Stromio GmbH (Kaarst)
Unzulässige Gebühren
Bestell-/Kundennummer: 00012217645
Im letzten Jahr erhielt ich eine Schlussrechnung mit einem falschen Zählerstand. Diese Rechnung wurde angefochten. Nach langem hin und her über ein Inkassounternehmen wurde die Rechnung am 14.12.2013 korrigiert. Dann meldete sich wieder das Inkassounternehmen Tesch, obwohl ich die Zahlung aus der Schlussrechnung veranlasst hat. Telefonische Anfragen bei Stromio bestätigten den Ausgleich auf dem Kundenkonto. Dann erhielt ich Anfang Juli einen Mahnbescheid über besagten Schlussrechnungsbetrag mit 12 % Zinsen, Inkassokosten, Gerichtskosten, vorgerichtlichen Anwaltkosten und weiteren neuen Anwaltskosten. Daraufhin habe ich Widerspruch erhoben, der wurde nicht akzeptiert da ich den nicht unterschrieben hatte. Gleichzeitig stellte ich bei meiner Bank einen Nachforschungsangtrag und mir wurde bestätigt das ein Zahlendreher in der Bankverbindung vorlag, dass Geld kann also bei Stormio gar nicht gebucht worden sein, wurde mir zurückgebucht und ich habe umgehend eine neue Zahlungsanweisung an Stromio geschickt und habe auch Verzugszinsen für den Zeitraum mit 5 % über Basiszinssatz überwiesen. Gleichzeitig wurde Stromio angeschrieben, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gestellt und die RA Kanzlei schriftlich und telefonisch kontaktiert. Niemand fühlt sich zuständigt. Stromio lehnt ab und verweist an den Rechtsanwalt, der hat mich vorgerichtlich nicht mal kontaktiert, denn dann wäre die Angelegenheit schon längst geklärt worden. Im Auftrag von Stromio werden hier ungerechtfertigte Zinsen gefordert und alle Kosten auf mich abgewälzt. Mal abgesehen davon das Zinsen für eine Hauptfordrung seit dem 30.09.2013 gefordert werden, obwohl die Rechnungsfälligkeit erst auf den 27.12.2013 gestellt wurde. Es kann doch nicht sein, dass man hier auf Kosten der Verbraucher Gerichtsprozesse anzettelt und niemand will sich mit dem Fall auseinandersezten. Man sagte mir, ich solle alles zahlen und fertig ist. Nein das werde ich nicht tun. Ich hoffe auf eine einvernehmliche Lösung.
12.08.2014 | 10:59
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
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