Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1509 Views | 12.02.2013 | 14:41 Uhr
geschrieben von Bernhard Michelsen

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio verstößt gegen eigene AGB und ignoriert Kündigung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1204924

Seit über 3 Jahren bin ich Stromio-Kunde.

SCHLAGWORTE

In den Stromio AGBs (meine sind per 2009 und noch immer gültig) gibt es klare Aussagen über Strompreiserhöhungen, selbst wenn diese hoheitlich veranlasst sind:

§5 Abs. 1:
Bei Änderungen von Umsatzsteuer, Stromsteuer oder weiteren Energiesteuern, CO2-Steuer oder sonstigen die Erzeugung, den Verkauf, die Beschaffung, die Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastenden Steuern, Abgaben und Änderungen, die sich aus Gesetz, Rechtsverordnungen oder sonstigen behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergeben, werden die Preise entsprechend angepasst.

§5 Abs. 2:
Die jeweilige Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus mitgeteilt und dann zum jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam. Dem Kunden steht im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende jenes Monats in Textform zu kündigen, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanpassung vorangeht. Stromio wird den Kunden im Fall einer Preisanpassung auf dieses Kündigungsrecht in Textform besonders hinweisen.

Leider verstieß Stromio bei der Strompreis-Erhöhung seit 1.1.2013 massiv gegen die eigenen AGB. Die Ankündigung blieb einfach aus, informiert wurde ich erst NACH Inkrafttreten des neuen Strompreises, meine Sonderkündigung (per Einschreiben mit Rückschein) blieb unbearbeitet. Nach ca. zweieinhalb Wochen schrieb mir dann ein Service-Mitarbeiter von Stromio in einer ausgesprochen schlampigem und unprofessionellen E-Mail, ich hätte kein Recht auf eine Sonderkündigung. Er log ganz frech in diesem Schreiben:

"Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir hierzu besonders deutlich und transparent gestaltet. "

Natürlich verzichtete er darauf, sich hierbei auf einen konkreten Absatz der AGB zu berufen. Es gibt ja auch nichts, worauf er sich berufen könnte. Für mich sieht das nach geballter Inkompetenz oder einem arglistigen Täuschungsmanöver aus.

Im übrigen sind das nicht MEINE AGB, sondern eher seine bzw. die AGB von Stromio.

Nebenbei bezeichnete er meine Kündigung fälschlicherweise als "Anfrage" und nannte ein falsches Eingangsdatum. Neben weiterem überflüssigen Geschwafel wünschte er mir noch einen angenehmen Tag.

Einen Tag später erfuhr ich von meinem neuen Wunschlieferanten, dass der neue Stromvertrag vorerst nicht zustande kommen könne, da Stromio meine Sonderkündigung abgelehnt habe.

Nun frage ich mich: Bin ich hier nur auf einen extrem unqualifizierten Service-Mitarbeiter gestoßen, oder sind die Geschäftspraktiken von Stromio derart verwahrlost und skrupellos, dass die Stromio-Geschäftsleitung sich noch nicht mal an die eigenen AGB (geschweige denn das BGB) hält?

Nachwort:

Natürlich kann der Anbieter nichts dafür, wenn die gesetzlichen Abgaben den Strom teurer machen. Er kann aber sehr wohl selbst entscheiden, ob er die Erhöhung 1:1 durchreicht, oder nur zum Teil, um damit zu signalisieren, dass ausnahmsweise nicht nur Wechsler sondern auch langjährige Stammkunden belohnt werden.

Selbstverständlich ist sich jeder Anbieter im Klaren, dass eine rechtzeitige Ankündigung einer solch massiven Preiserhöhung zu sehr vielen Kündigungen führt, da fast alle Anbieter (auch Stromio) nur wechselbereite Neukunden mit hohem Bonus belohnen.

