741 Views | 05.06.2013 | 00:33 Uhr
geschrieben von Klaus Seibel

AXA Versicherung AG (Goslar)

Kündigung von KFZ u. Hausratversicherung

Ich habe nach einem Fahrzeugwechsel einen neuen Vertrag (Beiträge 30% höher als andere Versicherungen) erhalten. Auf Nachfrage bei meinem Vertreter vor Ort erhielt ich die unglaubliche Aussage, dass man sich nicht für andere Versicherungsunternehmen interessiert und auch keine Marktforschungen betreibe. Auf erneute Frage nach einem angepasstem Vertrag war man nicht bereit, auch nur 1 Cent runter zu gehen.

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Da ich noch im 14-tägien Widerrufsrecht war, widerrief ich also - was mein Vertreter widerwillig per Fax auch erledigte. Zwei Tage später ein Brief der AXA mit einer satten Beitragserhöhung der Hausrat und Haftpflichtversicherung um etwa 20%. Ich nutzte das Sonderkündigungsrecht. Habe die zwei Versicherungen also per Mail, per Fax und per Post mit Rückschein gekündigt.

Ab diesem Zeitpunkt hat mein Vertreter und die AXA in Köln alles gedeckelt. Mein Vertreter ist weder per Telefon, per Handy noch per Mail erreichbar. Und die AXA in Köln macht exakt das gleiche.

Ich habe bis dato weder eine Rückmail noch schriftliche Bestätigung meiner Kündigungen erhalten.

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Kommentare und Trackbacks (2)


05.06.2013 | 14:09
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoler-7594982:Wen interessieren denn ihre Vermutungen? Auf was stützten sich ihre Vermutungen? Man kann doch nur das kommentieren was einem vorliegt.

Ich würde dem TE zur Kündigung der Verträge raten. Dafür braucht es keinen Versicherungsvertreter. Schriftlich kündigen und gut. Bei Abschluß neuer Versicherungen ist es von Vorteil, wenn die Altversicherungen vom Versicherungsnehmer gekündigt wurden.

05.06.2013 | 20:20
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Das ist eine Beschwerde jenseits von Gut und Böse. Echter Schrott!

Da schließen Sie eine Autoversicherung ab und widerrufen, weil Sie einen günstigeren Versicherer gefunden haben. Haben Sie eigentlich auch einmal die Leistungen verglichen? Die könnten durchaus sehr unterschiedlich - müssen es allerdings nicht sein.

Dann widerrufen Sie, obwohl ja vermutlich Sie selbst das Fahrzeug mit einer EVB der AXA zugelassen haben. Würden Sie auch widerrufen, wenn in der Zwischenzeit ein Schaden eingetreten wäre? Das würde nämlich bedeuten, dass Sie den Schaden zurückzahlen müssten. 300. - Euro Beitrag gegen 10.000. - Schadenrückzahlung. Erkennen Sie nun langsam, warum Ihre Beschwerde Schrott ist?

Weiterhin haben Sie, soweit ich die Produkte der AXA kenne, aufgrund von 3 unterschiedlichen Verträgen, die Sie dort abgeschlossen haben, einen Nachlass auf alle Verträge bekommen. Nun geht ein Vertrag weg, und natürlich auch die Nachlässe bei den anderen beiden. Darüber beschweren Sie sich auch noch! Und nun können Sie mal rechnen, ob der Wechsel der Autoversicherung sich wirklich gerechnet hat, denn der Wegfall des Nachlasses bei den anderen Verträgen berechtigt nicht zur Kündigung.

Übelster Schrott - diese Beschwerde!



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