1598 Views | 08.01.2015 | 09:55 Uhr
geschrieben von Paul Heinrichsen

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Unterföhring)

Sky-Abschaltung nach Zwangsreceiverablehnung

Bestell-/Kundennummer: 9404314125

Vorweg: ich war sehr viele Jahre zufriedener Premiere- bzw. Sky-Kunde.

SCHLAGWORTE

Im Mai 2014, einen Tag vor einer möglichen Kündigung, schickte Sky mir eine Nachricht. Ich sollte einen Zwangsreceiver zugeschickt bekommen (technisch minderwertig mit gepairter Karte). Da ich seit vielen Jahre eigene Hardware (qualitativ hochwertig) zum Empfang benutze und dies ausdrücklich mit Sky vereinbart war, lehnte ich ab. Der Receiver ging an Sky zurück. Ich rief die Hotline an und teilte dort mit, dass ich keinen Reverver von Sky wünsche. Antwort: ohne den Sky-Receiver gebe es keinen Empfang mehr. Ich kündigte mündlich und schriftlich, da ich wußte, das mit dem Kartenpairing und der verschlechterten Aufnahmemöglichkeit erhebliche Nachteile auf mich zukommen würden.

Noch während des laufenden Altvertrages sperrte Sky meine Karte, sa dass kein Empfang mehr möglich war. Ich teilte Sky dies schriftlich und mündlich mehrfach mit und forderte Aktivierung meines Accounts. Ich erlaubte Sky ausdrücklich, mich auch telefonisch wegen dieser Angelegenheit zu kontaktieren. Da dies trotz Fristsetzung nicht geschah, sprach ich aufgrund der erheblich geänderten Vertragsbedingungen durch Zwangsreceiver und Zwangspairing die sofortige Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrages seitens Sky aus.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Meine Kündigung wurde mit einem Standardschreiben unsubstantiiert abgelehnt. Ich widerrief meine Abbuchungsermächtigung und forderte von Sky die Rückzahlung der Beiträge für den Zeitraum des Nichtempfangs. Es folgte eine Standardantwort ohne Bezug zu meinen Argumenten. Danach gegann Sky zu mahnen. Ich widersprach jeder Mahnung form- und fristgerecht; die Antworten waren immer Standschreiben ohne inhaltliche Argumente. Sky versuchte es mit einem Inkasso. Ich widersprach unter Angabe meiner Gründe und warte auf die Bestätigung seitens des Inkassounternehmens. Einem gerichtlichen Mahnbescheid würde ich selbstverständlich auch widersprechen und einer gerichtlichen Entscheidung ruhig entgegensehen.

Eigentlich hätte Sky mir nur eine ungepairte Karte mit dem neuen Verschlüsselungsssystem zuschicken müssen.

Allerdings hätte Sky dann auf Pairing und Aufnahmebeschränkungen verzichten müssen.

Übrigens: die alten S02-Karten sind auch 2015 noch von Sky zertifiziert, so dass überhaupt keine technische Notwendigkeit eines Kartentausche besteht. Mein Schwager verwendet z. B. immer noch seine alte Karte nebst Hardware; auch mit Sky abgesprochen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG: Aufhebung des Vertrages oder Vertragserfüllung seitens Sky


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


09.01.2015 | 07:50
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Lesen sie bitte die AGB 's. Das sind keine geänderten Vertragsbedingungen. Sky hat es lediglich toleriert, dass Kunden mit anderen Receivern geschaut haben. Mit Sicherheit steht in ihrem Vertrag nicht dass ihnen erlaubt wurde mit einem Fremdreceiver zu schauen. Sky hat das Recht lt. AGB 's ihnen zu sagen welche Technik Sie benutzen müssen um eben selbst rechtlich abgesichert zu sein und den Empfang für Sie zu gewährleisten.

09.01.2015 | 09:58
von Paul Heinrichsen | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die schnelle, aber leider nicht zielgerichtete Antwort!
Es geht hier nicht um AGBs von Sky, sondern um die Tatsache, dass ich bei Sky ausschließlich einen Vertrag über die Nutzung des verschlüsselten Programms hatte, welche bisher ausschlißlich eine überlassene Smardcard (Typ S02) beinhaltet. Meine eigenen Reciever sind Sky-konform und dort hinterlegt.
Im Mai wurde mir unaufgefordert eine neue Smardcart mit Receiver zugeschickt, welchen als Leihgerät bezeichnet wird. Dies ist eine einseitige Änderung meines Vertrages, welcher ich form- und fristgerecht widersprochen hatte; also eine speziellen AGBs übergeordnete Rechtslage nach BGB.
Mit Zusendung des Leihreceivers und deren Nutzung, würde ich u. a. ein erhöhtes Haftungsrisiko bei Verlust, Beschädigung eingehen, und sich mein Vertragsverhältnis entsprechend erheblich zu meinen Lasten verschlechtern, abgesehen von den rigiden Restriktionen durch Pairing und verschlechterte Aufnahmemöglichkeiten sowie Wechsel des Fernsehers.

