Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 635 Views | 30.04.2014 | 16:08 Uhr
geschrieben von Alexander Märsch

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Die Schuldfrage: E.ON oder Bayernwerk!

Bestell-/Kundennummer: 272008415146

Obwohl seit 18.09.2013 ein Strombelieferungsvertrag mit E WIE EINFACH besteht, erhalte ich von E.ON Zahlungsaufforderungen bzw. Mahnungen bezüglich einer Abschlagszahlung für einen Strombelieferungsvertrag (Zeitraum 18.09.2013 bis 06.11.2013), den ich zu keiner Zeit angestrebt habe. Mindestens genauso lange stehen meine Frau und ich in regelmäßigem Telefonkontakt mit E.ON und Bayernwerk.

SCHLAGWORTE

Aber erst einmal von Anfang an: Die Strombelieferung durch E WIE EINFACH habe ich am 24.09.2013 rückwirkend zum 18.09.2013 (Einzugsdatum) beantragt. Eine entsprechende Lieferbestätigung ab 18.09.2013 habe ich am 29.10.2013 erhalten. Zwischenzeitlich erhielt ich jedoch von E.ON am 17.10.2013 einen Vertrag für die Grundversorgung. Diesem Vertrag haben ich in meinem Schreiben und meiner E-Mail (an betreuung spider monkey eon.de) vom 18.10.2013 widersprochen (laut Sendungsverfolgung bei E.ON am 21.10.2013 angekommen), und darauf hingewiesen, dass die Belieferung durch einen anderen Anbieter erfolgen wird. Statt einer Antwort kam am 18.11.2013 die erste Zahlungserinnerung, was mich dazu veranlasste am 19.11.2013 erneut an E.ON zu schreiben (Eingang bei E.ON am 22.11.2013 laut Sendungsverfolgung). Statt der erhofften Antwort folgte am 3.12.2013 die nächste Mahnung. Am 06.01.2014! dann die Reaktion auf mein Schreiben vom 19.11.2013 mit der Bitte um Rückruf. Also hat meine Frau am 9.01.2014 bei E.ON angerufen. Frau P. erklärte ihr, dass zwischen 18.09.2013 und 6.11.2013 ein Belieferungsvertrag bestanden hätte, den Bayernwerk auch gegenüber E.ON so bestätigt hätte. Da die Mitarbeiterin nicht bereit war mit Bayernwerk den Sachverhalt zu klären, rief meine Frau am gleichen Tag bei Bayernwerk selber an. Dort sprach sie mit Herrn W., der ihr mitteilte, dass seit 18.09.2013 ausschließlich ein Vertrag mit E WIE EINFACH besteht, und dass die vorrübergehende Anmeldung in die Grundversorgung bei E.ON storniert wurde. Herr W. veranlasste zusätzlich die erneute Übermittlung der Abmeldung an E.ON. Gut vier Wochen glaubte ich, dass die Sache damit aus der Welt ist. Am 30.01.2014 wurde ich jedoch durch eine weiter Mahnung von E.ON eines besseren belehrt. Da der Anruf bei Bayernwerk erst wenige Wochen zurücklag, glaubte ich zu diesem Zeitpunkt noch an eine Überschneidung, und unternahm keine weiteren Schritte. Doch nachdem am 19.03.2014 die nächste Mahnung ins Haus flatterte, konnte ich nicht mehr an eine Überschneidung glauben. Also schrieb ich am 23.03.2014 auch an Bayernwerk, da ich mittlerweile einen Fehler bei der Übermittlung der Abmeldung an E.ON vermutete. Dies führte dann am 14.04.2014 zu einem erneuten Telefonat meiner Frau mit Bayernwerk. Ihr wurde von Frau R. wiederholt bestätigt, dass der Vertrag mit E.ON storniert wurde, und ausschließlich eine Belieferung durch E WIE EINFACH seit 18.09.2013 erfolgt. Außerdem wurde zugesichert, dass E.ON nochmals die Abmeldung /Stornierung erhält. Am 22.04.2014 kam die nächste Mahnung von E.ON. Am 29.04.2014 also wieder ein Anruf meiner Frau bei Bayernwerk, wo ihr von Frau Q. nun zum dritten Mal bestätigt wurde, dass der Vertrag mit E.ON storniert wurde. Da diese Stornierung bei E.ON nicht anzukommen oder unterzugehen scheint, rief meine Frau am selben Tag wieder bei E.ON an. Sie sprach mit Frau L., die ebenfalls darauf beharrte, dass zwischen 18.09.13 und 6.11.13 ein Vertrag bestanden hätte, und das Bayernwerk nur eine Abmeldung zum 6.11.13 und keine Stornierung rückwirkend zum 18.09.2013 vorgenommen hätte. Gleichzeitig erklärte Frau L., dass E.ON auch weiterhin nicht bezüglich dieser Sache mit Bayernwerk kommunizieren wird, und dass ich in der Beweispflicht wäre. Die Vorlage des Vertrages mit E WIE EINFACH wäre dabei nicht ausreichend beweisfähig. Außerdem ist Bayernwerk zu keiner schriftlichen Stellungnahme bereit, was mir einen Beweis zusätzlich erschwert. Ich drehe mich also im Kreis. Für mich gibt es keine Möglichkeit die Schuldfrage zu klären.

Mir ist es unbegreiflich, dass E.ON nicht an einer Klärung interessiert zu sein scheint. Ist es denn meine Aufgabe als Verbraucher eventuelle Fehler in der Kommunikation der Unternehmen untereinander bzw. intern aufzudecken, zumal E.ON und Bayernwerk zur selben Unternehmensgruppe gehören, und z. B. in Regensburg unter derselben Firmenadresse anzutreffen sind. Das hat mit Kundenservice überhaupt nichts mehr zu tun. Außerdem bin ich nicht mehr bereit den Sachverhalt telefonisch zu klären, da dies bisher zu keinem Erfolg geführt hat. In Zukunft bestehe ich auf eine schriftliche Kommunikation über dieses Portal oder per Post.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Klärung der Sachlage für den Zeitraum 18.09.13 - 06.11.13. E.ON oder E WIE EINFACH?


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.04.2014 | 16:08
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Märsch,

wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Unsere Mitarbeiter werden sich nun schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


03.05.2014 | 16:50
von Alexander Märsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.05.2014 | 12:41
von Alexander Märsch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich hatte ich am 5.05.2014 eine Schlussrechnung erhalten, und erneut Widerspruch eingelegt. Mein Widerspruch überschneidet sich mit einem Brief von E.ON, den ich heute erhalten habe. E.ON nimmt alle Forderungen zurück, auch die Schlussrechnung wurde storniert. Der Fehler lag vermutlich beim Netzbetreiber.
Vielen Dank für die nun doch schnelle Lösung aller Unklarheiten. Es ist nur schade, dass ich in gut 9 Monate nichts erreichen konnte, und erst der Gang an die Öffentlichkeit einen Erfolg gebracht hat.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
E.ON Energie Deutschland: E.ON erhöht willkürlich die Preise!
E.ON Energie Deutschland: E.ON erstellt KEINE Schlussrechnung
E.ON Energie Deutschland: Fehlende Schlussabrechnung
E.ON Energie Deutschland: Falscher Stromabschlag
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!