Aber muss Stromio sich gleich derart entblößen und sich aus purer Gier nach Kunden über die eigenen AGB hinwegsetzen?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Unverzügliche Akzeptanz meiner Sonderkündigung und eine Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2013 | 17:23
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (10)


12.02.2013 | 15:20
von Werner Grems | Regelverstoß melden
Ja natürlich "sind die Geschäftspraktiken von Stromio derart verwahrlost und skrupellos" - was denken Sie denn? Die Bundesnetzagentur liebt "verwahrloste und skupellose" Energielieferanten, siehe ihre Tatenlosigkeit bei der TelDaFax-Pleite.

www.biallo.de/finanzen/Energie/sonderkuendigung-stromversorger-leugnen-kundenrechte.php

19.02.2013 | 15:32
von Bernhard Michelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher ist nichts gelöst!
Trotz weiterer E-Mail Nachfrage habe ich keine Antwort mehr bekommen. Man könnte fast meinen, die ganze Belegschaft inkusive Geschäftsleiter sucht verzweifelt nach den AGB-Formulierungen, mit denen sie ihr skrupelloses, kundenfeindliches Geschäftsgebahren irgendwie in Einklang bringen könnte.
Ich rechne nicht mehr mit einer Antwort, höchstens noch mit dem typische Formschreiben, worin Stromio ehrliches Bemühen durch leere Höflichkeitsfloskeln ersetzt.
Habe heute die Schlichtungsstelle eingeschaltet.
Ich glaube, ich sollte zusätzlich die nächste Lastschrift zurückgehen lassen, um manuell und rückwirkend ab 1.1.13 die nicht rechtskräftige Strompreiserhöhung herauszurechnen.


22.02.2013 | 15:04
von Bernhard Michelsen | Regelverstoß melden
Am 20.2.2013 schrieb mir Stromio überraschend eine Stellungnahme, der Inhalt war allerdings nicht überraschend, viel Geschwafel über die Preiszusammensetzung eben.
Beim eigentlichen Streitpunkt, dem Verstoß von Stromio gegen AGB, BGB und EnWG nichts Neues. Weiterhin die übliche Ignoranz, nicht nachvollziehbare Argumentation und verhärtete Fronten:

Sehr geehrter Herr Michelsen,

ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform und Ihre E-Mails zur Kenntnis genommen und bedauere dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Gern habe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft.

Wie bereits mitgeteilt, nimmt die Stromio GmbH selbst keine Preiserhöhung vor.

Sämtliche Preisveränderungen zum 01.01.2013 resultieren aus staatlichen Erhöhungen, welche wir lediglich 1 zu 1 an Sie weitergeben.

Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhungen ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig.
Ebenso würde eine mögliche Senkung der Umlagen zu Ihren Gunsten von uns weitergegeben.

Im einzelnen passt der Gesetzgeber folgende Bestandteile an:

EEG Umlage ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 2,00515 Cent/kWh (brutto)
Strom NEV Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,21182 Cent/kWh (brutto)
KWK Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,14756 Cent/kWh (brutto).

Des Weiteren wurde die vom Gesetztgeber geplante Offshore- Umlage zum Jahreswechsel in Höhe von 0,2975 ct/kWh (brutto) beschlossen.

Daraus resultiert eine Gesamterhöhung von 2,663 Cent/kWh (brutto).

Diese Weitergabe ist für uns als Lieferanten wirtschaftlich notwendig, da wir die Höhe der Umlagen nicht selbst beeinflussen können und diese für uns im Voraus daher unkalkulierbar sind.

Selbstverständlich gelten für Sie, die zu Ihrem Bestellzeitpunkt gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen ist, wie von Ihnen aufgeführt unter § 5 Abs. 1 geregelt, dass die Preise auf Grund von Änderungen hoheitlicher Belastungen angepasst werden.

Weiterhin bezieht sich der von Ihnen angeführte zweite Satz des § 5 Abs. 2 "Die jeweilige Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus mitgeteilt und dann zum jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam. " auf den ersten Satz des § 5 Abs. 2 "Ist keine Preisgarantie vereinbart oder ist deren Zeitraum abgelaufen, behält Stromio sich vor, Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. "

Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine klassische Preiserhöhung seitens der Stromio GmbH, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht und eine Ankündigungsfrist ausschließt. Daher lehnen wir eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin ab.

Selbstverständlich können Sie, die Höhen, dieser hoheitlichen Abgaben jederzeit bei der Bundesnetzagentur erfragen.

Ich bedauern, Ihnen in diesem Fall nicht entgegenkommen zu können und bitte Sie dennoch, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
xxxx (Anm: Name habe ich ausgeblendet)

Stromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg - reklamation spider monkey stromio.de
Ust. -Id. -Nr.: DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf.

