Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 383 Views | 21.01.2015 | 12:04 Uhr
geschrieben von Hans-Jürgen Büttner

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Unseriöse, verschleierte Mitteilung einer Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 01 18 82 36

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Nach nochmaligem Lesen Ihrer E-Mail vom 01.11.2014 habe ich, die für mich in nicht akzeptabler Form, dargestellte Preisanpassung gelesen.

Wenn Sie meinen, dass dies eine vertragskonforme Kommunikation per E-Mail darstellt irren Sie sich.

Am 01.11.2014 erhielt ich tatsächlich ihre E-Mails mit dem Titel „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung“. Ich habe diese E-Mails durchgelesen, ohne mir bewusst zu werden, dass Sie mir eine Preisanpassung vermitteln, da diese Informationen derart unseriös und verschleiernd aufgebaut waren. Die tatsächlichen Preiserhöhungen bezüglich meiner Verträge gingen darin völlig unter und wurden nicht ausreichend konkret beschrieben (Netto/Brutto, prozentuale Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr). Diese Art der Informationsübermittlung entspricht eindeutig nicht der geforderten Transparenz nach §41 Abs. 3 EnWG.

Ich fordere Sie auf, diese Preiserhöhung rückgängig zu machen.

Falls dies nicht umgesetzt wird, werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht rückwirkend zum 01.01.2015, gemäß § 41 Abs. 3 EnWG Gebrauch machen.

Für mich gilt die Mitteilung zur Preisanpassung erst mit Eingang der Jahresendabrechnung am 09.01.2015. Da in dieser konkret und ohne Umschweife die Erhöhung auf 1.309,00 € dargestellt worden ist.

Falls es keine Einigung gibt, werde ich die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Verzicht auf Preisanpassung oder Kündigung zum 01.01.2015


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.01.2015 | 15:50
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Büttner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir haben Sie bereits per E-Mail kontaktiert und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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