Nach diesseitiger Rechtsauffassung ist die von Sky avisierte einseitige Änderung des Vertragsverhältnisses eine Störung der Geschäftsgrundlage gemäß BGB. Sie verstößt ferner gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da nur einige Kunden durch den Zwangsreceiver benachteiligt werden. Mein Schwager schaut z. B. weiterhin unbehelligt - mit Sky abgemacht - mithilfe der alten S02-Karte, die zumindest für 2015 gültig bleibt.

Übrigens bieten auch die Sky- AGBs eine gute Ausgangsposition für den Kunden. Der Anwalt eines Sky-Kunden hat erstmal die AGBs studiert und wurde entweder bei 1.1.2 oder 1.1.4 fündig, wo es um die technischen Umstellungen ging, bei der jeder Vertragspartner zur Außerordentlichen Kündigung berechtigt ist und von Sky sogar darauf hingewiesen werden müsste - was auch bei ihm nicht geschah. Hätte Sky seine Forderung erfüllt, wäre auch er noch heute Kunde. Das wollte Sky nicht, und hat ihm lieber "ohne Anerkennung einer Pflicht" den Vertrag vorzeitig aufgelöst. Im Internet findet man in einem Digitalboard eine zahlreiche Schar von ehemaligen Sky-Kunden, denen Sky analog den Vertrag aufgelöst hat.
Nötigtigenfalls würde ich auch eine gerichtliche Klärung in Betracht ziehen. Ich möchte nur meine Rechtsschutzversicherung nicht unnötig belasten. Bei anwaltlichen Schreiben gibt Sky laut vielen Kommentaren immer nach und reagiert mit einer freiwilligen Vertragsauflösung. Bei meinen Recherchen im Internet habe ich noch keinen vergleichbaren Fall gefunden, bei dem Sky vor Gericht obsiegt hätte.

Als langjähriger Kunde bin ich noch von keiner Firma derart mies behandelt worden wie von Sky. Der Schriftwechsel mit dem Finanzamt ist im direkten Vergleich eine Freude!

21.01.2015 | 19:20
von Paul Heinrichsen | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Ghost Bird,
danke für Ihren schnellen Kommentar, der allerdings nicht zielführend ist. Meinem Vertrag lag die Nutzung privater Empfangsgeräte - den Sky AGB entsprechend (sorry, AGBs oder noch schlimmer, AGB's gibt es nicht) und mit Sky-Zulassung zugrunde. Dies war mit Sky ausdrücklich abgesprochen und zugesichert.
Daraus folgt, dass die Verwendung proprietärer Sky-Hardware mit den bekannten Nachteilen für den Kunden sehr wohl eine erhebliche Vertragsänderung darstellt. Sky wurde ausdrücklich gestattet, auch telefonisch Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Nichts ist von Sky unternommen worden - abgesehen von nichtssagenden Standardschreiben.
Ich sehe einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen und habe Sky die Daten der mich vertretenden Rechtsanwaltskanzlei mitgeteilt.

23.01.2015 | 13:49
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Wenn sie das so sehen, dann freue ich mich von dem Ergebnis ihrer Verhandlung zu hören ;-)

19.02.2015 | 12:40
von Paul Heinrichsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde bisher nicht gelöst. Ich habe einen vollumfänglichen Widerspruch zu allen Maßnahmen seitens Sky eingelegt. Alle Nachrichten erolgen per Fax mit Sendebestätigung, damit Rechtssicherheit herrscht.Es gibt seit 4 Wochen keine Nachricht seitens Sky.


05.05.2015 | 09:12
von Paul Heinrichsen | Regelverstoß melden
Offensichtlich hat Sky aufgegeben! Seit mehr als 4 Monaten gibt es kein Lebenszeichen und keine Forderung von Sky mehr - allerdings auch keine offizielle Vertragsaufhebung. Ich hatte monatelang allen Forderungen vollumfänglich gerichtsverwertbar und fristgerecht per Fax widersprochen - das scheint zu reichen.
Ein offizielles Vertragsende wäre mir aber lieber; Verjährung tritt so schnell nicht ein.
Ich werde wachsam bleiben, aber keine schlafenden Hunde wecken.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Sky Deutschland Fernsehen: Keine Reaktion auf Kündigung
Sky Deutschland Fernsehen: Unseriöse Angebote
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!