22.02.2013 | 15:33
von Bernhard Michelsen | Regelverstoß melden
Ich denke, es ist auch im Sinne des einen oder anderen Verbrauchers, wenn ich meine Antwort an Stromio veröffentliche.
Den Mitarbeiternahmen habe ich natürlich ausgeblendet.
Ich bitte um Nachsicht, wenn ich hier mit einigen ironischen oder nicht ganz sachlichen Attacken nicht die klassische Opferrolle annehme, die mancher vielleicht unterbewusst erwartet. Das bisschen Freiheit gönne ich mir, wenn Stromio glaubt, nach Belieben gegen Gesetze und AGB verstoßen zu können. Hier mein heutiges Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr xxx (Anm: Name ausgeblendet),

was nutzt Ihre gespielte Höflichkeit, wenn der Inhalt sich nicht ändert und selbst durch die höfliche Verpackung hindurch stinkt.

Ich glaube, Sie wissen ganz genau, dass hier nichts, aber auch gar nichts, gelöst ist.
Dabei waren Sie schon ganz dicht dran, denn im Gegensatz zu ihrem Kollegen haben Sie sich immerhin auf eine bestimmte AGB-Version festgelegt und waren sogar in der Lage, Ihre AGB zu zitieren. Nach vier Wochen Wartezeit ein erstaunlicher Fortschritt.

Ihre Begründung fundiert jedoch nicht auf den AGB, sondern ihrer persönlichen Interpretation, und wie ich vermute, einem übereifrigen, vorauseilendem Gefolgsgehorsam gegenüber Ihrem Chef.

Zitat:
"Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine klassische Preiserhöhung seitens der Stromio GmbH, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht und eine Ankündigungsfrist ausschließt. Daher lehnen wir eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin ab. "

Hat Ihnen Ihr Chef das so diktiert? Kennt der überhaupt Ihre AGB und die einschlägigen Gesetze? Warum haben Sie nicht gleich noch hinzugefügt ". und verstoßen nach Herzenslust und ohne uns dabei zu schämen gegen §41 EnWG und §314 BGB. "

Vielleicht können Sie damit die Mehrheit Ihrer Kundschaft aufs Kreuz legen, weil diese die Gesetze noch weniger kennen als Sie. Vor Gericht könnte ich mir aber gut vorstellen, dass man Ihnen und Ihrem Chef für diese Clownsnummer tüchtig die Ohren lang zieht. Eigentlich sollte Ihnen auch das Beispiel Teldafax eine Mahnung sein, dass man die Existenz eines ganzen Unternehmens gefährdet, wenn man nach Belieben gegen Gesetze verstößt. Kann es sein, dass das Verantwortungsgefühl Ihres Chefs (und auch Ihres) für Ihre Firma etwas unterentwickelt ist?

Irgendwie glaube ich, dass Sie mir eine erhebliche Denkschwäche vortäuschen, aber diese nehme ich Ihnen nicht ab: Sie wissen ganz genau, dass Ihre o. g. Begründung mit Ihren AGB nicht das Geringste zu tun. Dort gibt es nämlich gar keinen Ausschluss des Sonderkündigungsrechts aufgrund hoheitlicher Abgaben. Ich zitiere:

"§5.1 Bei Änderungen von Umsatzsteuer, Stromsteuer oder weiteren Energiesteuern. werden die Preise entsprechend angepasst. "

Na und? Warum nicht? Die o. g. Gesetze, die das Sonderkündigungsrecht regeln, werden in diesem Satz nicht ausgeschlossen.
Im §5.2 gestatten Sie mir sogar ausdrücklich die Sonderkündigung:

"§ 5.2. Die jeweilige Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen im Voraus mitgeteilt und dann zum jeweils angegebenen Monatsbeginn wirksam. Dem Kunden steht im Fall einer Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende jenes Monats in Textform zu kündigen, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanpassung vorangeht. "

Sie versuchen dieses Recht zwar einzuschränken, indem Sie schreiben, dass sich dies auf diesen Satz bezieht:
"§ 5.2 Ist keine Preisgarantie vereinbart oder ist deren Zeitraum abgelaufen, behält Stromio sich vor, Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. ."

Aber zu diesem Personenkreis mit abgelaufener Preisgarantie gehöre ich doch auch, und der Begriff "Preis anpassen" wird ebenso wie in §5.1 verwendet.

