Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 625 Views | 19.11.2014 | 17:05 Uhr
geschrieben von S. C.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Rechtswidrige Preiserhöhungspraktiken

Bestell-/Kundennummer: 1784226

Seit 1.11.2013 beziehen wir unseren Strom von ExtraEnergie. In der Jahresrechnung und der zukünftigen Abschlagsermittlung musste ich nun fetstellen, dass ohne jede Mitteilung mehrere Preiserhöhungen vorgenommen wurden:

SCHLAGWORTE

- stillschweigende Erhöhung durch EEG Umlage zum 01.01.2014 trotz Preisgarantie

- stillschweigende Erhöhung des Arbeitspreises zum 01.11.2014 (keine E-Mail, kein Brief, kein Anruf, lediglich ein Schreiben in einem sehr gut versteckten Kundenbereich, welches man zufällig hätte entdecken können)

- stillschweigende Erhöhung der Grundgebühr zum 01.11.2014, ersichtlich lediglich in der Jahresrechnung vom 18.11.2014, ohne jeden Hinweis auf Sonderkündigungsrecht (!)

Ich werde das so keinesfalls akzeptieren. Ich bin der Meinung, dass ich bei allen Erhöhungen (vor allem den beiden letzteren!) hätte informiert werden müssen um ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu können.

Daher werde ich mich Anfang nächster Woche mit meiner Anwältin besprechen, ob wir zunächst die Schlichtungsstelle einbeziehen oder sofort klagen. So etwas sollte man einfach aus Prinzip nicht dulden und ich freue mich schon fast etwas, auch diesem "Unternehmen" gerichtlich einen kleinen Dämpfer zu verpassen. Wäre nicht der erste unseriöse Kandidat, dem ich auf diesem Wege das Handwerk legen konnte!

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Sofortiges Kündigungsrecht für mich, korrekte Information zukünftiger Kunden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.11.2014 | 14:16
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Anfrage befindet sich aktuell in Klärung.

Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald sich neue Informationen für Sie ergeben.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (4)


21.11.2014 | 12:13
von S. C. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktueller Stand:
- noch keine Reaktion auf meine E-Mail
- nach Übernahmeantrag des neuen Anbieters Kündigungsbestätigung zum 31.10.2015 (!), also bisher völlige Ignoranz des Sonderkündigungsrechts. Vielleicht auch nur langsame Mühlen. man darf gespannt sein! Meine erste schriftliche Mitteilung liegt schon hier und wartet darauf per Einschreiben zu starten. Ein paar Tage gebe ich ihnen noch.


23.11.2014 | 17:14
von S. C. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich muss Punkt 3 korrigieren: Hier wurde einmal der Brutto- und einmal der Nettopreis genannt. Die Erhöhung der Grundgebühr entfällt also in der obigen Beschreibung. Die anderen beiden Punkte bleiben jedoch (und sind auch mehr als ausreichend.)


25.11.2014 | 14:31
von S. C. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktueller Stand:

Mir wurde heute angeboten, das Vertragsverhältnis zum 31.12.2014 zu beenden, wobei die letzten zwei Monate trotzdem zu den neuen Konditionen abgerechnet werden sollen.

Ich habe mich damit einverstanden erklärt und markiere die Beschwerde hiermit vorläufig als gelöst. Sollten sich bei der Schlussabrechnung oder im weiteren Verlauf noch Probleme ergeben, würde ich einen neuen Eintrag eröffnen.


02.12.2014 | 12:17
von Stephan Lennartz | Regelverstoß melden
Hallo,

ich denke wir haben das gleiche Problem mit Extra Energie (siehe Beschwerde 88192). Auch mir wurde eine Kündigung zum 31.12.2014 in Aussicht gestellt. Ich habe diese allerdings nur aus reiner Vorsicht akzeptiert und weiterhin meine Forderung das entweder: zum 01.11.2014 meine Sonderkündigung akzeptiert wird oder das Vertragsverhältnis zum sofortigen Zeitpunkt endet (ohne die Preiserhöhung).
Ich habe auch trotz mehrfacher Nachfrage keine Mitteilung erhalten ob der neue Arbeitspreis als brutto oder netto ausgewiesen ist. Aus diesem Grund und weil ich der Meinung bin das ein solches Geschäftsgebahren nicht rechtens ist halte ich daher weiter an meinen Forderungen fest.
Ich hoffe auch für Sie das Sie keine Probleme mit der Auszahlung von offenem Guthaben haben werden.
MfG



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