbeitung gegeben und sie sich nun mit der Klärung des Vorgangs zu befassen hätte.

Ich werde dementsprechend ein Antwort-Schreiben verfassen, in welchem ich auf Erfüllung des rechtsgültig geschlossenen Stromliefervertrags zu den nach wie vor gültigen Konditionen bestehen werde.

Bin schon sehr gespannt, wie die Angelegenheit weitergeht.

16.01.2013 | 16:37
von Tom Kirschberger | Regelverstoß melden
Nach meinem 4-seitigen Antwortschreiben an die Assistentin der Geschäftsleitung bei Löwenzahn Energie, Berlin, erhielt ich heute eine Mail der Fa. mit folgendem Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Kirschberger,

mit unserem Schreiben vom 12.12.2012 haben wir Ihnen die Änderung Ihrer
Jahresverbrauchsprognose mitgeteilt.

Zunächst möchten wir uns für die verspätete Beantwortung entschuldigen.

Ihr Netzbetreiber E.ON Bayern AG hat uns den von Ihnen mitgeteilten
Jahresverbrauch von 3.500 kWh bestätigt.

Aufgrund dessen können Sie unser Schreiben vom 12.12.2012 als gegenstandslos
betrachten. Sie werden weiterhin zu den Ihnen bekannten Konditionen beliefert.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns. Unser Tipp: Papierlos und besonders einfach geht das in unserem Kontaktbereich auf www.löwenzahn-energie.de.
Wir freuen uns auf Sie.

Vielen Dank im Namen der Umwelt

Ihr Löwenzahn Energie Serviceteam

Löwenzahn Energie GmbH
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin"

Das ist doch sehr erfreulich für mich. :-)

Ich kann nur allen Betroffenen raten, sich nicht in's Bockshorn jagen zu lassen und auf die zustehenden Rechte zur Erfüllung des Stromliefervertrags zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen zu bestehen. Notfalls mit Rechtsanwalt und/oder Verbraucherschutz drohen.

Wie man in meinem Fall sieht, kann man auch als "kleiner" Kunde zu seinem Recht kommen.

Viele Grüße

T. K.

16.01.2013 | 16:40
von Tom Kirschberger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ích erhielt heute seitens der Fa. Löwenzahn Energie GmbH, Berlin eine Mail, in der man mir mitteilte, dass die ursprünglich zum Anlass genommene Erhöhung der Jahresverbrauchsprognose seitens des Netzbetreibers zurückgenommen wurde und die von mir genannten 3.500 kWh/Jahr als Berechnungsgrundlage bestehen bleiben.
Die knapp 40 %-ige Preiserhöhung ist damit hinfällig.


16.01.2013 | 16:40
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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