Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 637 Views | 09.10.2013 | 14:42 Uhr
geschrieben von Carolin Schröter

primastrom GmbH (Berlin)

Fehlende Endabrechnung / Bestätigung Widerruf

Bestell-/Kundennummer: AFT-STR-00006721 - Kundennummer 00003851‏

Ich bin zum 01.07.2013 umgezogen. Primastrom war es unmöglich, meine Ummeldung telefonisch entgegenzunehmen. Man bestand auf eine Ummeldebescheinigung vom Bürgeramt. Da der Termin dort erst Mitte August 2013 war, musste ich bis einschließlich 15.09.2013 Strom vom zugewiesenen Anbieter Vattenfall beziehen.

SCHLAGWORTE

Für mich ist dies unverständlich, da bei anderen Anbietern ein Anruf bezüglich Umzug und Adressänderung reicht. Es wurde trotzdem weiter vom Konto abgebucht und dann per 16.09.2013 mitgeteilt, dass ein Neuvertrag besteht, da eine Fristüberschreitung von 42 Tagen nach Umzug bestand. Diesen habe ich am 26.09.2013 per Einschreiben widerrufen. Bislang liegt keine Bestätigung von Primastrom vor. Weiterhin fehlt immer noch die Endabrechnung für die alte Wohung. Der Endzählerstand wurde am 02.09.2013 schriftlich mitgeteilt. Die Endanbrechnung wurde nochmals telefonisch in der 38. KW und nochmals per Mail am 26.09.2013 angemahnt.

Gestern erhielt ich einen Anruf von Primastrom, in dem mitgeteilt wurde, dass die Abrechnung (angeblich) schon vorliegen würde und mir diese in der nächsten Zeit zugehen würde. Ich bin mit der Zusammenarbeit des Anbieters äußerst unzufrieden, auf Kundenanfragen geht man gar nicht oder nur sehr schwerfällig ein. Ich erwarte die Endabrechnung sowie die umgehende Bestätigung des Widerrufs.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Endabrechnung / Betsätigung Widerruf


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.10.2013 | 13:42
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schröter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, bedauern wir Ihre Unzufriedenheit. Wir haben Ihren Fall nochmals gründlich geprüft und nehmen nunmehr folgendermaßen Stellung.

Leider müssen wir tatsächlich, bei Umzügen unserer Kunden, auf die Vorlage einer Ummeldebescheinigung bestehen. Dies hat seine Ursache in den Bedingungen, die die Netzbetreiber und Grundversorger ihrerseits an uns stellen. Erst wenn wir diesen unsererseits einen entsprechenden Nachweis liefern, sind wir berechtigt, unsere Kunden zu versorgen. Andernfalls übernimmt, wie in ihrem Fall geschehen, der Grundversorger die Leistung.

Auf diese Konstellation bezieht sich auch, die von Ihnen erwähnte 42 Tagesfrist. Wenn nämlich innerhalb dieser Frist ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann die Versorgung rückwirkend über den bestehenden Anbieter der Kunden, in Ihrem Fall Primastrom, abgerechnet werden. Da in Ihrem Fall diese Frist leider abgelaufen ist und Sie erst später als 42 Tage nach Ihrem Umzug eine entsprechende Ummeldungsbestätigung vorgelegt haben, konnte die Versorgung Ihres neuen Zählers durch Primastrom, erst nach Vorlage der Bestätigung, in Ihrem Fall ab dem 16.09.2013, übernommen werden und die Abschläge an Ihrem alten Zähler müssen bis zu diesem Zeitpunkt, in Ihrem Fall den 15.09.2013, beglichen werden. Da seitens Primastrom zu keinem Zeitpunkt ein Leitungshindernis bestand und insofern, unabhängig von Leistungsbeziehungen zu Dritten, die gegenseitigen Leistungspflichten durchgängig erfüllt werden müssen.

Offensichtlich ist es hinsichtlich dieser Umstände außerdem zu einem Missverständnis bezüglich Ihrer Vertragssituation gekommen. Wir können ihnen versichern, dass ein Neuvertrag mit neuen Konditionen und einer neuen Laufzeit nicht zustande gekommen ist. Insofern können wir Ihnen aber auch keinen Widerruf (eines neuen Vertrages) bestätigen. Wir können Ihnen aber die wirksame Kündigung Ihres bestehenden Vertrages zum Ende der regulären Vertragslaufzeit am 25.07.2014 bestätigen.

Außerdem können wir Ihnen mitteilen, dass die Endabrechnung für Ihren alten Zähler derzeit erstellt wird. Leider ist dieser Prozess, aufgrund der oben geschilderten Umstände, etwas aufwendiger als üblich, weshalb wir Sie bitten würden, noch etwas Geduld aufzubringen. Wir können Ihnen aber jetzt schon mitteilen, dass Ihnen ein positives Guthaben zusteht und sie daher, wenn Sie ihrerseits alle fälligen Abschläge geleistet haben, mit der Auszahlung eines Guthabens rechnen können.

Wir hoffen wir konnten hiermit alle Ihre offenen Fragen beantworten und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (4)


25.10.2013 | 13:53
von Carolin Schröter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechnung ist vorgestern eingegangen, leider falsch abgerechnet. Trotz Auszug zum 31.08.2013 aus der Wohnung wurde ein fiktiver Wer von 108 kWh für 09/2013 in Rechnung gestellt und trotz tatsächlichem Guthaben von 115,00 € sollen für 09+10/2013 noch 80,00 Abschlag gezahlt werden. erst dann soll das von primastrom errechnete Guhaben von 170,00 erstattet werden. Ist absolut nicht nachvollziehbar, da man auch für die neue Wohnung ab 01.10.2013 einen Abschlag von 32,00 haben möcht, so dass ich für 10/2013 insgesamt für beide Wohnungen 72,00 zahlen sollte. Absolut nicht nachvollziehbar!


09.11.2013 | 15:39
von Carolin Schröter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.11.2013 | 23:27
von Carolin Schröter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.12.2013 | 00:16
von Carolin Schröter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechnung korrigiert, Gutschrift überwiesen - jedoch trotz fehlender Einzugsermächtigung gleich 4 Monate im Voraus abgebucht - Rückbuchung durch mich erfolgt. Küdigungsbestätigung fehlt immer noch!


23.06.2014 | 08:51
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