Aber selbst wer nicht zu §5.2 gehört, kann sich meiner Meinung nach auf das Sonderkündigungsrecht nach geltenden Gesetz berufen, da dies mit keinem Wort der AGB §5.1 ausgeschlossen oder auf klassische Preiserhöhungselemente beschränkt wird. Vielleicht sollten Sie Ihrem AGB-"Erfinder" sogar dankbar sein, dass er nicht versucht hat und hoffentlich auch zukünftig nicht versuchen wird, diese Gesetze auszuhebeln. Es wäre besser für Sie und Ihren Vorgesetzten, Sie versuchen dies jetzt nicht im Alleingang und ohne rechtliche Legitimation.

Hier nochmal die unmissverständliche rechtliche Zusammenfassung in Kompaktform:

§41.3 EnWG:
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Die Schlichtungsstelle wurde am 19.2.2013 eingeschaltet und angesichts Ihrer Hartnäckigkeit, mit der Sie sich gegen Ihre eigenen AGB und geltendes Recht stemmen, ist es sicher das Beste, wir warten nun das Schlichtungsergebnis ab.

Ihre Strompreiserhöhung um ca. 12% entbehrt aufgrund der Nichtankündigung und Ihrer Nichteinhaltung der AGB und der o. g. Gesetze jeglicher rechtlicher Legitimation. Meine fristlose Kündigung vom 18.1.2013 hat nach wie vor Gültigkeit und die monatlichen Abschlagszahlungen seit 1.1.2013 fanden wie bisher nur unter Vorbehalt statt.

Daher bitte ich Sie nun um rückwirkende Korrektur mit der nächsten Abschlagszahlung. Sie vermeiden damit unnötige Kosten, die ggf. bei Lastschriftrückgabe entstehen, falle ich diese Korrektur selbst durchführen muss.

Viele Grüße
Bernhard Michelsen

01.03.2013 | 12:11
von Bernhard Michelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Status:
- nicht gelöst, Sonderkündigungsrecht wird von Stromio weiterhin nicht akzeptiert
- Schlichtungsstelle vor ca. anderthalb Wochen eingeschaltet, dort ist aber aufgrund vieler Anfragen mit entsprechender Bearbeitungszeit zu rechnen
- Vor wenigen Tagen neues Schreiben von Stromio erhalten (s. unten) mit alten Argumenten und einseitiger Aufkündigung der Einzugsermächtigung
- Hier mein Antwortschreiben mit Aufforderung zur Beibehaltung des Lastschriftverfahrens und zur Korrektur des Strompreises (ohne die jüngste Erhöhung), für beide Seiten vorbehaltlich der Schlichtung.

Meine Antwort an Stromio:
(komplette Stromio-Email s. unten)

Sehr geehrter Herr xxx (Name ausgeblendet),

ich freue mich, dass die Antwortzeiten sich drastisch reduziert haben und möchte Ihnen dafür mein Lob aussprechen.

In unserem bisherigen Schriftwechsel habe ich Ihnen sehr präzise erklärt, dass Ihnen durch Ihre vertragswidrige Vorgehensweise bei der Preisanpassung und meine umgehende Sonderkündigung, die rechtliche Legitimation zu einer Preiserhöhung fehlt. Ich verstehe nicht, warum Sie mir trotzdem durch Ignorieren von Verträgen und Gesetzen und mit Kündigungsblockade Ihren teuren Strom weiterhin aufdrängen. Mein persönlicher Rat: Sie sollten sich sehr gut überlegen, wie weit Sie sich für Ihren Vorgesetzten aus dem Fenster lehnen. Haben Sie eigentlich schriftlich von Ihm, dass er Sie im Ernstfall nicht hängen lässt oder gar feuert?

Zur einfacheren Beantwortung Ihres Briefes zitiere und kommentiere ich Ihre Aussagen:

". Gern habe ich Ihr Anliegen nochmals geprüft. "

Das ist sehr löblich, aber was genau haben Sie denn geprüft? Die unserem Vertrag zu Grunde liegenden AGB können es nicht gewesen sein, denn sonst dann wären unsere Ergebnisse nicht so gegensätzlich.

". Da sich durch Umlagen wie insbesondere die EEG-Umlage nicht ökonomisch, sondern politisch veranlasste Risiken realisieren, können diese von Energieversorgungsunternehmen durch Steuer- und Abgabenklauseln an Ihre Kunden weitergereicht werden, ohne dass dabei ein Sonderkündigungsrecht eigeräumt werden müsste. "

Der letzte Nebensatz wird durch §41.3 EnWG widerlegt. Somit ist Ihre Behauptung falsch und wird auch durch häufiges Wiederholen nicht richtig.

