Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 409 Views | 06.08.2014 | 12:49 Uhr
geschrieben von Melitta Czauderna

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)

Methode der überzogenen Preiserhöhung?

Bestell-/Kundennummer: 14358925

Ich habe den Tarif fix. Ich habe angeblich eine Mail bekommen, mit dem Inhalt, dass ich online eine neue Nachricht habe. Mein spam-Filter hat hingegen die Nachricht raus gefiltert, sodass ich diese real nicht erhalten habe. Erst durch die jetzige Jahresabrechnung und Festlegung der neuen Vorauszahlungen bin ich darauf aufmerksam geworden.

SCHLAGWORTE

Mit einer Preiserhöhung hat man ja fast gerechnet.

Das Schlimme daran ist nur, dass das Schreiben total undurchsichtig ist. Es wird nicht ersichtlich, wie hoch die Preiserhöhung wirklich ist. Der neue Preis wird zwar genannt, aber weder im Vergleich zum alten Preis noch ein prozentualer Wert!

Dass es sich um über 30% (!) handelt, hat mich umgehauen, als ich jetzt die Abschlagsrechnung erhalten habe. Natürlich wurde meine Kündigung nicht akzeptiert, "weil ich zu spät reagiert habe."

Der nächste Punkt ist, dass man den Preis, den ich nun im 2. Jahr zahlen muss, nirgendwo im Netz findet! Überall wird online der günstige Preis fürs 1. Jahr angepriesen. Nirgendwo ist die Rede davon, dass der online zu findende Preis nur der Preis fürs 1. Jahr ist. Es gibt keinen Preis, den ich jetzt zahlen muss (im Internet).

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Sonderkündigungsrecht wegen verschleierter Preisanpassung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2014 | 13:04
Firmen-Antwort von: gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Czauderna,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Gern möchten wir Ihr Anliegen mit Ihnen klären. Hierzu werden wir uns per E-Mail mit Ihnen in Kontakt setzen.

Freundliche Grüße

Ihr gas.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.08.2014 | 16:19
von Melitta Czauderna gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Telefonisch war der Kundenservice bezüglich eines Sonderkündigungsrechts noch recht abweisend. Nun haben wir aber eine Lösung gefunden.




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