Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 692 Views | 24.07.2013 | 22:27 Uhr
geschrieben von Christoph G.

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Fristgerechte Kündigung abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: 31144897

Knapp ein Jahr nach Abschluss meines Neuvertrags bei gas.de über Verivox im Tarif grüngas fix kündigte ich Anfang Juli 2013 meinen Vertrag wieder. Es gibt mittlerweile deutlich günstigere Tarife als bei gas.de. gas.de hat meine Kündigung mit der schlichten Begründung, es bestünde Vertragsbindung bis zum 30.09.2014 abgelehnt.

Wie das Unternehmen zu einer zwölf Monate längeren Vertragslaufzeit kommt als ich, ist mir schleierhaft. Eine automatische Vertragsverlängerung schließe ich aus, denn die Kündigungsfrist beträgt laut gas.de AGB Paragraph 22 (1) sechs Wochen. Mein Vertrag begann am 1.10.2012, es waren im Juli also deutlich mehr als diese sechs Wochen Zeit. Sonderregelungen zu Kündigungen hat gas.de mir gegenüber nie mitgeteilt, die Kündigung ist also rechtens.

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Beendigung des Vetrags zum 30.09.2013


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2013 | 17:25
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen dank für Ihren Eintrag.

Gern möchten wir Ihr Anliegen mit Ihnen zusammen klären. Hierzu werden wir uns noch heute mit Ihnen in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.08.2013 | 17:44
von ReclaBoxler-3210803 | Regelverstoß melden
Die AGBs von Gas.de besagen in § 20 Absatz 1 Satz 2 " Für Laufzeit, Kündigungsfrist und automatische Vertragsverlängerungen gelten die im Auftragsformular genannten Bedingungen. "

Wenn du in deine Auftrags- oder Vertragsbestätigung guckst (what ever), dann sind dort alle Vertragsbestandteile aufgeführt. Unter anderem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten sicherlich.

Für 'ne Kündigung zum 30.09.2013 hätte die Kündigung also bis 30.06.2013 vorliegen müssen. Dadurch haben die Recht.

Die 6-Wochen Kündigungsfrist gilt nur, wenn nichts abweichendes vereinbart ist - wird aber sicherlich 3 Monate aufgeführt sein.

Und was hat § 22 bezieht sich auf außerordentliche Kündigung - www.gas.de/agb.html

Und das Verträge sich um die Vertragslaufzeit verlängern, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird ist doch eigentlich überall so.

09.08.2013 | 19:14
von Christoph G. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vetrag zum 30.9. aufgelöst aufgrund einer Preiserhöhung




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