". Bei der von Ihnen beanstandeten Weiterbelastung von Umlagenerhöhungen handelt es sich nicht um die Durchsetzung eines einseitigen Preisanpassungsrechts, sondern um die Weitergabe von hoheitlichen Belastungen auf Grundlage einer sogenannten "Steuer- und Abgabenklausel", welche kein Sonderkündigungsrecht vermittelt. "

Auch Wünsche gehen durch häufiges Wiederholen nicht in Erfüllung. Es gilt ausschließlich das deutsche Gesetz (BGB, EnWG) und unser Vertrag mit seinen AGB. Details hierzu habe ich Ihnen mehrmals sehr präzise geschildert. Wenn Sie wollen, dass man Sie ernst nimmt, sollten Sie mir zumindest mal erklären, warum das alles für Sie und Ihren Geschäftsleiter nicht gelten sollte.

". Aus den bisher genannten Gründen lehnen wir eine vorzeitige Kündigung und eine Korrektur der Abschlagshöhe weiterhin ab. "

Stichhaltige Gründe konnten Sie auch in mehreren Versuchen nicht benennen. Und nun fühle ich mich von Ihnen regelrecht genötigt, denn Sie drängen mir widerrechtlich teuren Strom gegen meinen ausdrücklichen Willen auf. Bei der Abschlagshöhe werden Sie jedoch Ihr "Faustrecht" nicht praktizieren können.

Vorbehaltlich der Schlichtung werde ich vorerst nur die unwirksame Erhöhung seit 1.1.2013 heraus rechnen, wobei Ihr Strompreis auch dann noch höher ist als der meines nächster Providers:

Mtl. Abschlag (seit 1.1.2013) lt. Ihrer vertraglich und gesetzlich nicht legitimierten Preiserhöhung: 58,- Euro
Die korrigierte neue Monatszahlung (entsprechend dem Verhältnis neue Arbeitspreis von 25,19 Cent zum alten Arbeitspreis von 21,526 Cent) beträgt: 51,87 Euro

Die bereits zu teuer abgerechneten Monate Januar und Februar 2013 werden rückwirkend um jeweils 6,13 Euro korrigiert und mit der März-Zahlung verrechnt.
Somit beträgt die Monatszahlung für März nur 39,61 Euro, und ab April 2013 jeweils 51,87 Euro, falls Sie mir weiterhin Ihren Strom entgegen meinem Willen aufdrängen wollen und bis dahin noch kein Schlichterspruch ergangen ist.

". Um Rücklastkosten zu verhindern, habe ich Ihre Einzugsermächtigung gelöscht und bitte Sie, die fälligen Abschläge in Höhe von 58,00 Euro ab dem 01.03.2013 zu überweisen. "

Um. kosten zu verhindern? Sie überraschen mich, denn meine bisherigen Internetrecherchen lassen eher darauf schließen, dass Stromio ein Weltmeister der Kostengenerierung durch überflüssige und überhastete Mahnungen und wilde Drohgebärden durch teure Inkassounternehmen ist. Auch die Kurzfristigkeit der einseitigen - und von mir nicht genehmigten - Löschung der Einzugsermächtigung macht mich sehr misstrauisch. Mal sehen, was als nächstes kommt.

Sollte Ihr Wille zur Vermeidung von Kosten aber tatsächlich ernst sein, schätze ich das sehr.
Als Zeichen meines Entgegenkommens habe ich das Errechnen der korrekten Beiträge (s. o.) für Sie übernommen, um Sie damit von einer weiteren möglicherweise unlösbaren Aufgabe zu entlasten. Wenn Sie irgendetwas daran nicht verstehen oder auf ein anderes Ergebnis kommen sollten, sagen Sie mir bitte Bescheid.

Ansonsten geben Sie bitte Ihrer Buchhaltung grünes Licht für die neue Höhe der Abschlagszahlung (korrigiert auf 51,87 EURO rückwirkend zum 1.1.2013), dann brauchen Sie auch keine Bedenken vor Rücklastschriften zu haben.

