Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 556 Views | 28.05.2015 | 21:51 Uhr
geschrieben von Johann Siegmeth

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein abgelaufen, kein Verständnis

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte einen Bungee Sprung vor ca. 10 Jahren bei Jochen Schweizer und war hellauf begeistert, also überraschte ich meine Frau mit einem Gutschein. Als sich aber kurz darauf unser Max anmeldete war der Mutterschutz wichtiger als alles andere. So der Gutschein ist am 31.12.2013 abgelaufen, am Telefon überhaupt kein Verständnis und kein freundliches Wort zu hören. Als Kundenservice kann man das nun wirklich nicht bezeichnen, das man da keine Gemeinschaftliche Lösung findet enttäuscht mich sehr. 100 Euro zu bekommen und keine Leistung dafür zu erbringen und sich dann hinter irgendwelche Paragraphen zu verstecken ist finde ich heutzutage einfach nur dreist.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung oder Erstattung meines Gutscheines.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.06.2015 | 11:50
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: CRM

Guten Tag,

würden Sie mir bitte Ihr Anliegen inklusive Ihres Gutschein-Codes an trustpilot spider monkey jochen-schweizer.de schicken?

Gerne überprüfen wir Ihren Fall nochmals.

Bitte entschuldigen Sie, dass Sie nicht mit unserem Kundenservice zufrieden waren. Dies gehört selbstverständlich nicht zu unseren Standards.

Viele Grüße

Raphael vom Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.05.2015 | 22:32
von DD | Regelverstoß melden
Ich amüsiere mich immer wieder über die Beschwerden der abgelaufenen Gutscheine. 2 Jahre abgelaufen und dann auf Kulanz hoffen. Würde gerne mal ihre Reaktion sehen wenn jemand kommt und nach 2 Jahren was umtauschen will. Wenn man 4 jahre keine Zeit findet einen gutschein einzulösen oder ev umzutauschen sorry selbst schuld

05.06.2015 | 15:37
von Johann Siegmeth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.06.2015 | 23:24
von Johann Siegmeth endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Bitte um ein gegenseitiges Entgegenkommen wurde abgelehnt, Gutschein abgelaufen hin oder her, Tatsache ist das das Unternehmen 100 Euro von mir geschenkt bekommen hat, warum wird das gezahlte Geld nicht erstattet den es wurde auch keine Leistung erbracht?




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