Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Unterföhring)
Sky-Abschaltung nach Zwangsreceiverablehnung
Bestell-/Kundennummer: 9404314125
Vorweg: ich war sehr viele Jahre zufriedener Premiere- bzw. Sky-Kunde.
Im Mai 2014, einen Tag vor einer möglichen Kündigung, schickte Sky mir eine Nachricht. Ich sollte einen Zwangsreceiver zugeschickt bekommen (technisch minderwertig mit gepairter Karte). Da ich seit vielen Jahre eigene Hardware (qualitativ hochwertig) zum Empfang benutze und dies ausdrücklich mit Sky vereinbart war, lehnte ich ab. Der Receiver ging an Sky zurück. Ich rief die Hotline an und teilte dort mit, dass ich keinen Reverver von Sky wünsche. Antwort: ohne den Sky-Receiver gebe es keinen Empfang mehr. Ich kündigte mündlich und schriftlich, da ich wußte, das mit dem Kartenpairing und der verschlechterten Aufnahmemöglichkeit erhebliche Nachteile auf mich zukommen würden.
Noch während des laufenden Altvertrages sperrte Sky meine Karte, sa dass kein Empfang mehr möglich war. Ich teilte Sky dies schriftlich und mündlich mehrfach mit und forderte Aktivierung meines Accounts. Ich erlaubte Sky ausdrücklich, mich auch telefonisch wegen dieser Angelegenheit zu kontaktieren. Da dies trotz Fristsetzung nicht geschah, sprach ich aufgrund der erheblich geänderten Vertragsbedingungen durch Zwangsreceiver und Zwangspairing die sofortige Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrages seitens Sky aus.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Meine Kündigung wurde mit einem Standardschreiben unsubstantiiert abgelehnt. Ich widerrief meine Abbuchungsermächtigung und forderte von Sky die Rückzahlung der Beiträge für den Zeitraum des Nichtempfangs. Es folgte eine Standardantwort ohne Bezug zu meinen Argumenten. Danach gegann Sky zu mahnen. Ich widersprach jeder Mahnung form- und fristgerecht; die Antworten waren immer Standschreiben ohne inhaltliche Argumente. Sky versuchte es mit einem Inkasso. Ich widersprach unter Angabe meiner Gründe und warte auf die Bestätigung seitens des Inkassounternehmens. Einem gerichtlichen Mahnbescheid würde ich selbstverständlich auch widersprechen und einer gerichtlichen Entscheidung ruhig entgegensehen.
Eigentlich hätte Sky mir nur eine ungepairte Karte mit dem neuen Verschlüsselungsssystem zuschicken müssen.
Allerdings hätte Sky dann auf Pairing und Aufnahmebeschränkungen verzichten müssen.
Übrigens: die alten S02-Karten sind auch 2015 noch von Sky zertifiziert, so dass überhaupt keine technische Notwendigkeit eines Kartentausche besteht. Mein Schwager verwendet z. B. immer noch seine alte Karte nebst Hardware; auch mit Sky abgesprochen.
Es geht hier nicht um AGBs von Sky, sondern um die Tatsache, dass ich bei Sky ausschließlich einen Vertrag über die Nutzung des verschlüsselten Programms hatte, welche bisher ausschlißlich eine überlassene Smardcard (Typ S02) beinhaltet. Meine eigenen Reciever sind Sky-konform und dort hinterlegt.
Im Mai wurde mir unaufgefordert eine neue Smardcart mit Receiver zugeschickt, welchen als Leihgerät bezeichnet wird. Dies ist eine einseitige Änderung meines Vertrages, welcher ich form- und fristgerecht widersprochen hatte; also eine speziellen AGBs übergeordnete Rechtslage nach BGB.
Mit Zusendung des Leihreceivers und deren Nutzung, würde ich u. a. ein erhöhtes Haftungsrisiko bei Verlust, Beschädigung eingehen, und sich mein Vertragsverhältnis entsprechend erheblich zu meinen Lasten verschlechtern, abgesehen von den rigiden Restriktionen durch Pairing und verschlechterte Aufnahmemöglichkeiten sowie Wechsel des Fernsehers.
Nach diesseitiger Rechtsauffassung ist die von Sky avisierte einseitige Änderung des Vertragsverhältnisses eine Störung der Geschäftsgrundlage gemäß BGB. Sie verstößt ferner gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da nur einige Kunden durch den Zwangsreceiver benachteiligt werden. Mein Schwager schaut z. B. weiterhin unbehelligt - mit Sky abgemacht - mithilfe der alten S02-Karte, die zumindest für 2015 gültig bleibt.
Übrigens bieten auch die Sky- AGBs eine gute Ausgangsposition für den Kunden. Der Anwalt eines Sky-Kunden hat erstmal die AGBs studiert und wurde entweder bei 1.1.2 oder 1.1.4 fündig, wo es um die technischen Umstellungen ging, bei der jeder Vertragspartner zur Außerordentlichen Kündigung berechtigt ist und von Sky sogar darauf hingewiesen werden müsste - was auch bei ihm nicht geschah. Hätte Sky seine Forderung erfüllt, wäre auch er noch heute Kunde. Das wollte Sky nicht, und hat ihm lieber "ohne Anerkennung einer Pflicht" den Vertrag vorzeitig aufgelöst. Im Internet findet man in einem Digitalboard eine zahlreiche Schar von ehemaligen Sky-Kunden, denen Sky analog den Vertrag aufgelöst hat.
Nötigtigenfalls würde ich auch eine gerichtliche Klärung in Betracht ziehen. Ich möchte nur meine Rechtsschutzversicherung nicht unnötig belasten. Bei anwaltlichen Schreiben gibt Sky laut vielen Kommentaren immer nach und reagiert mit einer freiwilligen Vertragsauflösung. Bei meinen Recherchen im Internet habe ich noch keinen vergleichbaren Fall gefunden, bei dem Sky vor Gericht obsiegt hätte.
Als langjähriger Kunde bin ich noch von keiner Firma derart mies behandelt worden wie von Sky. Der Schriftwechsel mit dem Finanzamt ist im direkten Vergleich eine Freude!
danke für Ihren schnellen Kommentar, der allerdings nicht zielführend ist. Meinem Vertrag lag die Nutzung privater Empfangsgeräte - den Sky AGB entsprechend (sorry, AGBs oder noch schlimmer, AGB's gibt es nicht) und mit Sky-Zulassung zugrunde. Dies war mit Sky ausdrücklich abgesprochen und zugesichert.
Daraus folgt, dass die Verwendung proprietärer Sky-Hardware mit den bekannten Nachteilen für den Kunden sehr wohl eine erhebliche Vertragsänderung darstellt. Sky wurde ausdrücklich gestattet, auch telefonisch Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Nichts ist von Sky unternommen worden - abgesehen von nichtssagenden Standardschreiben.
Ich sehe einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen und habe Sky die Daten der mich vertretenden Rechtsanwaltskanzlei mitgeteilt.
Ein offizielles Vertragsende wäre mir aber lieber; Verjährung tritt so schnell nicht ein.
Ich werde wachsam bleiben, aber keine schlafenden Hunde wecken.