Natürlich habe ich Verständnis, wenn auch Sie diesem Kompromiss nur vorbehaltlich des Schlichterspruchs zustimmen.
Angesichts des Bagatellbetrags und Ihrer bisher geäußerten Überzeugung, im Recht zu sein, sollte dieser Kompromiss aber wirklich kein Problem für Sie darstellen. Oder doch?

Die Einzugsermächtigung gilt natürlich weiterhin. Ich bestehe sogar darauf, denn so haben wir das vertraglich vereinbart.
Wenn Ihnen das nicht gefällt, es besteht kein Zwang, Sie hätten längst meine Sonderkündigung annehmen können und Sie können das immer noch jederzeit.

Zur Erinnerung:

AGB §4.2. Zahlungen erfolgen grundsätzlich im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens.

Und bevor Sie nun die AGB ändern wollen:

AGB §1.4. Stromio ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden mindestens 10 Wochen vor der beabsichtigten Änderung unter Angabe des Zeitpunkts ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Die Vertragsänderung gilt als durch den Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht.

Im Klartext: Hiermit widerspreche ich, falls dies eine - leicht formfehlerbehaftete - Änderung der AGB sein sollte.

Sieht fast so aus, als kenne ich Ihre AGB besser als Sie. Wenn Sie also mal Rat und Hilfe brauchen.

Viele Grüße
Bernhard Michelsen

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Reclaboxbeschwerde - Vertragskontonummer 1204924
Datum: Tue, 26 Feb 2013 10:37:45 +0100
Von: reklamation spider monkey stromio.de
An: bernd spider monkey michelsen1.com

Sehr geehrter Herr Michelsen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.02.2013.

Gern habe ich Ihr Anliegen nochmals geprüft. Leider ändert dies nicht am Ergebnis.

Bei der von Ihnen beanstandeten Weiterbelastung von Umlagenerhöhungen handelt es sich nicht um die Durchsetzung eines einseitigen Preisanpassungsrechts, sondern um die Weitergabe von hoheitlichen Belastungen auf Grundlage einer sogenannten "Steuer- und Abgabenklausel", welche kein Sonderkündigungsrecht vermittelt.

Da sich durch Umlagen wie insbesondere die EEG-Umlage nicht ökonomisch, sondern politisch veranlasste Risiken realisieren, können diese von Energieversorgungsunternehmen durch Steuer- und Abgabenklauseln an Ihre Kunden weitergereicht werden, ohne dass dabei ein Sonderkündigungsrecht eigeräumt werden müsste.

Aus den bisher genannten Gründen lehnen wir eine vorzeitige Kündigung und eine Korrektur der Abschlagshöhe weiterhin ab. Um Rücklastkosten zu verhindern, habe ich Ihre Einzugsermächtigung gelöscht und bitte Sie, die fälligen Abschläge in Höhe von 58,00 Euro ab dem 01.03.2013 zu überweisen.

Ihre Mitteilung zur Weitergabe Ihres Anliegens an die Schlichtungsstelle Energie, habe ich zur Kenntnis genommen, jedoch liegt uns derzeit noch keine Anfrage der Schlichtungsstelle vor.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
xxx (Name ausgeblendet)

Stromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg - reklamation spider monkey stromio.de
Ust. -Id. -Nr.: DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf.


01.03.2013 | 18:01
von Bernhard Michelsen | Regelverstoß melden
Kleine Korrektur:

Der alte Arbeitspreis betrug nicht 21,526 sondern 22,526 Cent/kwh.
War aber nur ein Schreibfehlker in der E-Mail, gerechnet wurde mit dem korrekten Betrag.

12.03.2013 | 11:25
von Bernhard Michelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Schlichtungsspruch steht noch immer aus, ein kleiner Erfolg hat sich jedoch eingestellt:

Stromio ist nun (stillschweigend) meiner Forderung gefolgt, weiterhin per Lastschrift von meinem Konto abzubuchen, und wie ich heute meiner Kontoübersicht entnahm, wurde sogar der mtl. Abschlag von 58 auf 51 Euro gesenkt.

Zwar wurde noch nicht die Differenz von Januar und Februar erstattet, aber bis zum Schlichtungsspruch kann ich damit leben und halte erst mal die Füße still.

