730 Views | 24.01.2013 | 13:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6421952

FlexGas GmbH (Berlin)

Wieviel darf sich Flexgas/-strom eigentlich leisten?

Im September 2012 habe ich aufgrund massiver Kostensteigerung bei Flexgas angerufen und wollte im Sinne des Sonderkündigungsrechts den Vertrag mit flexgas kündigen. Dort sagte man mir, dass es zu spät sei (was jedoch auf das sonderk. recht nicht zutrifft). Somit einigten wir uns (leider) auf ein neuen Vertag mit der mündlichen Absprache, dass der Bonus aus 2011 und die sehr überbezahlte Vorkasse (30000 anstatt 45000kw Verbrauch) mit der neuen Rechnung verrechnet wird.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Daraufhin habe ich das neue Angebot/Vertrag schriftlich bekommen. Ich habe sofort 2000,- Euro überwiesen. Nach ca. 2 Monaten bekomm ich eine Mahnung über die alte überteuerte Rechnung. Fakt ist jetzt, dass sie über die Vorkasse für 2013 ein Mahnbescheid über ein Inkasssounternehmen rausschickten, ich aber von denen noch ca. 1000,- euro aus 2011/2012 zu bekommen habe. UNGLAUBLICH! Habe die Schlichtungsstelle vor einem Monat eingeschaltet, aber hab Angst, dass es alles zu lange dauert! - Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten, bzw. wer weiß schon wie teuer das noch werden kann. Ausserdem habe ich kein vertrauen mehr in unseren "rechtsstaat"!

hat vieleicht irgendjemand einen Rat?

lg. sascha

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexGas GmbH: Vertragsauflösung durch Sonderkündigungsrecht und Auszahlung meines Guthabens aus 2011/2012-bonus + überhöhte einmalzahlung!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


24.01.2013 | 14:58
von ReclaBoxler-4515252 | Regelverstoß melden
Sie sollten dem Inkassounternehmen antworten und genau das Schildern, was Sie mit Flexgas abgesprochen haben. In der Regel kann das schon das Problem lösen oder zumindest etwas Zeit schaffen.

Wann war den Vertragswechsel. Also zu welchem Zeitpunkt? Angenommen der alte Vertrag lief am 31.12.2012 aus bzw. der Wechsel sollte zum 01.01.2013 durchgeführt werden, dann liegen Sie im Recht und können auf die Verrechnung bestehen.

Sollte der Neuvertrag aber erst in der Zukunft liegen, wird es schwierig.

Aber: An Ihrer Stelle hätte ich mich nicht auf einen neuen Vertrag eingelassen. Lieber das Sonderkündigungsrecht durchsetzen. Dann sind sie weg von diesem Laden. Allein aus der TelDaFax-Geschichte sollte man gelernt haben, dass Vorauszahlungen (gerade bei solch einer Höhe) sehr gefährlich sind.

24.01.2013 | 16:14
von Harald F. | Regelverstoß melden
Ähem, verstehe ich das richtig, daß Sie TELEFONISCH kündigen wollten? Nach den Flexgas-AGB müssen sie 6 Wochen vor wirksamwerden einer Preiserhöhung informiert werden. Ab Erhalt der Benachrichtigung haben Sie ein 14tägiges Sonderkündigungsrecht, welches sie SCHRIFTLICH (sinnvollerweise per Einschreiben) ausüben können, aber doch keinesfalls, indem man mal eben beim Versorger anruft. Nur bei schriftlicher Kündigung können Sie doch im Zweifel nachweisen, dass Sie die Kündigungsfristen eingehalten haben. Die AGBs mal zu lesen und auch zu verstehen, hätte hier ungemein geholfen. So aber bleibt nur der Rat, künftig solche dummen Fehler zu vermeiden. Lehrgeld bezahlen Sie jetzt ohnehin reichlich, aber völlig zu Recht.

24.01.2013 | 23:42
von Sascha | Regelverstoß melden
Okay harald, so wie ichs geschrieben habe, kann man das denken. jedoch habe ich zig briefe, darunter auch eine kündigung, die sie aber erst zum 31.10.2013 gelten lassen. ich hatte im september zum 31.10.2012 gekündigt! mit der inkassofirma hatte ich teilerfolg, jedoch hat sie nach 2 monatigen hin und herschreiben nun mitgeteilt, das flex sich auf nix einlässt und sie es nun gerichtlich geltend machen. das war am 17.1. ich hätte mich nicht einschüchtern lassen dürfen und anstatt ner vertragsverlängerung, lieber einen rechtsanwalt einschalten sollen. aber das sagt sich so leicht! der alte vertrag lief also am 31.10.2012 aus und ende september habe ich schriftlich gekündigt. nochmals die frage: reicht das zeitfenster für das sonderkündigungsrecht aus? die normale kündigungsfrist für den vertrag ist 6 wochen-dafür war ich ein paar tage zuspät.
vielen dank für eure beiträge
lg. sascha

01.02.2013 | 00:35
von ReclaBoxler-6421952 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe einen rechtsbeistand in anspruch genommen. flexgas reagiert anscheinend nur auf druck! jedoch noch kein ergebniss!


03.02.2013 | 23:43
von Peter Stein | Regelverstoß melden
Du hast 2 Wochen Zeit für die Sonderkündigung. Ich glaube, nach ERHALT der Preiserhöhung.
Da kannst du dir doch alles selbst ausrechnen.

Ich habs gleich am ERSTEN Tag nach Erhalt gemacht. Einschreiben mit Rückschein und reingeschrieben:
Sonderkündigung, blabla. Zeugen des Inhalts und der Abgabe bei der Post. (3 Personen).

Anders ist diesen m. E. Kriminellen nicht beizukommen.

Wir sind heilfroh, jetzt alle VIER Verträge (je 1x Strom und Gas) von der Backe zu haben, denn ich erwarte einen Zusammenbruch dieses Ladens.

Solltest du nicht aus dem Vertrag nicht rausgelassen werden, empfehle ich zumindest eine Beratung bei einem RA. Das ist m. E. Wucher und Verschleppung. was die da treiben.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!