Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 1358 Views | 10.03.2015 | 18:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6170835

Jochen Schweizer GmbH (München)

Erlebnis Gutscheine abgelaufen

Ich habe bei einer Aufräumaktion noch einen Gutschein gefunden, der am 31.12.2013 abgelaufen ist. Kaufpreis damals 129€. Die Hotline Mitarbeiterin sagte mir, dass der Gutschein wertlos ist. Wie kann das sein? Immerhin hat Jochjen Schweizer 129€ zu einem früheren Zeitpunkt erhalten, ohne je eine Leistung zu erbringen. Ich kann verstehen, dass der Gutschein nicht mehr einlösbar ist, weil sich das "Erlebnis" inzwischen verteuert hat. (In meinem Fall kostet der Gutschein immer noch das Gleiche und die Aktionsorte haben sich nicht verändert). Aber den Gutschein als wertlos verfallen zu lassen halte ich für ziemlich dreist und werde JS Gutscheine zukünftig nicht mehr verschenken und auch jedem von einem Kauf abraten.
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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung/Umtausch des Gutscheins abzgl. der "Bearbeitungspauschale"


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.03.2015 | 15:59
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: CRM / PR

Hi ReclaBoxler-6170835. Schade, dass Du es nicht geschafft hast, Deinen Gutschein rechtzeitig einzulösen. Grundsätzlich haben wir in jedem Fall großes Interesse daran, dass ein Gutschein eingelöst wird. Denn ein eingelöster Gutschein hat zwei wesentliche Komponenten. Zum einen hat der Kunde eine positive Erinnerung an Jochen Schweizer und damit besteht für uns zweitens die Chance, dass er uns weiterempfiehlt. Eine solche Empfehlung erzeugt weitere zufriedene Kunden. Deshalb bieten wir selbst nach Ablauf noch die Möglichkeit, einen Gutschein nachträglich zu verlängern. Allerdings können wir dies nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums anbieten. In Deinem Fall ist der Gutschein seit einem Jahr und drei Monaten abgelaufen nachdem er mindestens seit 2010 gültig war. Ich hoffe auf Dein Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Marco aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.03.2015 | 20:56
von ReclaBoxler-1308183 | Regelverstoß melden
Wäre das hier Facebook, dann hätte Denis Böhme spätestens jetzt sein erstes 'Like' kassiert.

11.03.2015 | 12:07
von Zitrone | Regelverstoß melden
Gerade das, weil Kunden Gutscheine häufig kaufen aber nicht rechtzeitig eingelöst werden, macht doch das Gutscheingeschäft für Firmen so attraktiv.
Hier ist erst richtig Geld verdient. Verkaufen, Geld kassieren und nie eine Leistung erbringen müssen, da der Kunde zu spät dran ist.
Sehr attraktiv und gewinnbringend für die Firmen.
Persönlich finde ich das auch absolut unverschämt und gegenüber den Kunden auch nicht fair.

11.03.2015 | 14:35
von Marcus Sander | Regelverstoß melden
Wenn da klar ein Ablaufdatum drinsteht, warum soll man dann etwas erstattet bekommen? Wenn Sie Ihren Joghurt nach dem Ablaufdatum essen und Ihnen dann schlecht wird, verklagen Sie dann den Supermarkt?



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