Schade, dass diese Kursänderung ohne jegliche Info oder Kommentare geschah. Dabei hätten gerade jetzt die sonst so höflichen Floskeln (vielleicht sogar mit einer Entschuldigung angereichert) wunderbar zum Inhalt gepasst.

Ich schätze, Stromio hat festgestellt, dass nicht jeder Kunde auf Bluffs hereinfällt, und dass eine gemäßigte Abschlagszahlung besser ist als gar keine.
Vielleicht wurde sogar erkannt, dass man nur dann die AGB nach Belieben ignorieren kann, wenn der Kunde sich nicht wehrt oder Fehler begeht.

Ansonsten kann ich aber weit und breit keinen Aufwärtstrend in der Lernkurve der Stromio-Manager erkennen. Deswegen halte ich den Druck weiterhin für sehr wichtig, der von der Schlichtungsstelle und den vielen Kunden ausgeht, die auf die Einhaltung der AGB und insbesondere des Sonderkündigungsrechts bestehen.

B. Michelsen


08.04.2013 | 18:42
von Bernhard Michelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt Neues:
Stromio hat mal wieder eine saftige Preiserhöhung angekündigt.
Und ich habe mal wieder mein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen (s. u.).
Ab 1.6.2013 träumt man bei Stromio von prallen 0,2771 EUR/kWh.

Einen ganz besonderen Absatz möchte ich noch besonders hervorheben:

"Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind die staatlich regulierten Strom-Netznutzungsentgelte von der überwiegenden Zahl der Netzbetreiber deutlich - teils um über 15 Prozent - angehoben worden. Die damit verbundenen Mehrkosten haben wir bisher nicht an Sie weitergereicht. "

Ach so, dann habe ich die saftige Preiserhöhung vom 1. Januar 2013 vielleicht nur geträumt?

Meine neues Kündigunsschreiben per heute:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nutze ich abermals mein Sonderkündigungsrecht und kündige
unseren - nach meiner Auffassung eigentlich gar nicht mehr bestehenden -
Stromvertrag zum 1.6.2013 aufgrund Ihrer am 2.4.2013 angekündigten
Preiserhöhung zum 1.6.2013.

Aufgrund Ihres bisher gezeigten kundenfeindlichen Verhaltens weise ich
Sie vorsorglich auf folgende Punkte hin:

1.) Das Schlichtungsverfahren, das wegen Ihres hartnäckigen Ignoriens
meiner letzten Kündigung noch andauert, könnte ggf. auch zu einer
vorgezogenen Beendigung Ihrer Stromlieferungen führen.
2.) Diese mittlerweile dritte Kündigung soll nur klarstellen, dass zum
1.6.2013 definitiv Schluss ist mit Ihren aufgedrängten Stromlieferungen,
die meiner Meinung nach schon eine Art der Nötigung darstellen.
3.) Ich weise Sie daraufhin, dass ich ab 1.6.2013 mit Ausnahme einer
korrekten Endabrechnung keinerlei andere Lastschriften mehr von Ihnen
akzeptieren werde und bitte Sie um Bestätigung dieses Kündigungsschreibens.
4.) Sollte diese Bestätigung meiner Kündigung ausbleiben, zwingen Sie
mich zu einem Einschreibebrief, dessen Kosten ich Ihnen
selbstverständlich bei der Endabrechnung in Rechnung stellen werde, wenn
es sein muss, auch mittels Rücklastschrift.

Gruß
Bernhard Michelsen


22.05.2013 | 02:37
von Bernhard Michelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.05.2013 | 14:45
von Bernhard Michelsen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit hat ein erfreuliches Ende gefunden:
Nur wenige Tage nach Eröffnung des Schlichtungsverfahrens hat Stromio sich nun bereit erklärt, auf die Strompreiserhöhung (auch ". Weitergabe der staatlichen Erhöhungen für das Jahr 2013. " genannt) seit 1.1.2013 rückwirkend zu verzichten, und die Schlussabrechnung dementsprechend korrekt zu gestalten.

Den vielen Stromkunden, deren berechtigte Kündigungen noch in der Luft hängen, hier ein interessanter Artikel, aus dem hervorgeht, dass auch das Bundesverbraucherministerium klar Stellung bezogen hat:

www.derwesten.de/panorama/stromanbieter-stromio-gibt-im-streit-um-sonderkuendigung-nach-id7636848.html

Also habt Geduld und haltet durch, es lohnt sich.

B. Michelsen




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