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564 Views | 12.07.2014 | 16:44 Uhr
geschrieben von Thomas Henke
Bestell-/Kundennummer: 01467616
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 31.05.2014 habe ich den Stromliefervertrag gekündigt. Seit dem warte ich auf die Abschlussrechnung. Den Endzählerstand habe ich Ihnen umgehend mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH:
Abschlussrechnung erstellen und Guthaben zügig erstatten
ofortantwort
14.07.2014 | 13:11
Firmen-Antwort von:
ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Henke,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Wie wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt haben, haben wir Ihre Schlussrechnung bereits am 09.07.2014 online für Sie zum Abruf bereit gestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) heisst es in §40 u. a.: " (4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. "
dejure.org/gesetze/EnWG/40.html
Es ist jedoch seit Jahren bekannt, dass die führenden Energie-Abzock-Firmen - solange noch keine Insolvenz angemeldet wurde - wie ExtraEnergie/GF Samuel Schmidt, Almado/Vorsicht vor GF ANTOINE BEINHOFF, Stromio/"Stromer" Varol, etc. deutsche Gesetze erst nach Einschaltung der Schlichtungsstelle www.schlichtungsstelle-energie.de/ bereit sind anzuerkennen.
Im übrigen sollte man als Kunde mit diesen sogenannten "Firmen" weder telefonieren noch per E-Mail kommunizieren!
Einschreiben/Rückschein mit letzter Mahnung, dann sofort Schlichtungsstelle; das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher grundsätzlich kostenlos - die Kosten des Verfahrens tragen die Abzock-Firmen.